Schande ohne Ende: Kindermörder will Schmerzensgeld

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boarhuntingdogs schrieb:
"Gute" SS-Männer haben halt "den Arxxh in der Hose" über "menschliche Schwächen" hinweg ihre bittere "Pflicht" zu erfüllen. Und da geht es ja um viel mehr als um das Leben eines Einzelnen.
Ich habe weiter oben schon mal die Vokabel Willkür ins Spiel gebracht.
Wenn wir keine Willkür wollen -u.a. weil sie uns mal selbst treffen könnte- gibt es nur schwarz oder weiß.
Es gibt kein nachträgliches hellgrau, weil etwas Gutes bezweckt war. Gut gemeint ist meist das Gegenteil von gut gemacht.
 
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Hallo,

also ich habe jetzt nicht alle Seiten gelesen, aber das einige (und das sind ja offenbar nicht wenige) heute noch die hochnotpeinliche Befragung (polit. korrekte Phrasendrescherei gab es auch schon im Mittelalter :wink: ), also defacto die Folter gutheisen, finde ich....ohaa!!! :shock:
Da wird einem Mittel der Strafprozessführung das Wort geredet, das in Deutschland (je nach Staat, damals noch Fürstentum) seit 200-350 Jahren abgeschafft ist. Selbst die Todesstrafe (zu der man stehen kann wie man will) wird in Deutschland erst seit 1949 nicht mehr vollstreckt.

Gäffken wurden "Schmerzen wie er sie noch nie gekannt hat" angedroht. Was soll das sein? Methoden gibt es dafür ja viele:

-Überbrühen von Extremitäten mit siedend heißem Öl
-an auf dem Rücken zusammengebunden Armen und Beinen aufhängen
-Nagelstuhl mit verscheidenen Gewichten auf dem Schoß
-Eiserne Jungfrau
-Streckbank mit Brandeisen
-Haut abziehen
-Daumenschrauben
-Blenden

...um nur mal so die gängigsten Methoden einer rabiaten Strafprozeßordnung aufzuzählen.

"Momen mal", wird da jetzt der BILD-Meinungsträger und entrüstete "Wutbürger" sagen, "das sind ja mittelalterliche Methoden. Da ließe sich doch bestimmt was humaners finden."

NEIN!!! Die "humane" Folter ist noch nicht erfunden worden und wird es hoffentlich auch nie. Folter erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung, der gefährl. Körperverletzung mit Todesfolge oder des Totschlags.
Entweder der Befragte gesteht oder stirbt!!!
Das was der Staat rigeros bestrafen soll, soll er sich doch nicht selber zu eigen machen.

Das im Jahre 2011 in einer sog. "westlichen Demokratie", "Wertestaat und Rechtsstaat" überhaupt eine solch breite Diskussion aufkommt finde ich schon etwas verwunderlich.

Vielleicht findet wirklich ein "Ausverkauf" dieser Ideale statt und alles wird nur noch von Entscheidungen in möglchst großen und bunten Buchstaben einer Boulevard-Zeitung abhängig gemacht. Pilatus: "Wer soll gekreuzigt werden, Jesus oder Barabas?" :?

Grüße
Saturn
 
A

anonym

Guest
ad pepsi, wirrer Unsinn.

ad Petra, erklär mal wie es richtig war. :roll:

ad frodo, dito

ad saturn, die Folterung und Kreuzigung Jesu ist auch ein gutes Beispiel. Wofür wurde ihm das angetan, was hat es gebracht?
 
A

anonym

Guest
Wenn mein Kind entführt würde,
wenn man den Täter dingfest machen würde,
wenn mein Kind sterben würde, weil die zuständige Behörde dennoch nicht in der Lage wäre, den Aufenthaltsort meines Kindes zu ermitteln,

DANN WÄRE DIE WURST ABER GANZ SCHÖN WARM!

Denn das ist die einzige Frage:
Kann man, darf man ein Kind sterben lassen, um einem Täter den Schutz genau der Gesetze angedeihen zu lassen, die der kurze Zeit vorher wissentlich und vorsätzlich übertreten hat?
 
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Pepsi schrieb:
Das beste ist aber dein letzter Satz.Du bist also der Meinung,das Gäfken den Jungen umgebracht hat um in den Genuss zu kommen später einen Polzisten juristisch ans Bein pinkeln zu können ?


So eine Quatsch was Du da schreibst, das habe ich geschrieben:
Aber um Polizisten anzuklagen, bedienen sich manche Leute verschiedener Praktiken, und scheuen nicht mal vor der Instrumentalisierung eines Kindermords zurück.

Und meine Aussage rührt da her:
Renack schrieb:
Dabei nochmal:
Der Fall Staat vs.Gäfken, 211 zum Nachteil Jakob von Metzler hat mit diesem Fall kaum was zu tun.
Der Fall ist abgeschlossen, es ist die höchste Strafe die das dt. Strafrecht kennt ausgeurteilt worden. Aus. Ende. Fertig.

Hier geht es um den Bürger Magnus Gäfken der widerrechtlich staatliche Gewalt erfahren hat.
Hier ist ein Bürger von Staatsbediensteten(Polizisten) in seinen Grundrechten schwer verletzt worden!

Der Skandal an diesem Urteil ist das die Bürger- und Grundrechte sträflich verletzt wurden und es dafür nur eine lächerliche pro forma "Entschädigung" gibt (von der Gäfken nie was haben wird).


Ich gebe mir redlich Mühe dich zu verstehen,aber ich schaffe es nicht.


Einstein
 
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Die Schmerzen wurden angedroht um den Jungen zu retten. Das ist für mich eine Art der Nothilfe und damit nicht strafbar, vor allem weil es ja nur eine Drohung war.

Mal was anderes: ist sowas nach 11 Jahren nicht verjährt? Seltsames Rechtssystem...
 
A

anonym

Guest
Nein, Folter ist keine Nothilfe, Folter ist ein Verbrechen.
 
A

anonym

Guest
Grand Canon schrieb:
Denn das ist die einzige Frage:
Kann man, darf man ein Kind sterben lassen, um einem Täter den Schutz genau der Gesetze angedeihen zu lassen, die der kurze Zeit vorher wissentlich und vorsätzlich übertreten hat?
Die Frage ist leider eine ganz andere, das wurde aber genug ventiliert.
 
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boarhuntingdogs schrieb:
ad Petra, erklär mal wie es richtig war. :roll:

Gäfgen stand unter polizeilicher Beobachtung, seitdem er das erpresste Geld abgeholt hatte. Die Behörden hatten die Hoffnung, er würde sie jetzt zum entführten Kind führen. Als er dann eine schicke Flugreise gebucht hatte, wurde er am Flughafen festgenommen.

Zum Zeitpunkt des Verhörs ging man davon aus, dass das Kind noch am Leben war.... außerdem war zu diesem Zeitpunkt MINIMUM klar, dass Gäfgen -wie auch immer- mit diesem Fall zu tun hatte!!!

Petra
 
A

anonym

Guest
Ja, auch das androhen von Foltert ist selbige.
Wurde hier schon mehrfach dargelegt.
Ausserdem gibts (auch ganz handfeste juristische) Unterschiede darin, wie man gegnerische, irregulaere Kombattanten im Krieg behandeln darf und wie man in einem konstiutionellen Rechtsstaat im tiefsten Frieden mit Buergern umzugehen hat.
:roll:
 
A

anonym

Guest
Petra schrieb:
boarhuntingdogs schrieb:
ad Petra, erklär mal wie es richtig war. :roll:

Gäfgen stand unter polizeilicher Beobachtung, seitdem er das erpresste Geld abgeholt hatte. Die Behörden hatten die Hoffnung, er würde sie jetzt zum entführten Kind führen. Als er dann eine schicke Flugreise gebucht hatte, wurde er am Flughafen festgenommen.

Zum Zeitpunkt des Verhörs ging man davon aus, dass das Kind noch am Leben war.... außerdem war zu diesem Zeitpunkt MINIMUM klar, dass Gäfgen -wie auch immer- mit diesem Fall zu tun hatte!!!

Petra

Was heißt das jetzt, wir drohen Folter an aber foltern natürlich nicht - lächerlich.
Außerdem, wie x-fach geschrieben, ist in allen historischen Prozeßordnungen die Androhung der Folter bereits der erste Schritt der Folter.

Wichtiger: Wir foltern mal auf gut Glück. Im Falle Gäfken hätte auch die Folter nichts mehr retten können. Gäfken hätte aber auch gar nicht wissen können, wo der entführte Jakob war, weil diesen ein möglicher Mittäter zur Verschleierung etc verbracht hätte.

Ich weiß wirklich nicht, welche Beispiele man noch bringen muss, dass es verstanden wird. Sowohl im konkreten als auch in zahlreichen anderen Fällen ist Folter eben nicht zielführend.

Der Fall v. Metzler ist schrecklich, bedauerlich, verwerflich wie auch immer man das nennen soll. Er gefährdet die Gesellschaft aber nicht. Die ausuferende Bedrohung von Menschen kam und kommt immer aus staatlichem Terror.
Der Staat ist nur ein notwendiges Übel, Leviathan lesen, damit der Staat seine Legitmation nicht verlirrt, ist er zwingend an eine Rechtsordnung gebunden

Einige hier wollen, wie alle Ideologien, eine schöne neue Welt schaffen. Kindesmißbrauch oder Entführung soll verhindert werden durch die Todesstrafe und/ oder Folter. Es gibt/ gab immer ein hehres Ziel, das jedes Mittel rechtfertigt(e). Und was ist daraus geworden?

Es gibt mehr als genug gesellschaftliche Baustellen, die Folter ist kein Heilmittel.
 
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Barabas wurde ein Tel der Schulden getilgt.
Einstein, bei dem was Du schreibst kann ich auch keine Ähnlichkeit der geistigen Größe von Dir und Deinem Codenamen erkennen.
booarhuntingdog, wer von uns zwei wirr ist, da gibt es mindestens 2 verschiedene Meinungen.
Was ihr hier für eine Meinung habt interessiert mich eh nicht, ihr habt ebenso wenig wie ich die Möglichkeit etwas zu ändern.
Was das Scklimmste wäre, wenn ich meiner Frau klarmachen müsste daa wir unser Kind aufeben müssen damit ein Kindermörder wegen einer Drohung nicht traumatisiert wird.
Soweit würde es aber nicht kommen weil Ihr mich mitsamt Eurem dummen Geschwätz nicht aufhalten könntet.
 
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Pepsi, ich bin selbst Vater, ich verstehe Deine Emotionen.
Du musst aber 2 Dinge gedanklich trennen: Einzelschicksale -ja, auch tragische- und unsere Grundsätze gesellschaftichen Zusammenlebens.

Komm mal klar. Sonst können wir an jeden Keulen austeilen und die Dinge selber regeln.
Blöderweise sind wir dann wieder in Neandertal angekommen.
 
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Ich pfeife auf das Leben in dieser "gebildeten" Gesellschaft, ich ziehe das Neandertal dem Opfern unschuldiger Kindern vor.
 
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