Rechtlicher Status eines Magazins

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Hallo!

Ich (Ösi) habe eine Frage an die in deutschem Recht Bewanderten:
Wie genau ist ein Magazin (für Patronen, nicht zum Lesen ;-)) in Deutschland rechtlich eingestuft?
Ist es ein Teil einer Waffe (und somit WBK-pflichtig), oder - wie bei uns - ein ganz normaler, frei erhältlicher Gegenstand?

Grund meiner Frage ist, dass ich mir in D ein (in AT leider nicht erhältliches) Magazin kaufen möchte und keinen Verstoß gegen das Waffenrecht riskieren will...

Danke und Wmh Maresi
 

JMB

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Blech oder Plastik (oder sogar beides) - je nachdem.

Also nix waffenrechtlich relevantes.

Relevant wird es ggf. wenn Du ein "zu langes" Magazin in eine SLB steckst, besitzen, dabeihaben, ... darfst Du aber auch die "langen" (i.d.R.) Militärmagazine.


WaiHei
 
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Gottseidank ist ein Gewehr bei uns nicht an die Jagdausübung oder Sportschützentätigkeit gebunden.
Daher dürfte ich auf meinem eingefriedeten Grundstück oder am Schießstand auch ein 100 Schuß-Magazin in eine SLB stecken und kräftig damit herumballern...

Aber vielen Dank für die raschen Antworten!

Wmd Maresi
 

Fex

Moderator
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Gottseidank ist ein Gewehr bei uns nicht an die Jagdausübung oder Sportschützentätigkeit gebunden.
Daher dürfte ich auf meinem eingefriedeten Grundstück oder am Schießstand auch ein 100 Schuß-Magazin in eine SLB stecken und kräftig damit herumballern...

Aber vielen Dank für die raschen Antworten!

Wmd Maresi

DAS darfst du bei uns auch.
Bei der Jagd gilt allerdings die oben genannte Beschränkung.
 
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DAS darfst du bei uns auch.
Bei der Jagd gilt allerdings die oben genannte Beschränkung.

Fex,
hoffentlich kommt jetzt auf Grund Deiner mißverständlichen Auskunft keiner auf die Idee, auf seinem 100 qm Grundstück mitten in einer deutschen Großstadt mit einem 100-Schuß-Magazin durch die Gegend zu ballern. Ein SEK-Kommando wäre sofort da und eine neue Verschärfung des Waffenrechts würde auch stante pede folgen...

Waidmannsheil
bonchasseur
 

Borne

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Fex,
hoffentlich kommt jetzt auf Grund Deiner mißverständlichen Auskunft keiner auf die Idee, auf seinem 100 qm Grundstück mitten in einer deutschen Großstadt mit einem 100-Schuß-Magazin durch die Gegend zu ballern. Ein SEK-Kommando wäre sofort da und eine neue Verschärfung des Waffenrechts würde auch stante pede folgen...

Waidmannsheil
bonchasseur

Ich habe noch keinen gesehen, der sein 100qm Grundstück als Schießstand durchbekommen hat :biggrin:
 

Fex

Moderator
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Fex,
hoffentlich kommt jetzt auf Grund Deiner mißverständlichen Auskunft keiner auf die Idee, auf seinem 100 qm Grundstück mitten in einer deutschen Großstadt mit einem 100-Schuß-Magazin durch die Gegend zu ballern. Ein SEK-Kommando wäre sofort da und eine neue Verschärfung des Waffenrechts würde auch stante pede folgen...

Waidmannsheil
bonchasseur

Welche missverständliche Auskunft? Ich habe Das und Schiesstand fett hervorgehoben.
 
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Die Argumentation in diesem Forum ist, dass die WR Bewilligung in D an entweder Jagd oder Schießsport gekoppelt ist.
Und da bei beiden eine Beschränkung der Magazinkapazität gegeben ist sind solche großen Magazine (sobald sie an der Waffe sind) verboten...
 
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:twisted:
... noch zwei weitere solche Posts und Solms antwortet doch noch ...
:twisted:
 

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