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Mein Ansprechpartner in der Behörde hat mir genau den Absatz zitiert und meinte zur Jagdhundeausbildung ist das absolut kein Problem im Revier.
das mein Vereinskollege Stress bekam, als die Kontrolleure vor der Tür standen, und seine Benelli, die 9mm KW und den Unterhebelrep sehen wollten und er NIX vorweisen konnte außer "ähhhh die sind bei Vater im Schrank - der wohnt da und da..." kann ich irgendwo nachvollziehen.
und er hätte die Berechtigung zur "Fremdlagerung" ein paar Tage später im Briefkasten gehabt....
Mein Ansprechpartner in der Behörde hat mir genau den Absatz zitiert und meinte zur Jagdhundeausbildung ist das absolut kein Problem im Revier.
Das hier macht auch keine Probleme und ist mit 14,99 € incl. 288 Schuß Mun zudem gnadenlos günstig !
Oh Mann, die Dinger sind so enttäuschend.
Ja, in Erinnerung hatte ich die auch anders.Ich habe sie anders in Erinnerung. Aber laaaaaang ist's her.
Aber ggf. als "Alibi-Waffe" ???
Ich frage mich wirklich, in welchem Land wir mittlerweile leben.
Die Verwaltungsvorschrift wurde ja erst vor einiger Zeit dahingehend geändert, dass man mit dem Jagdschein SSW führen und auch schießen darf.
Meistens kommt diese Frage auf, weil jemand was von jemandem gehört hat, der jemanden kennt, der es selbst erlebt (!) hat.
Das was Sateras da beschreibt, mit dem Entzug der Jagdwaffen, wegen der Nutzung einer SSW zur Hundeausbildung kann sich (aktuell !!) so nicht zugetragen haben. Wenn es ein Urteil dazu gibt, dann möge er es bitte recherchieren und hier posten. So lange gehe ich davon aus, dass es sich um Bullshit handelt.
Erst wenn weitere relevante Angaben dazu kommen könnte es möglich sein. (z.B. Das die Ausbildung nicht im eigenen Revier stattgefunden hat oder sowas. ;-) Oder ,dass sich die Sache vor ettlichen Jahren zugetragen hat. Damals gab es diesen Passus in der VwV. nocht nicht.) .....
.....Ich gehe immer zuerst davon aus, dass es nicht Böswilligkeit sondern nur Ahnungslosigkeit ist.
Beste Grüße