Eine Besonderheit ist noch anzumerken: Einzelne Teile von Schalldämpfern sind NICHT eintragungspflichtig und werden auch nicht im "Waffenbuch" des Händlers geführt/eingetragen.
Ich hatte mir ein Heckmodul mit Nummer einzeln bestellt und es war ein Schreiben des NWR mit ausdrücklich als "abschließend" genannten Ausführungen bezüglich des o.g. dabei.
Hab nicht schlecht gestaunt und mal meine Behörde angerufen. Das Gegenüber schwankte zwischen Herzinfarkt und Wutanfall...und verlangte in einem unverschämten Tonfall die sofortige Eintragung des Heckmoduls.
Zur gütlichen Einigung habe ich dann die Zusendung eines Scans des Schreibens angeboten und auch durchgeführt.
Danach keinerlei Antwort/Reaktion, obwohl ich bei einer anderen Eintragung nochmals schriftlich um Stellungnahme gebeten hatte. Eine Entschuldigung für das schon unverschämte Verhalten am Telefon erfolgte natürlich nicht.
Ähnliches bezüglich der "tödlichen" 20-30 Schussmagazine. Standpunkt der Behörde: Das Verbot der Nutzung gilt für mich nicht (rechtzeitig angemeldeter Altbesitz), jedoch bleiben die Magazine verboten und gehören zwingend in einen 1er Schrank.
Kopfschüttel...
Ich hatte mir ein Heckmodul mit Nummer einzeln bestellt und es war ein Schreiben des NWR mit ausdrücklich als "abschließend" genannten Ausführungen bezüglich des o.g. dabei.
Hab nicht schlecht gestaunt und mal meine Behörde angerufen. Das Gegenüber schwankte zwischen Herzinfarkt und Wutanfall...und verlangte in einem unverschämten Tonfall die sofortige Eintragung des Heckmoduls.
Zur gütlichen Einigung habe ich dann die Zusendung eines Scans des Schreibens angeboten und auch durchgeführt.
Danach keinerlei Antwort/Reaktion, obwohl ich bei einer anderen Eintragung nochmals schriftlich um Stellungnahme gebeten hatte. Eine Entschuldigung für das schon unverschämte Verhalten am Telefon erfolgte natürlich nicht.
Ähnliches bezüglich der "tödlichen" 20-30 Schussmagazine. Standpunkt der Behörde: Das Verbot der Nutzung gilt für mich nicht (rechtzeitig angemeldeter Altbesitz), jedoch bleiben die Magazine verboten und gehören zwingend in einen 1er Schrank.
Kopfschüttel...