Nein.
Nachweis der regelmäßigen Jagdausübung ist nur bei Beantragung des Voreintrags zu erbringen.
Sehen nicht alle Behörden so. Bei mir verlangen Sie Anfang April den neuen Begehungsschein vorzulegen, da der derzeitige am 31.03. ausläuft.
Nein.
Nachweis der regelmäßigen Jagdausübung ist nur bei Beantragung des Voreintrags zu erbringen.
Sehen nicht alle Behörden so. Bei mir verlangen Sie Anfang April den neuen Begehungsschein vorzulegen, da der derzeitige am 31.03. ausläuft.
Frag doch bitte mal nach was deine Behörde unternimmt, wenn man keinen Begehungsschein mehr vorlegen kann.
Würde mich sehr interessieren.
Nein, es ist Unsinn.Nein, sondern ausnahmsweise höchst gesetzeskonform, weil Schalldämpfer den Schusswaffen, für die sie bestimmt sind, gleichgestellt sind. Und ich habe eben einen für einen Halbautomaten und zwei für Repetierer beantragt.
Nein, die WBK-Einträge zeigen lediglich, dass die Regelungen, die zu solchen Einträgen führen, Unsinn sind.Nein, es ist Unsinn.
Es sieht gut aus... laut letzter Kommunikation soll ich diese Woche endlich meine Voreinträge bekommen. :biggrin::thumbup:
Morgen 07:45 Uhr hole ich meine WBK mit den beiden Voreinträgen ab. Mein Sachbearbeiter ist nach wie vor super freundlich - erstaunlich angesichts des jahrelangen Rechtsstreits :biggrin: - und bei den Gebühren haben sie es auch nicht übertrieben mit 50 Euro für zwei Voreinträge, oder?
wie lange mußest du warten auf den Voreintrag?- damit ich mich psychisch darauf einstellen kann