Richterwesen und auch Richteranwärter des JGHV

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Moin,

aus einem anderen Thread....
Wie sieht es aus mit der Bereitschaft zum Richteranwärter?
Was bringt eurer Meinung nach die seit Fulda 2010 beschlossenen Änderung mit Prüfung für das Richterwesen?
Ich unterliege der Prüfung nicht weil mein Verband mich noch vorher gemeldet hat.
Welche Voraussetzungungen sollte eurer Meinung nach ein Verbandsrichter haben?
 
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Guest
Bevor's endgültig zu heiß wird, um am PC zu sitzen:

Ich falle auch noch unter die alte Regelung für RA und halte sie auch für grundsätzlich ausreichend. Vorschlagsrecht des Vereins, das ist bei richtiger Handhabung ein wirksamer Filter. 6 Prüfungshospitanzen, davon 3 in anderen Vereinen sind eine gute Schulung und geben ein neutrales Bild der Qualifikation des RA. Eine Richterschulung mehr im neuen System , o.k. Die schriftliche Prüfung, meinetwegen.

Besser wäre es, die Einführungsseminare für RA praxisnah auszugestalten. Bei uns war das eine reine Absitzveranstaltung. Richtig wäre es, ein Seminar wie das zur Pflicht zu machen, wie das über das der Jagdgebrauchshund neulich berichtete. Wichtig wäre es auch, konsequent den RA in der Richtergruppe zu jedem Hund zuerst sein Urteil abgeben und begründen zu lassen, sich also nicht auf das Korrigieren des RA-Berichtes zu beschränken. Hängt von den Richtern ab. Ich bin schon vorher bei Prüfungen mitgelaufen und durfte - inofiziell - meinen Senf dazugeben. In der sofortigen Diskussion lernt man am meisten.

Im Übrigen sind m.E. weniger die RA verantwortlich für "Justizskandale", als "alte Hasen". Mein Züchter hat als Obman die spätere Hegewaldsiegerin durchfallen lassen müssen, weil der - immer super Hunde vorstellende, im Verein äußerst beliebte und erfahrene - Züchter/Führer ein noch dazu überflüssiges Kommando am Wasser gab. Wenn man dann aus glaubwürdiger Quelle hört, dass bei einer parallelen Prüfung zwei Führer einer Gruppe minutenlang am Wasser beim Bringen der Ente auf die Hunde einwirken mussten und 3 altgediente Richter das geduldet haben...

Persönliche Integrität und korrekte Anwendung der PO's sind unabdingbar. Das kann man aber mit keiner noch so strengen RA-Ausbildung erzwingen.

doc

edit: schönes WE
 
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Dr.Matthias schrieb:
Wichtig wäre es auch, konsequent den RA in der Richtergruppe zu jedem Hund zuerst sein Urteil abgeben und begründen zu lassen, sich also nicht auf das Korrigieren des RA-Berichtes zu beschränken.

doc

So sollte es eigentlich sein. Ich habe auf meiner ersten VJP als RA bewußt die Richter unterbrochen!
 
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Die neu eingeführte schriftliche Prüfung wird an dem Mangel an jagdlichen Kenntnissen, Ausbildungserfahrung, Prüfungserfahrung und jagdlicher Hundeführung nichts ändern. Wenn der Anteil an RA und Richtern, die nicht regelmäßig mit den Hunden jagen, keine Hunde ausbilden und ab und zu auch Prüfungen führen, immer größer wird, dann wird die Qualität des jagdlichen Prüfungswesen nicht gehalten werden können. Im Moment ist hier in der Gegend so ein Hype um den RA entstanden. Jede Menge Hundeführer mit den Minimalbedingungen wollen unbedingt Verbandsrichter werden. Bei einigen kann ich das auch befürworten, aber bei etlichen weiß ich nicht was das soll?
 
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Bollenfeld schrieb:
Die neu eingeführte schriftliche Prüfung wird an dem Mangel an jagdlichen Kenntnissen, Ausbildungserfahrung, Prüfungserfahrung und jagdlicher Hundeführung nichts ändern. Wenn der Anteil an RA und Richtern, die nicht regelmäßig mit den Hunden jagen, keine Hunde ausbilden und ab und zu auch Prüfungen führen, immer größer wird, dann wird die Qualität des jagdlichen Prüfungswesen nicht gehalten werden können. Im Moment ist hier in der Gegend so ein Hype um den RA entstanden. Jede Menge Hundeführer mit den Minimalbedingungen wollen unbedingt Verbandsrichter werden. Bei einigen kann ich das auch befürworten, aber bei etlichen weiß ich nicht was das soll?

Michael,

deswegen finde ich es auch schlecht das nicht ein weiterer durchgeführter Hund als Richter genügt( abgeschafft Fulda 2010). Statt dessen eine Schulung in ein paar Jahren.
Von Hype als RA sehe ich hier bei uns nichts, Vereinsintern waren wir zu viert, der Rest aus anderen Vereinen in Norddeutschland.
Aber gut lasst uns den Thread positiv fortführen, vielleicht gewinnen wir den/die ein/en oder andere/n für die Sache .
 
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Bollenfeld schrieb:
Die neu eingeführte schriftliche Prüfung wird an dem Mangel an jagdlichen Kenntnissen, Ausbildungserfahrung, Prüfungserfahrung und jagdlicher Hundeführung nichts ändern. Wenn der Anteil an RA und Richtern, die nicht regelmäßig mit den Hunden jagen, keine Hunde ausbilden und ab und zu auch Prüfungen führen, immer größer wird, dann wird die Qualität des jagdlichen Prüfungswesen nicht gehalten werden können. Im Moment ist hier in der Gegend so ein Hype um den RA entstanden. Jede Menge Hundeführer mit den Minimalbedingungen wollen unbedingt Verbandsrichter werden. Bei einigen kann ich das auch befürworten, aber bei etlichen weiß ich nicht was das soll?

bist du richter oder anwärter?
 
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Ich denke, dass auch Technik helfen könnte, dass Richterwesen zu verbessern.

Wenn der Anteil an RA und Richtern, die nicht regelmäßig mit den Hunden jagen, keine Hunde ausbilden und ab und zu auch Prüfungen führen, immer größer wird, dann wird die Qualität des jagdlichen Prüfungswesen nicht gehalten werden können.
Ich glaube nicht, das durch mehr Schulung das Problem so leicht in den Griff zu bekommen ist. Auch praxisnahe Ausbildung wird nur bedingt was ändern.

Jeder Richter hat eine Richternummer, jede Prüfung wird registriert.
Ein gutes PC Programm könnte sehr schnell sagen, der Richter hat im Durchschnitt weit bessere Punkte vergeben oder bei den Prüfungen in den Vereinen sind die Ergebnisse immer deutlich über dem Durchschnitt.

Es wurde schon einmal in Niedersachsen bei den Gebrauchsprüfungen ansatzweise gemacht. Es gab Gebiete in denen kaum einer durchgefallen war, ganz im Gegensatz zu anderen Bereichen.
Es hat sich dadurch etwas verändert.
Das konsequent durchgeführt würde zu mehr gleichmäßigem Richten führen als alle Schulungen.

Natürlich wird als erstes Argument kommen, bei uns wird besser ausgebildet usw. Nach kurzer Zeit würde ich annehmen, hätte sich vieles verändert.

Leider ist es wie im Fußball, Blatter wird die Brille für den Schiedsrichter als technische Innovation betrachten und wenn ich sehe, wie der JGHV in der Spitze mit Internet und E-Mail arbeitet, dann wird eine solche Veränderung noch lange auf sich warten lassen.
Es kommt zu Schulungen, wie bei den Schiedsrichtern.

Ich finde die Fragen aus der Prüfungspraxis müssten auf der Homepage des JGHV vorhanden sein. In einem Forum müsste diskutiert werden können und zwischendurch die besten Fachleute Antworten dazu geben.

Bitte nicht falsch verstehen, der JGHV ist für mich einer der besten Vereine, die es für Jagdhunde gibt aber es kann noch vieles verbessert werden.
 
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der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
Bollenfeld schrieb:
Die neu eingeführte schriftliche Prüfung wird an dem Mangel an jagdlichen Kenntnissen, Ausbildungserfahrung, Prüfungserfahrung und jagdlicher Hundeführung nichts ändern. Wenn der Anteil an RA und Richtern, die nicht regelmäßig mit den Hunden jagen, keine Hunde ausbilden und ab und zu auch Prüfungen führen, immer größer wird, dann wird die Qualität des jagdlichen Prüfungswesen nicht gehalten werden können. Im Moment ist hier in der Gegend so ein Hype um den RA entstanden. Jede Menge Hundeführer mit den Minimalbedingungen wollen unbedingt Verbandsrichter werden. Bei einigen kann ich das auch befürworten, aber bei etlichen weiß ich nicht was das soll?

bist du richter oder anwärter?

Anwärter
 
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Ich habe die neue Regelung noch nicht ganz gelesen..ist die für alle Vereine/Rassen verbindlich oder ist das nur die RO für die Vorsteher?

Soviel ich weiß muss ich beim DJT min 2 Hunde ZP und innerhlab der letzten 4 JAhre einen zur GP geführt haben, dazu min 3 JAhr Mitgliedschaft im Club und JAgdpachtfähig...

Mir fehlt noch der Zweite Hund...3 JAhre zeit hab ich noch...aber auch der wird so oder so auch GP geführt und wenn ich dann Zweit habe gerne
 
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Ich habe Anfang 90 meinen ersten Hund bis zur VGP geführt und gleich danach den Richterschein gemacht. Den Zusatz Sw. habe ich 2 Jahre später gemacht.
Ich habe gerne mit den "alten" Hasen gerichtet und vieles gelernt.
Heute führe ich nur noch meine Hunde, denn die korrekten alten Hasen gibt es leider nicht mehr. Ganz selten führe ich noch in meinem Zuchtverein, fremde Richter sind mir lieber.
Den RA kann ich nur mit auf den Weg geben, immer den zu beurteilen, der vorne am Band hängt, jagdnah und korrekt zu richten, und die Prüfungsordnung im Auge zu behalten, dann kann man Abends auch in den Spiegel sehen.

Waldheil und ho. Rüd ho
Falkenterzel,
der voll in der Prüfungsvorbereitung steht.
 
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der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
wie viele prüfungen und vor allem welche musst du mitrichten bzw. richterberichte schreiben bevor du zur prüfung antreten darfst?

Um als Verbandsrichteranwärter ernannt zu werden muß man in den letzten 4 Jahren selbstausgebildete Hunde 1 VJP, 1 HZP und 1 VGP geführt haben und 1 Vorbereitungsseminar besucht haben (ich habe in 10 Jahren 7 x VJP, 5 x HZP und 2 x VGP geführt). Dann muß man jeweils auf 2 VJP, 2 HZP und 3 VGP anwärtern und Richterberichte schreiben. Zusätzlich muß man 2 Richterfortbildungen besuchen. Wenn die Beurteilungen der Richterobmänner gut ausfallen, dann wird man vom JGHV zum Verbandsrichter ernannt.
 
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Für den JGHV Richter muss man einen selbst abgerichteten Hund VJP, HZP und VGP geführt haben.
Dann muss ich je eine VJP, HZP und VGP bei meinem Verein und bei einem anderen Verein-Zuchtverein mit gerichtet haben.
Bei VJP und HZP o Sp. muss ich für bis zu 5 Hunden , die in der Gruppe laufen können die Bewertung-Berichte schreiben. Bei einer VGP können nur bis zu 4 Hunden in der Gruppe sein, für die ich auch die Berichte schreiben muss.
Die Berichte werden zum Richterobmann geschickt, der sie bewertet und zu meinem Vereinsvorsitzenden weiterleitet.

Waldheil
Falkenterzel
 
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Falkenterzel schrieb:
Für den JGHV Richter muss man einen selbst abgerichteten Hund VJP, HZP und VGP geführt haben.
Dann muss ich je eine VJP, HZP und VGP bei meinem Verein und bei einem anderen Verein-Zuchtverein mit gerichtet haben.
Bei VJP und HZP o Sp. muss ich für bis zu 5 Hunden , die in der Gruppe laufen können die Bewertung-Berichte schreiben. Bei einer VGP können nur bis zu 4 Hunden in der Gruppe sein, für die ich auch die Berichte schreiben muss.
Die Berichte werden zum Richterobmann geschickt, der sie bewertet und zu meinem Vereinsvorsitzenden weiterleitet.


Waldheil
Falkenterzel


OK war bei mir " damals" so.................................
 
G

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Es gibt Menschen, die können auch nach 40 Jahren Hunde nicht richtig beurteilen, und es gibt welche, die haben von Anfang an einen Blick für...viel Praxis vorrausgesetzt!
 

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