Schalldämpfer & WaffG

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1 Aug 2013
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Ziemlich graue Grauzone.
SD für LG ist nicht an Erwerbsvoraussetzungen (außer dem Alter meine ich) gebunden, kann also jeder Volljährige kaufen und wird auch nicht registriert.
Ob man mit dem Anbau eine 22lr rechtlich nicht ins Abseits tritt, wäre noch genauer zu prüfen. Mangels Anlass habe ich das bisher nicht eruiert.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Ein inzwischen in Rente befindlicher Büchsenmacher hat mal behauptet auf eine .22lfb
könne man einfach einen Luftgewehrdämpfer mit f im Fünfeck drauf schrauben, da das
offiziell gar kein Schalldämpfer wäre. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass das rechtlich
so ist, weiß aber von einem Freund, dass es mit dem LG SD auch nur noch Plopp macht.
Da diese SD mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet sind, sind sie zum einen frei erwerbbar. So weit richtig. Aber dürfen aus rechtlicher Sicht genau deshalb nicht an 22LR und Co geschraubt werden. Wer so erwischt wird spielt mit seiner Zuverlässigkeit.

Obwohl die gleichen SD es auch mit Seriennummer gibt und dann für Randfeuer zugelassen sind.
 
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1 Sep 2023
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So, heute habe ich mündlich die Auskunft meiner Waffenbehörde bekommen, auf eine schriftliche Ausführung habe ich verzichtet.

Der Eintrag "Ein Schalldämpfer darf nur mit schalenwildtauglichen Jagdlangwaffen verwendet werden" in der WBK ist auf den Erlass vom 08.02.2016, AZ 4-1115.0/389 zurückzuführen. Der Erlass gelte in BW immer noch, auch wenn zwischenzeitlich das WaffG im Bezug auf Schalldämpfer geändert wurde.
Was also z.B. in Bayern geht, geht demnach in BW nicht. Vorsicht also beim Grenzübertritt :rolleyes:
 
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22 Mai 2019
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Das trägt in BW wohl nicht jeder so ein.
Kat.B Schalldämpfer und Seriennummer, mehr steht bei meinen
Dämpfern nicht drin.
 
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27 Sep 2006
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Preisfrage an die Verwaltungsjuristen: Wenn der Satz nicht eingetragen ist, gilt der Erlass von 2016 für den WBK-Inhaber trotzdem? Wenn ja, könnte das eine böse Falle sein

Erlasse binden die Verwaltung, sind interne Anweisungen ohne direkte Außenwirkung.
 

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