Schlüssel für Munitionsfach - WOHIN?

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Diese kleinen billigen "Würfel" aus dem Baumarkt mit Zahlenschloß haben alle eine Notöffnung. Mit einem Gehäuse vom Filzschreiber hat man die schnell auf. Also wenn man erstmal weiß wo dat Dingen steht, kriegt man den schnell auf. Nur mal so nebenbei.....:roll:

Darum geht es ja überhaupt nicht. Es geht nur darum, Nichtbefugten den ungehinderten Zugriff auf Waffen und Munition zu verwehren.
Im Falle des Schlüssels eben gottseidank noch nicht überreguliert.

Er hat ja keinen A Schrank mit B Innenfach, sondern einen B Schrank mit Zahlenschloss ohne klassifiziertes Innenfach. Ich würde mal behaupten, im Schrank ist der Schlüssel am sichersten aufgehoben. Woanders kann den immer jemand finden und so nen kleinen Würfel ausm Baumarkt bekommt jeder "Berufskriminelle" im Handumdrehen auf.

Liest du eigentlich, was von Qualifizierteren im Thread geschrieben wurde?
 
G

Gelöschtes Mitglied 13232

Guest
Ja und ich muss leider auch immer deine teilweise unqualifizierten und meist unfreundlichen Kommentare lesen Solms.

Wenn ich den Schüssel in einem B-Waffenschrank mit Zahlenschloss liegen habe, ist der besser gegen Zugriff Unbefugter gesichert, also sonst irgendwo, solange NUR ICH den Zahlencode kenne.
 
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Darum geht es ja überhaupt nicht. Es geht nur darum, Nichtbefugten den ungehinderten Zugriff auf Waffen und Munition zu verwehren.
Im Falle des Schlüssels eben gottseidank noch nicht überreguliert.



Liest du eigentlich, was von Qualifizierteren im Thread geschrieben wurde?

Deshalb schrieb ich ja "nur mal so nebenbei"......;-):thumbup:
 
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Ja und ich muss leider auch immer deine teilweise unqualifizierten und meist unfreundlichen Kommentare lesen Solms.

Was qualifiziert oder unqualifiziert meinerseits ist, kann nur jemand beurteilen, der selbst qualiiziert ist. In diesem Fall gehörst du sicher nicht zu dieser Personengruppe.
Unfreundlich werde ich durchaus auch einmal, vor allem wenn sich Beratungsresistenz zeigt.

Nimm dir das Waffengesetz und dazu die AWaffV (wenn du die überhaupt schon mal in der Hand hattest) vielleicht sogar noch die WaffVwV, obwohl nicht unbedingt nötig und lies den Absatz (4) des § 13 in der AWaffV.
Da steht:

"Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der
Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen
Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung
mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht
zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden."

Konkret: Ohne jedes separat abschließbare Fach darf nur Munition aufbewahrt werden, die nicht zu den Waffen gehört.
Das heißt also, wenn der Schlüssel direkt beim Gefach aufbewahrt wird, ist das rechtlich so, als ob es das Fach nicht gäbe und die Munition wie sie vom TS für seine Waffen aufbewahrt werden will, darf da nicht rein.
Egal ob das ein A oder B Schrank ist und wie gesichert das äußere Schloss ist.

Aber mach nur, geht ja jahrelang gut.
 
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Nun gut. Wo ist eigentlich der Vorteil von einem "Billigwürfel" mit Zahlenschloß? Ich hab doch dann wieder einen Notschlüssel den ich irgendwo hinpacken muss......
Das gibt irgendwann eine Endlosschleife......
:roll: ( Es weihnachtet sehr, daher halt ich nun die Klappe...)
 
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Der Notschlüssel könnte rein Theoretisch zum Jagdfreund in den Schrank!

Waidmannsheil Lucas
 
A

anonym

Guest
Genau diese Frage habe ich erst kürzlich an meine Behörde gestellt.

Schrank der kategorie B mit 2 Innenfächern mit Schwenkriegelschloss. In einem der kleinen Fächer die Munition, im anderen die KW. Der B Schrank hat ein Zahlenschloss.

Aussage meiner Behörde hierzu:

Es gibt derzeit keinen Paragraphen, der es ausdrücklich verbietet, die Schlüssel der Innenfächer im B Schrank aufzubewahren. Allerdings wird es nicht empfohlen, weil es problematisch werden könnte, falls etwas passiert.

Frohe Feiertage und Waihei
 
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Moin,


ist nun gut?

...und Friede auf Erden. Frohe Weihnachten!


Es gibt derzeit keinen Paragraphen, der es ausdrücklich verbietet, die Schlüssel der Innenfächer im B Schrank aufzubewahren. Allerdings wird es nicht empfohlen, weil es problematisch werden könnte, falls etwas passiert.

Richtig: Es ist nirgends explizite in Paragraphen geregelt. Verweise zum x-ten mal aber auf § 36 WaffG.
Im vorliegenden Fällchen wieder eine Differenzierung: Da man 10 KW sowieso in einem B-Schrank aufbewahren darf, ist es natürlich unschädlich, das separate Fach offen stehen zu lassen oder den Schlüssel danebenzulegen.
Anders aber bei der Munition: Auch im B-Schrank benötigt man ein Gefach mit mindestens Schwenkriegelschloss. Dieses darf man dann freilich nicht offen stehen lassen oder den Schlüssel danebenlegen, es sei denn, es handelt sich um Munition für nicht im Schrank aufbewahrte Waffen.

Jetzt isses aber genug.
 
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Kenne das auch nur so wie von Solms beschrieben.:thumbup:
Bei einer Kontrolle bei mir haben die auch genau nach dem Aufbewahrungsort meines Schlüssels fürs Innenfach gefragt. Schrank ist auch mit Elektronischen Schloß habe den Schlüssel immer am Bund und damit war auch alles in Ordnung.
 
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Fall eins: B-Schrank und daneben stehender Irgendwasschrank für Munition. Munitionsschrankschlüssel liegt im B-Schrank.
Fall zwei: B-Schrank und darin eingebauter Irgendwasschrank für Munition. Munitionsschrankschlüssel liegt ebenfalls im B-Schrank.

Wo ist nun der wirkliche Unterschied in Falle eines Einbruchs incl. erbrechen des B-Schranks?
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
Schlüsselthread. :roll:

Wie immer ist am Schluß nur Eines klar: Der Deutsche fühlt sich völlig überfordert wenn ihm auch nur im Geringsten noch eine Wahl oder die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidung gelassen wird.

Manche schämen sich ja für gewisse Jahre der deutschen Geschichte.
Ich schäm mich regelmäßig für´s heute... :sad:
 
A

anonym

Guest
Fall eins: B-Schrank und daneben stehender Irgendwasschrank für Munition. Munitionsschrankschlüssel liegt im B-Schrank.
Fall zwei: B-Schrank und darin eingebauter Irgendwasschrank für Munition. Munitionsschrankschlüssel liegt ebenfalls im B-Schrank.

Wo ist nun der wirkliche Unterschied in Falle eines Einbruchs incl. erbrechen des B-Schranks?

Insbesondere noch, wenn man den Munitionsschrank mit dem Handtuch aufbekommen kann. Irgendwann ist auch die Dummheit endlich und es wird offenbar, dass der Munitionsschrank nur vor schnellem Zugriff innerhalb der eigenen Familie bzw. eventuellen Besuchern schützen soll und nicht vor Einbruch schützen kann, nicht einmal 10 Sekunden lang. Damit ist auch das Schlüsselproblem nicht wirklich eines, höchstens für rechtsbeugende Gerichte und Behörden, von denen es immer mehr zu geben scheint. Die Antworten auf solche Fragen braucht man nicht zu geben, man darf sogar LÜGEN, im übrigen braucht man auch niemanden dahin nachgehen zu lassen, wo man den Schlüssel ggf. holen geht, den man aber gar nicht zu holen braucht, denn einen Blick in den Munitionsschrank braucht man außer im Falle einer Hausdurchsuchung niemandem zu gewähren, die ggf. noch darin liegende "Speckseitensammlung" und der Munitionsbestand selber geht keinen was an. Die haben nur abzuhaken: Blechschrank (oder gleichwertiges Behältnis) mit Schwenkriegelschloss (oder höherwertiger), Ende IHRES Fällchens.

Im übrigen hat Gletscherpris auch hier mal wieder den Nagel auf den Kopf getroffen.
 
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Schlüsselthread. :roll:

Wie immer ist am Schluß nur Eines klar: Der Deutsche fühlt sich völlig überfordert wenn ihm auch nur im Geringsten noch eine Wahl oder die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidung gelassen wird.

Manche schämen sich ja für gewisse Jahre der deutschen Geschichte.
Ich schäm mich regelmäßig für´s heute... :sad:

:thumbup:
:thumbup:
:thumbup:
vollste Zustimmung, nur ja keine Lücke und ja keine Selbstbestimmung. In keinen anderen europäischen Land wäre dies eine ernste Frage zum Schlüssel.

Robert
 

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