Pulverschein als Jäger verlängern - Schwarzpulver

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Entweder sich zeigen lassen woraus die das für Jäger ableiten…

oder

Ablehnen lassen, Bescheid dann fordern und zum RA gehen.
 
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Bei mir Stand ebenfalls Anfang des Jahres die Verlängerung des Pulverscheins an,
gleiches Thema "Schwarzpulver nicht vom jagdlichen Bedürfnis abgedeckt".

Wenn ich ehrlich bin, vor gut 20 Jahren das einzig jemals besessene Vorderlader Gewehr verkauft, seither auch nie wieder Schwarzpulver gekauft. Der Stand meines aktuellen Vereins ist auch nicht für Vorderladerwaffen zugelassen. Mit viel tam tam hätte ich mir eine Gastschützenbescheinigung im Nachbarort holen können... bin ehrlich mir war es zu doof...
 
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Das wird nicht passieren. Siehe #4 (einfach mal lesen: VG Köln, Urteil vom 17.11.2016 - 20 K 4488/14 bei OpenJur).

Die Behörde wird einfach Nachweise fordern, ob mit oder ohne Rechtsgrundlage.

Ohne Vorlage der geforderten Nachweise wird die Erlaubnis einfach nicht ausgestellt. Der Ball wird somit von der Behörde zum Antragssteller gespielt und der kann sich nun überlegen, eine Verpflichtungs- oder Feststellungsklage gegen die Behörde zu führen (s.o.). Da die allermeisten Bürger Ärger aus dem Weg gehen (und einfach in Frieden leben wollen), kannst Du erahnen, was wohl häufig im weiteren Verlauf geschehen wird.

Möglicherweise hilft noch ein persönliches Gespräch mit der vorgesetzten Instanz i.V.m. einem zurückhaltenden sachorientierten Auftreten.
 
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Wenn man es nicht nutzt wird nicht verlängert, ganz einfach. Die Frage bleibt auch warum man es dann überhaupt braucht?
 
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Kann ich Schnepfenschreck und Cast nur zustimmen.
Wenn man Schwarzpulver tatsächlich nutzt, egal ob zum Wiederladen oder zum Vorderladerschießen hat man kein Problem. Wenn man es nur behalten möchte weil man sich aus Prinzip nichts weg nehmen lässt, wird es mittlerweile sehr anstrengend.

Ich habe meine §27 Ausbildung mit Wiederladen, Böllern und Vorderladerschießen noch als Sportschütze, lange vor der Jagd, abgelegt. Schon damals war klar, übt man die Tätigkeit nicht aus, droht der Verlust der Erlaubnis. Jahrelang Schwarzpulver für Vereinskameraden gekauft um nen Eintrag im grünen Buch zu haben.

Wenn ich ein Bedürfnis habe bekomme ich den Erlaubnis verlängert, wenn nicht dann eben nicht, ob da Prozessieren immer die Top Lösung ist möchte ich bezweifeln.
 
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Es geht letztendlich um einen weiteren, kleinen Schritt in Richtung Verbot und Beschränkung eines unbescholtenen Bürgers.

Zum einen weiß ich heute noch nicht, was ich in einem Jahr gerne mache. Zum anderen fällt damit bei einer neuen Beantragung ein neuer Besuch des Lehrgangs an.

Wenn ich mein Auto sechs Wochen nicht nutze, kann ich ja auch den Führerschein abgeben und danach neu machen, oder?

Eine Waffe, die ihr drei Monate nicht nutzt, kann ja auch weg. Könnt ja jederzeit eine Neue kaufen.

Das Motorrad steht die meiste Zeit im Jahr, kann nebst Führerschein weg.

Der Anhänger auch. Der Traktor auch…

Ich bin es einfach leid als rechtschaffenerer Steuerzahler immer weiter gegängelt zu werden, während Recht für viele Anderen nur noch nach Gutdünken angewendet wird (siehe z.B. Klimakleber).
 
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Auch wenn dieser Generalverdacht aktuell mal wieder sehr viel Nährboden findet. Der Sprengstoffschein fällt unter das Sprengstoffgesetz, auch früher wurde diese Genehmigungen bereits entzogen wenn man der Tätigkeit nicht (mehr) nachgekommen ist.

Eigentlich simpel, hat man ein Bedürfnis ist alles okay, wenn nicht dann eben nicht.

Für meine Sportwaffen muss ich auch nach 20 Jahren noch ein Bedürfnis nachweisen.

Das Waffen und Sprengstoff in den meisten Ländern anders, respektive strenger, gehändelt werden als Autos und Motorräder ist eine Tatsache mit der man sich abfinden sollte.
 
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Grundproblem ist das Schwarzpulver im Zusammenhang mit Vorderladern in der Regel in den Schein eingetragen wird. Ich hab seit über 30 Jahren den Erwerb von Schwarzpulver im Schein. In der Zeit hab ich noch nie offiziell Schwarzpulver gekauft . Bei der Verlängerung hab ich immer dem SB gesagt das ich um mir die Fertigkeit zu erhalten mit den Waffen von befreundeten Sportschützen ab und zu übe, aber kein Schwarzpulver kaufe um mir nicht die Lagermenge von Nitro zu versauen. Das wurde so auch ohne Schriftkram akzeptiert. Bei der vorletzten Verlängerung war mir das aber zu blöd und ich hab dem SB gesagt das ich den Schein gemacht habe um Patronen zu laden und nicht um Vorderlader zu schiessen und er solle deshalb den Bedürfnisgrund auf das Laden und Wiederladen von Patronen ändern.
Seitdem steht das so drin und wurde ohne Nachfrage wieder verlängert, obwohl ich immer noch kein SP im Schein stehen habe. Jemand in dessen Schein zum Ende mehrere Zentner Nitropulver stehen wird man wohl kaum die Fähigkeit absprechen Patronen zu laden. Ich werde aber jetzt mal Schwarzpulver auf den Schein kaufen da ich angefangen habe Schrotpatronen zu laden . Dies wäre auch der Bedürfnisgrund in Bundesländern welche die Jagd mit Vorderladern untersagen, man kann mit Schwarzpulver in Schrotpatronen die selbe Leistung wie mit Nitro erzielen.

Und noch zum Klageweg, einem Freund aus Bayern wurde das Bedürfnis für Schwarzpulver auch verneint. Er hat daraufhin einen bekannt guten Anwalt für Waffenrecht zu den Chancen für einen Rechtsstreit befragt und nach dessen Beratung davon abgesehen.
 
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Hallo zusammen,
bei mir steht die Verlängerung des Pulverscheins an. Bis dato NC und Schwarzpulver.
Nun wird ein Schiessnachweis für das Vorderlader schiessen angefordert.
Welche Gründe bestehen zusätzlich für den Fortbestand des Bedürfnises?

- Jagd mit Vorderlader in Bundesländern, wo es nicht unter den sachlichen Verboten untersagt ist ?
- Laden von Schrotpatronen?
Dann schießt man die Knarre auf dem Schießstand, dass ist ja nicht verboten!
Somit hat man das Bedürfnis!
 
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Mein Sachbearbeiter meldete sich jetzt nach 3 Wochen bei mir und meinte genau das selbe: Nachweis fürs Vorderladerschießen sonst SP weg fürs VL Schießen.
Ich meinte dann, dass ich das Schwarzpulver izum wiederhaben brauche, dann meinte er OK dann rrag ich das fürs wiederhaben ein aber dann können sie kein VL mehr schießen ohne vorher wieder einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Da ich seit meinen Kurs vor 10 Jahren kein einziges Mal VL geschossen habe ist das verschmerzbar, nicht logisch aber was willste machen.
Ich habe ja keine Amnesie erlitten seit meiner Prüfung und dement bin ich auch nicht geworden.
Aber immerhin kommt die Verlängerung, heutzutage muss man sich auch über die kleinen Dinge freuen.
Jetzt noch der Eintrag des selbstladers und bei mir könnteschon fast gute Laune entstehen.
 

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