Rücktrittsrecht bei eGun-Kauf

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Die Waffe hätte sicherlich das traurige Dasein einer Schrankwaffe erfahren.Es soll aber Leute hinter den Bergen geben , die solch ein Kaliber gerne führen.
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Gruss
300WM
 
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Hallo, etwas spät, aber ich bin gerade erst über das Thema gestolpert.
Ich habe auch einmal eine Waffe an eine Händlerin zurückgehen lassen. Ging recht problemlos, wegen des entsrechenden Rückgaberechtes, alledings hat mir die Dame dann erklärt, daß das ganze ja wohl eine Unverschämtheit sei und Ich fürderhin für alle Ihre Auktionen gesperrt sei.

Aber was soll's, auch andere Leute wollen die gleichen Produkte verkaufen.
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Hallo zusammen,

um keinen neuen Faden zu öffnen, beleben wir den mal wieder.

Folgende Situation:
Auktion lief über drei/vier Wochen und jemand hat die Waffe für ca. 1.800€ ersteigert. Nun will diese feine Person von dem Kauf zurücktreten. Das Ganze war auch als "Privatauktion" im Text benannt.
Ich habe recht wenig Lust die Waffe ein zweites Mal einzustellen, da sowas für mich den Anschein einer Verar$che erweckt und etwaige Käufer abschrecken wird. Zumindest würde ich das so sehen.

Nun die Frage: Hat der Käufer eine rechtliche Möglichkeit des Rücktrittes von dem Kauf?
Bei dem Kauf über ein Unternehmen ja aber bei einem Privatkauf wäre mir das neu?

Gruß
 
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Hallo zusammen,

um keinen neuen Faden zu öffnen, beleben wir den mal wieder.

Folgende Situation:
Auktion lief über drei/vier Wochen und jemand hat die Waffe für ca. 1.800€ ersteigert. Nun will diese feine Person von dem Kauf zurücktreten. Das Ganze war auch als "Privatauktion" im Text benannt.
Ich habe recht wenig Lust die Waffe ein zweites Mal einzustellen, da sowas für mich den Anschein einer Verar$che erweckt und etwaige Käufer abschrecken wird. Zumindest würde ich das so sehen.

Nun die Frage: Hat der Käufer eine rechtliche Möglichkeit des Rücktrittes von dem Kauf?
Bei dem Kauf über ein Unternehmen ja aber bei einem Privatkauf wäre mir das neu?

Gruß
Um es kurz zu fassen: Es gibt diverse Möglichkeiten für Käufer wie Verkäufer (Privat-Privat) einen Rücktritt zu erreichen.

Meine persönliche Meinung: Das ist gerade als Verkäufer den Ärger nicht wert, hier sein Recht juristisch durchzusetzen. Dauert ewig, kostet viele Nerven und der Ärger geht in der Regel weiter nach Gefahrenübergang.

Ärgere dich damit nicht rum, lasse den Käufer von Egon sperren und gut ist.
Traurig aber wahr ….
 
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Hallo zusammen,

um keinen neuen Faden zu öffnen, beleben wir den mal wieder.

Folgende Situation:
Auktion lief über drei/vier Wochen und jemand hat die Waffe für ca. 1.800€ ersteigert. Nun will diese feine Person von dem Kauf zurücktreten. Das Ganze war auch als "Privatauktion" im Text benannt.
Ich habe recht wenig Lust die Waffe ein zweites Mal einzustellen, da sowas für mich den Anschein einer Verar$che erweckt und etwaige Käufer abschrecken wird. Zumindest würde ich das so sehen.

Nun die Frage: Hat der Käufer eine rechtliche Möglichkeit des Rücktrittes von dem Kauf?
Bei dem Kauf über ein Unternehmen ja aber bei einem Privatkauf wäre mir das neu?

Gruß
Privatverkäufer oder Händler Du bist….?
 
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In der Praxis liest man oft in der erneuten Anzeige: Käufer !!Sau…!! Konnte die erforderliche EWB nicht nachweisen, deshalb erneut …

Sollte jeder halbwegs Mitdenkende nachvollziehen können.

Ganz Vergessen: Beim Schriftwechsel mit der Pappnase am besten Egon ins CC hängen und um Stornierung der Gebühren bitten.
 
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In der Praxis liest man oft in der erneuten Anzeige: Käufer !!Sau…!! Konnte die erforderliche EWB nicht nachweisen, deshalb erneut …

Sollte jeder halbwegs Mitdenkende nachvollziehen können.

Ganz Vergessen: Beim Schriftwechsel mit der Pappnase am besten Egon ins CC hängen und um Stornierung der Gebühren bitten.
Da ich den Namen, seine Adresse bereits habe und Google schon bemüht wurde, ist es nahezu ausgeschlossen, dass er keine WBK hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Da ich den Namen und seine Adresse bereits habe und Google schon bemüht wurde, ist es nahezu ausgeschlossen, dass er keine WBK hat.
Mit harten Bandagen und Geduld bekommst du das vermutlich durch, dass der Spezialist seine Pflicht erfüllt.
Hat der Betreffende einen pfiffigen Anwalt, findet der in jeder Anzeige etwas (und sei es nur die nicht ausreichend klar gestellte Nennung von Markennamen, ein nicht bemerkter Mangel,…) an dem er sich aufhängen kann, und man sich schließlich auf einen Vergleich einigt.
„Gekauft wie gesehen“ , „Von Privat..“ liest sich zwar immer gut, die meisten überschätzen jedoch die rechtliche Bedeutung. So sieht die bittere Realität aus.

Ob es dir den Ärger und Aufwand wert ist, musst du für dich selbst entscheiden … privat ärgere ich mich mit derart gepolten Menschen nicht mehr rum.

Wenn dich Nerven und Ärger in der knappen Freizeit nicht stören, zu einem fähigen Anwalt für Vertragsrecht und Feuer frei. Eine Lektion würde manch einem nicht schaden, da verstehe ich deine Intention durchaus.
 
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Da ich den Namen, seine Adresse bereits habe und Google schon bemüht wurde, ist es nahezu ausgeschlossen, dass er keine WBK hat.
"Da der Gewinner der letzten Auktion leider ein Spaßbieter war, wird die Waffe nochmal eingestellt"
So ähnliche Aussagen liest man auch öfter bei Egun.
Alternativ könntest du dem "zweiten Sieger" der Auktion schreiben ob er am Kauf außerhalb von Egun interessiert wäre.
 
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"Da der Gewinner der letzten Auktion leider ein Spaßbieter war, wird die Waffe nochmal eingestellt"
So ähnliche Aussagen liest man auch öfter bei Egun.
Alternativ könntest du dem "zweiten Sieger" der Auktion schreiben ob er am Kauf außerhalb von Egun interessiert wäre.
Das sowas häufiger drin steht ist bekannt, es hat aber immer den Anschein, dass jemand versucht zu vera$chen.
Der erste Verlierer wurde schon auch schon angeschrieben und der Preis etwas nach unten korrigiert.

Grundsätzlich habe ich keine Lust mir auf der Nase rumtanzen zu lassen, wenn ich im Recht bin.
 
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Grundsätzlich habe ich keine Lust mir auf der Nase rumtanzen zu lassen, wenn ich im Recht bin.

Völlig nachvollziehbar und das Verhalten des Käufers ist erbärmlich für einen „zuverlässigen“ Jäger… Recht haben und Recht bekommen.
Profitieren werden davon nur die Anwälte… wer als erwachsener Mann die Lektion des Anstandes nicht gelernt hat, wird das nie.

Der sollte dir aber relativ sein und du für dich persönlich den „Wert“ einer juristischen Debatte abwägen.

Vllt bereitest du dem Unterlegenen ja eine Freude 😊👍 das wäre mir persönlich mehr wert, als vor einer Pappnase recht zu bekommen.
 
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Damit könnte ich ja noch leben und würde den Weg ja auch gehen. Wenn der Unterlegene das aber genauso sieht wie ich mich in seiner Situation fühlen würde, ist das halt mehr als ärgerlich.

Fair ist es dann natürlich, dem zweiten Sieger die Waffe für den Preis zu verkaufen, der einen Gebotsschritt über dem des Drittplatzierten liegt. Dafür hätte er die Waffe schließlich bekommen, wenn der erste nicht geboten hätte.
 
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Hallo,

Privatverkäufer.
Also, wenn Du im Zweifel viel Geld sozusagen schlechtem hinterherwerfen willst, nimm einen Anwalt. Mit allen Risiken, möglicherweise läuft es darauf hinaus das Du einen Schadensersatz geltend machen kannst weil Du nun die Waffe nur günstiger verkauft bekommst…oder oder oder….

Das sinnvollste wird sein, Zähne zusammenbeißen und abhaken.
 

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