Schalldämpfer in Baden-Württemberg

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--- Zitat: Man kann sich auch einfach mal über einen riesigen Fortschritt freuen, anstatt miesepetrig das Haar in der Suppe zu suchen.

Sorry, ich dachte bis für wenigen Stunden genau so wie Du.

ABER lies selbst:
"Aktuell entfällt bei Verlust der festen Jagdgelegenheit das Bedürfnis mit der Konsequenz einer Abgabe des Schalldämpfer an einen Berechtigten und Austragung aus der WBK."

Nix mit "Kumpel bestätigt, dass ich bei DJ und Einzelabschüsseln als Jagd-Gast regelmäßig jage".

In BaWü ist die Legitimation der Begehungsschein.

Bleibt nur zu hoffen, dass die -hoffentlich- bald neue BaWü-Regierung diesen Eigentumsunsinn korrigiert und die Erlaubnis von SDs auch den Jägern ohne BGS zuerkennen wird. Auch deren Ohren werden mit nur einem einzigen Schuß irreparabel geschädigt, wenn diese anDJ teilnehmen.
Hat jetzt wer genau wohin geschrieben? Und wer will das wo prüfen?
Und die Legitimation ist eben nicht der Begehungsschein, den hat mein Sachbearbeiter heute zurückgewiesen. Er will die Bestätigung eines Jagdausübungsberechtigten über regelmäßige Jagdausübung. Also: Kumpel bestätigt Jagdausübung. Und Kumpel gibt mir notfalls auch einen Begehungsschein.
 
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@Fritz

Ich wünsche Dir/uns allen, dass Dein Sachbearbeiter recht hat und "meine Quelle" sich irrt.
Wir werden sehen, wie die einzelnen Behörden entscheiden, denn exakt diese Frage stellen sich seit heute alle Gastjäger ohne BGS in BaWü.

Bin sicher, dass ein den nächsten Wochen Klarheit darüber herrschen wird...

Ich drücke uns allen fest die Daumen!!!
 
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Ach is des wieder scheee ... kaum gibt es was positives schon kriegt der ÖJV und der OVS Prügel... Den Zusammenhang hab ich auch nach dem 2ten Durchlesen nicht verstanden

Wer prügelt denn hier ? Es darf wohl noch erlaubt sein, die Regelung eines LANDES als totalen Unfug zu bezeichnen,der es auch ist. Das hat weder was mit Kritik am ÖJV,DJV oder an OVS zu tun .Zu bemängeln ist lediglich das Wahrnehmungsverhalten von Personen,die diese Regelung ,besser diesen Unfug nicht als solchen erkennen.Wenn ich als Jäger nachweisen muß,daß ich auch auf Jagd gehe,dann muß ich auch bekanntgeben,ob damit 1x oder 365x im jahr gemeint ist oder nur alle 10 jahre 1x. Wie hier schon geschrieben wurde,wäre es ein leichtes,gegen Bares für nicht Wahres "Jagdbestätigungen " auszustellen . Das das Unfug ist,bemerkst Du sicherlich jetzt selbst ! Und.....,wenn ich als z.Z. noch jagender Pächter oder Begeher mit "Jagdbescheinigung" meine Pacht/Begehungsschein verliere oder abgebe,muß ich dann wohl den Schalldämpfer wieder abschrauben ?
Man muß nicht jeden WILLKÜRLICH vorgesetzten Blödsinn gleich als Fortschritt bezeichnen,wenn der im MOMENT auch eine gewisse Erleichterung bringt !:)
 
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Hat jetzt wer genau wohin geschrieben? Und wer will das wo prüfen?
Und die Legitimation ist eben nicht der Begehungsschein, den hat mein Sachbearbeiter heute zurückgewiesen. Er will die Bestätigung eines Jagdausübungsberechtigten über regelmäßige Jagdausübung. Also: Kumpel bestätigt Jagdausübung. Und Kumpel gibt mir notfalls auch einen Begehungsschein.
Danke für das Bsp. . AN DIESEM BEISPIEL ERKENNT JEDER SONDERSCHÜLER DEN IRRSIN IN UNSEREN AMTSSTUBEN !!! :lol:
 
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Ich erkläre es noch einmal barrierefrei: Schalldämpfer haben eine Deliktrelevanz. Nicht jedoch bei Jägern. Der Staat will nicht, dass jeder, der einen Jagdschein hat, einen SD bekommt, sondern nur der, der auch jagt. Das ist nachvollziehbar. Ich hoffe, dass dies auch für Jäger gilt, die nur Einzelabschüsse haben oder zu Drückjagden gehen. Wenn das gewährleistet ist, dann ist aus meiner Sicht eine wirklich gute Regelung gefunden worden.
 
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AW: Schalldämpfer in Baden-Würtemberg

Wenn man in BaWü dieser Argumentation weiter folgt, heißt es in Zukunft ohne dauerhafte Jagdgelegenheit vielleicht auch Waffen abgeben! :sad:


Hier und in der unnötig überhöhten Bürokratie liegt die Krux...
 
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Erkennst Du nicht,daß diese Regelung,wenn man den nächsten Unfug so nennen darf,eine einzige Lachnummer ist ???:lol:

Ich erkläre es noch einmal barrierefrei: Schalldämpfer haben eine Deliktrelevanz. Nicht jedoch bei Jägern. Der Staat will nicht, dass jeder, der einen Jagdschein hat, einen SD bekommt, sondern nur der, der auch jagt. Das ist nachvollziehbar. Ich hoffe, dass dies auch für Jäger gilt, die nur Einzelabschüsse haben oder zu Drückjagden gehen. Wenn das gewährleistet ist, dann ist aus meiner Sicht eine wirklich gute Regelung gefunden worden.

Die Barriere hat du bereits mit eingebaut! :cool:
Daraus ist nun deutlich erkennbar, dass es, zumindest was SD betrifft, Jäger ERSTER und ZWEITER Klasse geben soll! :no:

- Die Einen jagen regelmäßig mit einer schriftl. Jagderlaubnis (JErl.), (um nicht zu sagen BGS) und können die Vorteile eines SD als Gesundheitsschutz nutzen.

Die anderen Jäger zB. Jungjäger, Studenten und stark beruflich angespannten Jäger ohne schriftl. JErl. sind von dem Gesundheitsschutz ausgeschlossen! - (Ich bin zwar davon nicht betroffen) -

Mir geht dieses Geschiebe und verwaltungstechnische und unmenschliche Gemache kräftig auf den Keks!
 
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Es ist ein Trugschluss zu denken, jeder Begehungsscheininhaber schieße stets mehr Wild, als derjenige ohne Begehungsschein, der seine Strecke auf diversen Drückjagden und Jagdeinladungen macht.

im Grunde ist es sowieso belanglos, denn jeder ungedämpfte Schuss ist einer Zuviel.

fehlt nur noch dass ich zukünftig als nicht Begehungsscheininhaber mit einem Aufnäher auf der Jacke rum laufe: dieser Jäger ist kein Begehungsscheininhaber, seine Gesundheit ist uns weniger wert als die des Begehungsscheininhabers, Das "sozialdemokratische" Bundesland Baden-Württemberg
 
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Ich muss und kann nicht anders:

Dazu (Hervorhebung von mir)
Ich erkläre es noch einmal barrierefrei: Schalldämpfer haben eine Deliktrelevanz. Nicht jedoch bei Jägern. Der Staat will nicht, dass jeder, der einen Jagdschein hat, einen SD bekommt, sondern nur der, der auch jagt. Das ist nachvollziehbar. Ich hoffe, dass dies auch für Jäger gilt, die nur Einzelabschüsse haben oder zu Drückjagden gehen. Wenn das gewährleistet ist, dann ist aus meiner Sicht eine wirklich gute Regelung gefunden worden.

Meinte das VG Freiburg (Urteil vom 12.11.2014 (1 K 2227/13)):

......

Demgegenüber seien die öffentlichen Interessen, die gegen die Erteilung von Erlaubnissen für den Erwerb/Besitz und das Führen eines Schalldämpfers sprächen, von geringerem Gewicht. Zwar hätten sich die Jagdverbände traditionell gegen die Verwendung von Schalldämpfern ausgesprochen. Auch gehe das Landeskriminalamt grundsätzlich von einem erhöhten Sicherheitsrisiko durch Schalldämpfer bei der Begehung von Straftaten aus. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Fälle sei die Anzahl der mit Schalldämpfern begangenen Straftaten jedoch sehr gering. Auch eine Gefährdung von nicht an der Jagd beteiligten Personen wie Wanderern durch ein „lautloses Jagen“ drohe bei der Benutzung eines Schalldämpfers für eine großkalibrige Jagdwaffe nicht, da ein Schuss mit einer solchen Waffe auch mit einem Schalldämpfer laut und deutlich vernommen werden könne.
......


Also Relevanz ist schon relativ....
Irgendwo steht auch ausführlich, was die Kriminalämter dazu sagen.
Im Ergebnis ist die Gefahr und damit Relevanz jedenfalls derart gering, dass das verbleibene öffentliche (Rest-)Interesse hinter die Individualinteressen zurücktritt.

Und ergänzend, was der Staat will? Motive zur Rechtssetzung?
Also wenn das denn so ist, dann sind wir wieder bei "contra legem" und glatter Mißachtung des Rechts und der Rechtsprechung. (Wobei letztere ja auch oft genug ersteres ist! )

Ende des Exkurses.
 
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Der Staat will nicht, dass jeder, der einen Jagdschein hat, einen SD bekommt, sondern nur der, der auch jagt.

Wie will der Herr STAAT das sinnvoll und und unbürokratisch kontrollieren? :roll:

Soll ein SD-Benutzer jedes Jahr seinen BGS der Behörde vorzeigen und bei Wegfall des BGS den SD wieder verkaufen müssen?
Nach 6 Monaten oder nach 12 Monaten?
Oder wer soll die regelmäßige Jagdausübung kontrollieren?

Ein absoluter Quatsch , den nur Bürokraten sich ausgedacht haben können - und ungerecht obendrein! :no:

Warum nicht einfach die durchdachte bayrische Variante nehmen?;-)
 
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Im Ergebnis heißt das aber, der ÖJV hat den Schwachpunkt der Regelung benannt. Also bedankt Euch jetzt mal beim ÖJV!:p

Zu irgendwas seit selbst ihr zu gebrauchen:unbelievable:
Ist wie mit der Pest im Mittelalter, dadurch wurde mehr Wohnraum frei:p
oder
Alzheimer, man lernt jeden Tag neue Leute kennen:p
oder
Galeerensklave, man hat jeden Tag ein Sportprogramm:p
 
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'N'Abend Jungs.

das hier ist besser als TV und Bier und Chips......

die Schlagworte hier sind:

- Schalenwildauglich
- Regelmäßig
- Usw....

was glaubt den ihr was passiert?
die Regelung wird sich vereinfachen, weil damit haben sie sich selber ins Knie geschossen.
wer das nicht aktzeptiert kann ja vors VG ziehen.
Aber... Über kurz oder lang wird es anderst, ob's besser wird ist eine andere Frage.

ich bin ja selbst Mitglied im ÖJV aber was das Thema anbelangt, das der ÖJV die Schwachstelle benannt hat bin ich anderer Meinung.
Jeder normal denkende hat, wenn er den Erlass des IM gelesen hat, das weit vorher gesehen, ein Pluspunkt für den ÖJV ist es aber nicht....

Gute nacht.
 
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Pah, er schrieb Jehova!
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So oder so! Egal wer 's liest.
 
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Ich erkläre es noch einmal barrierefrei: Schalldämpfer haben eine Deliktrelevanz. Nicht jedoch bei Jägern. Der Staat will nicht, dass jeder, der einen Jagdschein hat, einen SD bekommt, sondern nur der, der auch jagt. Das ist nachvollziehbar. Ich hoffe, dass dies auch für Jäger gilt, die nur Einzelabschüsse haben oder zu Drückjagden gehen. Wenn das gewährleistet ist, dann ist aus meiner Sicht eine wirklich gute Regelung gefunden worden.
Das ist falsch. BKA und LKA BW haben das explizit gutachterisch verneint. Das VG Freiburg und mehrere Bundesländer sind dem gefolgt.
Die Regelung BW wird gerichtlich keinen Bestand haben.
 

Fex

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...Der Staat will nicht, dass jeder, der einen Jagdschein hat, einen SD bekommt, sondern nur der, der auch jagt. Das ist nachvollziehbar. ...


Warum um alles in der Welt kann ich mir aufgrund meines Jagdscheines Waffen kaufen, egal ob ich eine regelmässige Jagdgelegenheit habe oder nicht, aber beim Schalldämpfer reicht selbiger nicht aus?

In letzter Konsequenz führt das zu:

...Der Staat will nicht, dass jeder, der einen Jagdschein hat, eine Waffe bekommt, sondern nur der, der auch jagt.


Und ich gebe Dir recht, auch das wäre nachvollziehbar. ...
 

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