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Zur Neuwahl sieht das GG Art 39 eine Frist von 60 Tagen vor. Dass Olaf so rumtackert liegt wohl eher am noch zu verabschiedenden Gesetz zur Aufbewahren von Geschäftsunterlagen. Mit einer Verkürzung auf 8 Jahre ist der feine Herr auch später noch immun bzgl CumEx. Aber ob er unter der schwarzgrünen Regierung dann überhaupt was zu befürchten hätte, wer weiß.
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