A
anonym
Guest
Ja und ich muss leider auch immer deine teilweise unqualifizierten und meist unfreundlichen Kommentare lesen Solms.
Wenn ich den Schüssel in einem B-Waffenschrank mit Zahlenschloss liegen habe, ist der besser gegen Zugriff Unbefugter gesichert, also sonst irgendwo, solange NUR ICH den Zahlencode kenne.
Du scheinst seeeehr beratungsresistent zu sein !? Ich habe Deinen Satz entsprechend der zweiten Möglichkeit geändert.
Wenn ich den Schüssel in einem B-Waffenschrank mit "Schlüsselschloss" liegen habe, ist der besser gegen Zugriff Unbefugter gesichert, also sonst irgendwo, solange NUR ICH den Schlüssel zum B-Schrank habe.
1. Wenn der Innenfachschlüssel im B-Schrank liegt, kannst Du ihn auch direkt in das Schloß des Innenfachs stecken.
2. Wenn der Innenfachschlüssel im Schloß des Innenfachs steckt, kannst Du das Innenfachschloß auch ausbauen.
3. Wenn der Innenfachschloß ausgebaut hast, kannst Du auch die Klappe des Innenfachs weglassen.
Jetzt die Frage an Dich :
Ab welchem Punkt verstößt Du gegen die gesetzlichen Auflagen ?
PS: Solms ist kein Klugscheißer, er weiß es wirklich besser ! :thumbup: