[Niedersachsen] Schalldämpfer in Niedersachsen

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Kann ich aktuell in NDS mit einer entsprechend dokumentierten Vorschädigung eine Ausnahmegenehmigung erhalten?

Oder gilt noch immer ein absolutes Verbot?

Keine Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung in Niedersachsen. Da können die Behörden ausnahmsweise nichts dafür. Das Gesetz ist eindeutig und enthält keine Öffnungsklausel, die den Behörden Spielräume bei der Genehmigung zu Nutzung gibt.

Genehmigungen zum Erwerb gibt es teilweise. Das hängt vom Wohnort und weiteren Dingen ab. Das ist nun wieder alles totaler Unfug und die Behörden agieren nicht einheitlich.

Warum soll jemand, der in Hildesheim wohnt und ein Revier in Hessen gepachtet hat, den SD "doller" brauchen als jemand der in Diepholz wohnt und in Brandenburg jagt?
Ob die Fahrerei dahin nun Spaß macht, ist ja wohl eher nicht so wichtig bei der Auslegung des gleichen Waffengesetzes.
 
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http://www.jawina.de/niedersachsen-landesregierung-novelliert-das-jagdgesetz/

https://www.ndr.de/nachrichten/nied...erung-aendert-Jagdgesetz,schweinepest294.html

Abgesehen von den sonstigen Änderungen, die ich hier nicht diskutieren möchte, ist die Novelle des NJagdG jetzt also in der Verbandsbeteiligung und könnte laut NDR-Bericht im November in Kraft treten, sofern der Landtag mitspielt.
Damit wäre das Jagdverbot mit Schalldämpfer gestrichen, es bleibt jedoch abzuwarten wie die konkrete Genehmigungspraxis dann aussehen wird.

Edit: Wort vergessen
 
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...
Abgesehen von den sonstigen Änderungen, die ich hier nicht diskutieren möchte, ist die Novelle des NJagdG jetzt also in der Verbandsbeteiligung und könnte laut NDR-Bericht im November in Kraft treten, sofern der Landtag mitspielt.
Damit wäre das Jagdverbot mit Schalldämpfer gestrichen, es bleibt jedoch abzuwarten wie die konkrete Genehmigungspraxis dann aussehen wird.

Edit: Wort vergessen

November - mitten in der DJ-Saison.
Schießstände mehrheitlich geschlossen, um ein mögliches Einschießen eines Schallis in einer der jagdlichen Hochzeiten "zu flankieren". :no:
 
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Heute in einer niedersächsischen Zeitung:

32961963za.jpg
 

Ohm

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Ja, es gibt einen Entwurf,

hier ein Zitat daraus:
Schalld..JPG
 

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Ist das Handeln in / an Saufängen (k)eine jagdliche Betätigung?
 
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Es ist fast eine Zumutung wie die Behörden sich zieren und den deutschen Bürger entmündigen. Interessanterweise wird dem Bürger jeglicher Verstand und in der Sache auch Sachverstand abgesprochen. Unter dem Motto - der Bürger ist nicht in der Lage das zu beurteilen - wir müssen ihn vor sich selbst schützen. In zig Bundesländern sind SD erlaubt. Die Kriminalämter und Sachverständige haben schon lange grünes Licht erteilt - und trotzdem leistet ein kleines gallisches Dorf enorme Mühen. In NRW gestaltete vor ein paar Jahren eine Hobby - Batik- Truppe ein neues Jagdgesetz.......das rein ideologisch und kurzgedacht eine unglaubliche Menge Schwachsinn in das Jagdgesetz spülte. In vielen anderen Bundesländern eine ähnliche Grüne sinnbefreite Grütze unter dem Motto - öfter mal was Neues. Und das Thema SD????? Ich wette die absolute Mehrheit von den Bürgergeistesentmündiger hat weder eine Waffe abgefeuert - noch gehört -geschweige die Wirkung eines SD erlebt. Ansonsten müsste man den Verweigerern der SD Einführung mutwillige Körperverletzung unterstellen.
 
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Wenn es aus tierschutzrechtlichen Gründen geboten wäre, bei der Fallenjagd Schalldämpfer zu benutzen und dort im Regelfall mit der Kurzwaffe abgefangen wird ... nein, ich denke nicht weiter, denn der Verfasser dieses Vorschlages tat es ja auch schon anfänglich nicht.
 
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Es wird weniger um die Kurzwaffe (explizit geht es um LW-SD) gehen.
Geeignete Kaliber mit SD können bei fachlicher Nutzung ganz erheblich die Beunruhigung (bis hin zur Panik) mindern.
Dazu muss man natürlich die Energiegrenzen des BJagG bei der Erlegung von Schalenwild -mit Ausnahme des Rehwilds- unterschreiten.
In der Rgel ist das dann also eine Langwaffe in geignetem Kaliber mit SD und subsonischer Munition, welche innerhalb der Distanzen noch ausreichend Energie abgeben. Ein Beispiel wäre eine subsonische .308 oder die .300 AAC
 
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PPS

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das ist mir schon klar. Es ging um den Widerspruch in der mE gekünstelten Begründung, denn mit der sollte/müsste/könnte ich auch SD für Kurzwaffen freigeben und ich wette, dass an Subsonic keiner denkt und die auch keiner freigeben würde wollen. Wesentliches Kriterium für die Freigabe war doch gerade, dass man den Überschallknall noch hört, aber hier geht es um Niedersachen und den Waidgenossen das volle Mitleid für so einen Schmarn
 
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Ist es sinnvoll jede moegliche Luecke im Waffengesetzt auszunutzen?

Wenn die Bedenken der Gesetzgeber von James Bond Filmen gepraegt sind, koennte subsonische Munition leicht einen Entzug der Schalldempferzulassung mitfuehren.

Nur so zum nachdenken und nur meine Meinung.

tømrer
 
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Es ist genau so gewollt. Deshalb doch auch die Energieunterschreitung.
Aus dem Aspekt doch auch absolut sinnvoll.

Es geht also nicht um eine Lücke, sondern genau diese Anwendung durch den Gesetzgeber abgesegnet.

Das die Vermeidung der BEunruhigung dem Tierwohl entspricht steht wohl nicht in Abrede.


Ich füge gleich noch hinzu, dass ich nicht werte sondern nur darstelle.
 

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