[Niedersachsen] Schießnachweis, Verstoß

Fex

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Jeder ist für seinen Schuss selbst verantwortlich, da nützt auch der Schießnachweis nix.
Das ist richtig, aber Bildung und Weiterbildung hat noch keinem geschadet. Anscheinend - wie man auch hier sieht - ist der Wille hierzu nicht sehr ausgeprägt, so dass der Gesetzgeber beschlossen hat, dem etwas nachzuhelfen.

Das einzige was hilft ist.... Onkel Heinz nicht mehr einzuladen, weil er immer vorbei schießt oder Herrn Übereifrig, nicht mehr einzuladen, weil er 5 Nachsuchen fabriziert hat.

Da wir rottenweise ins Schiesskino einrücken, ist das eine wunderbare Gelegenheit, solche Herren auszuschliessen, bevor das passiert ;-)....man lernt da seine Pappenheimer kennen.
 
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Schießnachweis ist doch nur auf staatlichen Jagdten gefordert.
Auf privaten Jagdveranstaltungen interessiert das keinen.
 
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Dann bist du anscheinend nicht viel unterwegs..

Durfte dieses Jahr auf allen DJen im Vorfeld meinen Nachweis präsentieren.. Und die waren alle privat.
 
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Es geht ja um Niedersachsen, nur das kann ich beurteilen.
Zumindest für die Sicherheit bei der Waffenhandhabung ist der SN ein klarer Gewinn. Wenn man als Aufsichtsperson sieht, welche Unsicherheiten im Umgang mit den eigenen Büchsen und Flinten gerade bei langjährigen Jagdscheininhabern bestehen, kann man die Zwangsbeschäftigung in Form des SN nur begrüßen.
 
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12 Jan 2016
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Wird der SN den ich in NRW gemacht habe auch in NDS anerkannt?
Die Anforderungen in NDS und NRW sind ja nich gleich.
 
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21 Jan 2010
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Wird der SN den ich in NRW gemacht habe auch in NDS anerkannt?
Bei Büchse kann ich es Dir nicht sagen, vermutlich ja, da in NRW eine Leistung abgefragt wird. In NRW muß ich als Niedersachse deshalb die Keilernadel zusätzlich nachweisen, dann wird es regelmäßig anerkannt. Hier wie dort sollte man das mit dem Jagdleiter im Vorfeld abstimmen.
Die Anforderungen in NDS und NRW sind ja nich gleich.
Bei Flinte hat NRW keinen SN, wir akzeptieren daher die Jahresnadelflinte als Nachweis. Schließlich ist auch diese ein Leistungsnachweis.
 
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Kurzer Überblick, wo was gefordert wird
Wieder so ein typischer schlecht recherchierter und geschriebener Artikel. Vermutlich bezieht sich der Autor nur auf Drückjagden im Forst. Die Ausführungen für Niedersachsen sind fehlerbehaftet (und der ergänzende Hinweis auf den Nachweis für Flinte fehlt). Der SN muß nicht vorgelegt werden.
 
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Wieder so ein typischer schlecht recherchierter und geschriebener Artikel. Vermutlich bezieht sich der Autor nur auf Drückjagden im Forst. Die Ausführungen für Niedersachsen sind fehlerbehaftet (und der ergänzende Hinweis auf den Nachweis für Flinte fehlt). Der SN muß nicht vorgelegt werden.
Naja ist wirklich etwas lückenhaft und missverständliche, aber auch schon in der Gesetzgebung:
Als Schießnachweis gilt die schriftliche Bestätigung einer Schießstätte über ein jagdliches Übungsschießen mit Büchse oder Flinte auf bewegliche Ziele.
Quelle:

§ 29 ThJG
Thüringer Jagdgesetz (ThJG)

Bei uns wird der Nachweis separat für Flinte und separat für Büchse erteilt, d.h. ich muss einmal Wurftauben und dann noch einmal laufender Keiler schießen.
Einmal damit ich an der Gesellschaftsjagd z.B. am Entenstrich teilnehmen kann und dann für DJ und TJ den anderen.
Andere sehen das anders, da reicht ein Stempel für alles.
 
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4 Dez 2020
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Moin Gemeinde,

Anfrage Strafbewehrung, wenn jemand ohne gültigen Schießnachweis an einer Drück-(Kugel) oder Treibjagd (Schrot) teilnimmt ?

Habe dazu nicht gefunden. Angeblich kann der Jagdherr die Nachweise kontrollieren, muß es aber nicht. Das hieße, der Jagdherr/Pächter haftet dafür nicht.
Also Selbstverantwortung des Schützen.
Trotzdem stellt sich die Frage der Strafbewehrung, eben für den Schützen.
Ich verstehe die Frage, bzw. den Sinn der Frage nicht.
 

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