Kann ich Schnepfenschreck und Cast nur zustimmen.
Wenn man Schwarzpulver tatsächlich nutzt, egal ob zum Wiederladen oder zum Vorderladerschießen hat man kein Problem. Wenn man es nur behalten möchte weil man sich aus Prinzip nichts weg nehmen lässt, wird es mittlerweile sehr anstrengend.
Ich habe meine §27 Ausbildung mit Wiederladen, Böllern und Vorderladerschießen noch als Sportschütze, lange vor der Jagd, abgelegt. Schon damals war klar, übt man die Tätigkeit nicht aus, droht der Verlust der Erlaubnis. Jahrelang Schwarzpulver für Vereinskameraden gekauft um nen Eintrag im grünen Buch zu haben.
Wenn ich ein Bedürfnis habe bekomme ich den Erlaubnis verlängert, wenn nicht dann eben nicht, ob da Prozessieren immer die Top Lösung ist möchte ich bezweifeln.