Schiessnachweis BaWü - jetzt diktieren die Schiesskinos die Bedingungen...

Fex

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Heute las ich in Facebook folgende Werbung des MSZU-Schiesszentrums in Ulm:

Liebe MSZU-Freunde,
denkt daran und erfüllt jetzt schon euren Schießnachweis bei uns.
(Pflicht nach § 31.1. JWMG Jagd- und Wildtiermanagementgesetz BW)
NEU 2015: Übungsnachweis Flinte

Jetzt schnell einen Termin reservieren unter info@mszu.de
Bewegungsjagden
Übungsnachweis Schießkino:
Es werden mindestens 20 Schuss, stehend freihändig mit einem hochwildtauglichen Kaliber abgegeben.
Dabei werden auf 25 M bis 100 M Filmsequenzen mit Schwarzwild, Rehwild und Rotwild beschossen.
Die Übung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn 12 letale Treffer erreicht werden.
Federwildbejagung
Übungsnachweis Flinte:
Es werden mindestens 20 Schuss, stehend freihändig mit einem Schrot-Kaliber abgegeben.
Dabei werden 10 Rollhasen und 10 Wurfscheiben beschossen. Die Übung ist erfolgreich abgeschlossen,
wenn jeweils mindestens 5 Treffer erzielt werden.

Wir freuen uns Euch bei uns begrüßen zu dürfen und
wünschen Waidmannsheil, Euer MSZU!

[FONT=helvetica, arial, sans-serif]Jetzt bestimmen also die Schiesstandbetreiber, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um einen Schiessnachweis zu erhalten - und das, obgleich der Gesetzgeber keinerlei Vorgaben macht.[/FONT]

[FONT=helvetica, arial, sans-serif]Unabhängig davon, das Übungsschiessen sinnvoll ist und dass man auf eine möglichst hohe Trefferquote kommen sollte, halte ich das für äusserst bedenklich.

Wie sieht das in der Praxis aus - weigert sich der Betreiber im Falle von weniger als 12 von 20 "letalen" Treffern, die Bescheinigung auszustellen, die ja nur den Besuch bestätigen soll?[/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:

ch1

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Ich bin mir sicher, dass das der Markt regeln wird.
 
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Ich habs auch gelesen und war etwas irritiert. Allgemein kommt mir das Gebahren des MSZU in letzter Zeit leicht befremdlich vor. Neuerdings wird dort auch immer die gebuchte und nicht die real genutzte Schießzeit abgerechnet. Das war früher nicht so und ist gerade beim Einschießen ein Witz mit Anlauf.
 
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Wenn ich Buche, blockiere ich den Stand, ich kann nachvollziehen, dass man auch die gebuchte Zeit bezahlt. Ist ja kein Caritasverband sondern ein Wirtschaftsunternehmen.

Waidmannsheil Lucas
 
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Wenn ich Buche, blockiere ich den Stand, ich kann nachvollziehen, dass man auch die gebuchte Zeit bezahlt. Ist ja kein Caritasverband sondern ein Wirtschaftsunternehmen.
Herrje. Ich bin dort wahrscheinlich ein bisschen öfter als du und weiß ganz gut, wann ich wirklich blockiere und wann nicht. Verständnis habe ich, wenn wirklich viel los ist und vllt. sogar Leute warten, aber nicht wenn ich werktags morgens mutterseelenallein 300m schieße. Da stößt mir das doch ein wenig auf, zumal ich dort bis anhin nicht als Eventschütze aufschlage sondern in aller Regelmäßigkeit trainiere und einkaufe. Dementsprechend wurde das auch lange Jahre gehandhabt, seit einem halben Jahr etwa nicht mehr.
 

Fex

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Müller vermietet das Schiesskino nach Zeit. Diese Regelungen sollen den Umsatz bei der Munition ankurbeln, sonst nichts, und man tarnt das mit vermeintlichen Mindestanforderungen....

Ich habe zum Glück zwei weitere Schiesskinos in derselben Entfernung.
 
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Wo steht eigentlich, dass der Nachweis in einem Schießkino zu erbringen ist und nicht einfach auf den laufenden Keiler?
 

Fex

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Nirgendwo. Man muss geübt haben. Wir beide treffen uns bei mir im Revier, du schiesst zweimal auf einen Tannenzapfen und ich bescheinige dir die Übung.

Ist natürlich nicht sinnstiftend, aber würde reichen.


Was mir einfach nicht gefällt - dass hier einige ein Geschäft draus machen wollen, indem sie falsche Tatsachen vorspiegeln.
 
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Wo steht eigentlich, dass der Nachweis in einem Schießkino zu erbringen ist und nicht einfach auf den laufenden Keiler?
Auf vielen Vordrucken für entsprechende Schießnachweise von Jagdverbänden steht "Schießkino oder lfd. Keiler". Auch steht da nix von der Trefferquote. Also alles wieder Quatsch, bzw. voreillender Gehorsam, um irgendwie wieder Tatsachen zu schaffen. Die dann wieder von übereiffrigen Behörden übernommen werden....
Mir ist das im Grunde auch als Aufsicht egal, ob einer bei entsprechend gebuchter Zeit, egal of lfd. Keiler oder 100m auf Scheibe "X", zwei, drei oder 50 Schuß macht. Wir sind alle (noch) mündige Bürger und sollten bitte selbst entscheiden, ob das was ich da zusammen gezittert habe, jagdlich reicht oder nicht. Alles andere geht immer weiter zur totalen Überwachung, bei der entsprechende Blockwarte vor´m 1. Mai oder vor dem Beginn der Bewegungsjagdten, entscheidet, ob wer auf die Jagd gehen darf oder nicht. Und wo hört das dann auf. Bei drei Fehlschüssen auf dem lfd. Keiler wird der Jagdschein eingezogen? Oder wie....
Ich versteh die Jagdverbände einfach nicht. Die kuschen wo´s geht. Der Jäger wird schon verar$cht, wenn´s um die neuen Jagdgesetze geht, die Verbände ziehen alle den Schwanz ein, wenn ein Politiker nur falsch hustet.... Aber das kenne ich ja schon von unseren Schützenverbänden. Hat man die vernünftige Durchführung von IPSC schon geopfert, wird man demnächst auch das CAS einstampfen.

Martin

PS: Bei uns muss auch das gezahlt werden, was gebucht wurde. Ist halt so bei kommerziellen Schießständen.....
 
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Wir beide treffen uns bei mir im Revier, du schiesst zweimal auf einen Tannenzapfen und ich bescheinige dir die Übung.
Verschrei´s ned, ich muss eh bald meine Schwiegerleut in LB besuchen :lol: ...

Was mir einfach nicht gefällt - dass hier einige ein Geschäft draus machen wollen, indem sie falsche Tatsachen vorspiegeln.
Vielleicht kommt ja noch eine Reaktion vom MSZU. Ich glaub´s aber nicht.
 
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Mir ist das im Grunde auch als Aufsicht egal, ob einer bei entsprechend gebuchter Zeit, egal of lfd. Keiler oder 100m auf Scheibe "X", zwei, drei oder 50 Schuß macht. Wir sind alle (noch) mündige Bürger und sollten bitte selbst entscheiden, ob das was ich da zusammen gezittert habe, jagdlich reicht oder nicht.
Mündige Bürger? Die Zeiten sind für LWB doch schon lang vorbei. Schlimm nur, dass ein großer Schießstandbetreiber jetzt noch ins gleiche Horn stößt und sogar noch dort Vorgaben schaffen will, wo nicht mal die Regelungswut eines grünen Gesetzgebers welche vorgesehen hatte. :no:
 
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Mündige Bürger? Die Zeiten sind für LWB doch schon lang vorbei. Schlimm nur, dass ein großer Schießstandbetreiber jetzt noch ins gleiche Horn stößt und sogar noch dort Vorgaben schaffen will, wo nicht mal die Regelungswut eines grünen Gesetzgebers welche vorgesehen hatte. :no:


Wirklich schlimm!!! DA bin ich gewesen! :evil:
 
M

marder14

Guest
Was würde ich wohl tun, wenn mein Metzger Leberkässemmeln nur noch verkaufen will, wenn die Kundschaft ein Rinderfilet mitnimmt? Ich hätte einen neuen Metzger und er bald keine Kundschaft mehr, es sei denn, er würde sein Handeln neu überdenken. Also gebt ihm doch in Ulm die Chance sein Geschäftsgebaren zu überdenken.
Ich lasse mir seit Jahren (!) auf einem Schießstand auf einem selbstgeschriebenem Stück Papier bestätigen, dass ich auf dem 100 m Stand und auf den laufenden Keiler trainiert habe. Da gehört das aktuelle Datum, ein Stempel und eine Unterschrift drauf. Trefferquoten gehen nur mich was an.
 
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Peinlich vom MSZU. Dabei ist das so ein toller Schießstand und eh gut gebucht. Da ist wohl wieder mal ein einzelner Mitarbeiter übers Ziel hinausgeschossen.
 
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Wenn sowas ein einzelner Mitarbeiter entscheidet und nicht der Chef, dann läuft da aber einiges falsch!

Waidmannsheil Lucas
 

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