Um es kurz zu fassen: Es gibt diverse Möglichkeiten für Käufer wie Verkäufer (Privat-Privat) einen Rücktritt zu erreichen.Hallo zusammen,
um keinen neuen Faden zu öffnen, beleben wir den mal wieder.
Folgende Situation:
Auktion lief über drei/vier Wochen und jemand hat die Waffe für ca. 1.800€ ersteigert. Nun will diese feine Person von dem Kauf zurücktreten. Das Ganze war auch als "Privatauktion" im Text benannt.
Ich habe recht wenig Lust die Waffe ein zweites Mal einzustellen, da sowas für mich den Anschein einer Verar$che erweckt und etwaige Käufer abschrecken wird. Zumindest würde ich das so sehen.
Nun die Frage: Hat der Käufer eine rechtliche Möglichkeit des Rücktrittes von dem Kauf?
Bei dem Kauf über ein Unternehmen ja aber bei einem Privatkauf wäre mir das neu?
Gruß
Privatverkäufer oder Händler Du bist….?Hallo zusammen,
um keinen neuen Faden zu öffnen, beleben wir den mal wieder.
Folgende Situation:
Auktion lief über drei/vier Wochen und jemand hat die Waffe für ca. 1.800€ ersteigert. Nun will diese feine Person von dem Kauf zurücktreten. Das Ganze war auch als "Privatauktion" im Text benannt.
Ich habe recht wenig Lust die Waffe ein zweites Mal einzustellen, da sowas für mich den Anschein einer Verar$che erweckt und etwaige Käufer abschrecken wird. Zumindest würde ich das so sehen.
Nun die Frage: Hat der Käufer eine rechtliche Möglichkeit des Rücktrittes von dem Kauf?
Bei dem Kauf über ein Unternehmen ja aber bei einem Privatkauf wäre mir das neu?
Gruß
Hallo,Privatverkäufer oder Händler Du bist….?
Da ich den Namen, seine Adresse bereits habe und Google schon bemüht wurde, ist es nahezu ausgeschlossen, dass er keine WBK hat.In der Praxis liest man oft in der erneuten Anzeige: Käufer !!Sau…!! Konnte die erforderliche EWB nicht nachweisen, deshalb erneut …
Sollte jeder halbwegs Mitdenkende nachvollziehen können.
Ganz Vergessen: Beim Schriftwechsel mit der Pappnase am besten Egon ins CC hängen und um Stornierung der Gebühren bitten.
Mit harten Bandagen und Geduld bekommst du das vermutlich durch, dass der Spezialist seine Pflicht erfüllt.Da ich den Namen und seine Adresse bereits habe und Google schon bemüht wurde, ist es nahezu ausgeschlossen, dass er keine WBK hat.
"Da der Gewinner der letzten Auktion leider ein Spaßbieter war, wird die Waffe nochmal eingestellt"Da ich den Namen, seine Adresse bereits habe und Google schon bemüht wurde, ist es nahezu ausgeschlossen, dass er keine WBK hat.
Das sowas häufiger drin steht ist bekannt, es hat aber immer den Anschein, dass jemand versucht zu vera$chen."Da der Gewinner der letzten Auktion leider ein Spaßbieter war, wird die Waffe nochmal eingestellt"
So ähnliche Aussagen liest man auch öfter bei Egun.
Alternativ könntest du dem "zweiten Sieger" der Auktion schreiben ob er am Kauf außerhalb von Egun interessiert wäre.
Grundsätzlich habe ich keine Lust mir auf der Nase rumtanzen zu lassen, wenn ich im Recht bin.
Damit könnte ich ja noch leben und würde den Weg ja auch gehen. Wenn der Unterlegene das aber genauso sieht wie ich mich in seiner Situation fühlen würde, ist das halt mehr als ärgerlich....
Vllt bereitest du dem Unterlegenen ja eine Freude das wäre mir persönlich mehr wert, als vor einer Pappnase recht zu bekommen.
Damit könnte ich ja noch leben und würde den Weg ja auch gehen. Wenn der Unterlegene das aber genauso sieht wie ich mich in seiner Situation fühlen würde, ist das halt mehr als ärgerlich.
Also, wenn Du im Zweifel viel Geld sozusagen schlechtem hinterherwerfen willst, nimm einen Anwalt. Mit allen Risiken, möglicherweise läuft es darauf hinaus das Du einen Schadensersatz geltend machen kannst weil Du nun die Waffe nur günstiger verkauft bekommst…oder oder oder….Hallo,
Privatverkäufer.