Hallo!
Ich (Ösi) habe eine Frage an die in deutschem Recht Bewanderten:
Wie genau ist ein Magazin (für Patronen, nicht zum Lesen ;-)) in Deutschland rechtlich eingestuft?
Ist es ein Teil einer Waffe (und somit WBK-pflichtig), oder - wie bei uns - ein ganz normaler, frei erhältlicher Gegenstand?
Grund meiner Frage ist, dass ich mir in D ein (in AT leider nicht erhältliches) Magazin kaufen möchte und keinen Verstoß gegen das Waffenrecht riskieren will...
Danke und Wmh Maresi
Ich (Ösi) habe eine Frage an die in deutschem Recht Bewanderten:
Wie genau ist ein Magazin (für Patronen, nicht zum Lesen ;-)) in Deutschland rechtlich eingestuft?
Ist es ein Teil einer Waffe (und somit WBK-pflichtig), oder - wie bei uns - ein ganz normaler, frei erhältlicher Gegenstand?
Grund meiner Frage ist, dass ich mir in D ein (in AT leider nicht erhältliches) Magazin kaufen möchte und keinen Verstoß gegen das Waffenrecht riskieren will...
Danke und Wmh Maresi