Kann ich aktuell in NDS mit einer entsprechend dokumentierten Vorschädigung eine Ausnahmegenehmigung erhalten?
Oder gilt noch immer ein absolutes Verbot?
Keine Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung in Niedersachsen. Da können die Behörden ausnahmsweise nichts dafür. Das Gesetz ist eindeutig und enthält keine Öffnungsklausel, die den Behörden Spielräume bei der Genehmigung zu Nutzung gibt.
Genehmigungen zum Erwerb gibt es teilweise. Das hängt vom Wohnort und weiteren Dingen ab. Das ist nun wieder alles totaler Unfug und die Behörden agieren nicht einheitlich.
Warum soll jemand, der in Hildesheim wohnt und ein Revier in Hessen gepachtet hat, den SD "doller" brauchen als jemand der in Diepholz wohnt und in Brandenburg jagt?
Ob die Fahrerei dahin nun Spaß macht, ist ja wohl eher nicht so wichtig bei der Auslegung des gleichen Waffengesetzes.