Hat jetzt wer genau wohin geschrieben? Und wer will das wo prüfen?--- Zitat: Man kann sich auch einfach mal über einen riesigen Fortschritt freuen, anstatt miesepetrig das Haar in der Suppe zu suchen.
Sorry, ich dachte bis für wenigen Stunden genau so wie Du.
ABER lies selbst:
"Aktuell entfällt bei Verlust der festen Jagdgelegenheit das Bedürfnis mit der Konsequenz einer Abgabe des Schalldämpfer an einen Berechtigten und Austragung aus der WBK."
Nix mit "Kumpel bestätigt, dass ich bei DJ und Einzelabschüsseln als Jagd-Gast regelmäßig jage".
In BaWü ist die Legitimation der Begehungsschein.
Bleibt nur zu hoffen, dass die -hoffentlich- bald neue BaWü-Regierung diesen Eigentumsunsinn korrigiert und die Erlaubnis von SDs auch den Jägern ohne BGS zuerkennen wird. Auch deren Ohren werden mit nur einem einzigen Schuß irreparabel geschädigt, wenn diese anDJ teilnehmen.
Und die Legitimation ist eben nicht der Begehungsschein, den hat mein Sachbearbeiter heute zurückgewiesen. Er will die Bestätigung eines Jagdausübungsberechtigten über regelmäßige Jagdausübung. Also: Kumpel bestätigt Jagdausübung. Und Kumpel gibt mir notfalls auch einen Begehungsschein.