ja diese 6.35 wurde in meiner WBK wie eine normale KW in den 70er Jahren eingetragen, und zählte bis vor ein Paar Jahren auch als KW für die Behörde. Und deshalb konnte ich nur noch damals eine KW erwerben, dieses war dann der Rev. 357 Mag. Damit waren die 2 KW erfüllt. Aber seit geiniger Zeit hat sich wohl das geändert, denn jetzt zählen geerbte KW nicht mehr dazu, und deshalb wurde mir noch eine 9mm Para genehmigt. (Walther PPX)
Für den .357 habe ich den o.g. Fangschussgeber im Cal. .22lfb, bin aber nicht damit zufrieden.Und die 6.35 habe ich ausserhalb wie auf dem Schiesstand noch nie mit ins Revier genommen. Aber wie Cast schon sagte, ich möchte auch auf 15-20 mtr. keine Berührung mit dem Geschoss haben. Aber weil sie auch so schön klein ist, habe ich gedacht sie für die Falleninspektion einzusetzen, passt in jeder Hosentasche, und man hat sofort auch 7 Schuss zur Vérfügung. Allerdings hat sie natürlich nicht die ges. geforderten 200 J.
WM
Heinz