Rechtlicher Status eines Magazins

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Da ich als Nochnichtwirklichinsider (ich arbeite mich gerde mal so durch die äußeren Kreise der Verdammnis hindurch) die drei letzten Posts in keinen Kontext bringen kann :what::sad: bitte ich um ein klein wenig Erleuchtung!

Ich sag's auch nicht weiter, versprochen;-)

Wmd Maresi
 
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1 Mai 2013
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Danke. Das bringt mich jetzt weiter...
Gibts eigentlich eine Forenregel die besagt, dass man Fragen auf die kryptischtst mögliche Weise beantworten soll (um die Threads möglichst umfangreich werden zu lassen)?!?

Aber wisst's was: Behaltets eure Infos doch!
Mir ists wurscht, weil meine Initialfrage eh beantwortet ist und mich das Thema auch eigentlich nicht. berührt.
Und falls wieder wer so eine Info braucht soll er sich doch selbst darum kümmern!
 
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24 Jul 2010
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Danke. Das bringt mich jetzt weiter...

Ein Tipp: Glaube NIE, was Schützen zum Thema Waffenrecht sagen. NIE. Ich weiß nicht warum, aber da kursieren die unhaltbarsten und restriktivsten Meinungen. Offenbar bläst sich da jeder zweite mit irgendwelchen selbstausgedachten Regeln vor seinen Schützenbrüdern auf. Beispiele? Du darfst einem Polizisten bei einer Kontrolle Deine vorschriftsmäßig verpackte Waffe nicht auspacken und zeigen, auch wenn er es im Rahmen der Kontrolle fordert. Quatsch mit Soße! Und weil hier von Schützenseite immer wieder der größte Blödsinn aufs Tapet gebracht wurde, reagieren die Herren hier so reserviert.

Zum Thema Magazin: Magazine sind freie Gegenstände, also darfst Du sie besitzen und im Rahmen der für den Schießstand geltenden Regeln benutzen. Einschränkungen gibt es nur beim Schießen auf Wild, nur da und nur da. Nicht beim Besitz, nicht beim Transport, nicht beim Benutzen auf dem Schießstand.
 
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17 Mrz 2010
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So ist es.

Wenn man in WO die abstrusen Beiträge liest, wendet sich der Gast mit Grausen.

Es gibt dort eigentlich nur zwei herausragende Kenner, die sich öfters äußern. Andere mal außen vor.
Einer ist 2nd_Amendment.
Der andere Olt d.R. aber nicht ganz so beschlagen.
Dann noch Godix, der aber meist so restriktive Auffassungen/Auslegungen vertritt, dass er zur Exekutive gehören könnte.


Was die Magazine betrifft, hat berlinger das Richtige gesagt.
Leider gibt es - vor allem in NRW - einige SB, die meinen, den Jägern die Begrenzung (die für den Schuss auf Wild gilt) in die WBK reinschmieren zu müssen. Dagegen laufen Verfahren.
Bin gespannt , was sich unsre obrigkeitshörige Verwaltungsgerichtsbarkeit dazu ausdenkt. Ich denke noch an die Debatten hier mit Herrn Dr. Nopens zurück.
 
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17 Mrz 2010
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Dieser Tage müsste eine Entscheidung fallen.

Wenn ich Kenntnis erhalte, poste ich es hier.
Nochmal: Es geht um die Festschreibung von 2-Schuss-Magazinen in der WBK.

Vielleicht erscheint das Urteil ja auch zeitnah in lexdejur?
Wäre ein guter Test.
 

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