Pulver + Mun im gleichen Schrank?

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ist es eigentlich erlaubt, Pulver + Munition im gleichen Schrank (logisch, mit Schwenkriegel blablabla...), z.B durch einen Zwischenboden getrennt, aufzubewahren ?
 
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Bin mir zwar nicht 100pro sicher aber würde sagen Nitropulver schon
solang ein Zwischenboden drin ist.
 
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@FlorianS: Bin mir 100 Pro sicher: Ja
Aber aufpassen: Nicht in bewohnten Räumen, nicht im Flur.
 
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Wie soll das denn rechtlich abgesegnet sein, wenn schon an das Behältnis unterschiedliche Anforderungen gestellt werden.

Mir wurde damals beigebogen, daß das Behältnis für die Aufbewahrung von Pulver aus Holz bestehen solle bzw. aus einem Material, daß bei einer Detonation schnell nachgibt.

Das aber ist für Munition nicht gesetzeskonform. Hier gelten schärfere Vorschriften.
 
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ElmerKeith schrieb:
Wie soll das denn rechtlich abgesegnet sein, wenn schon an das Behältnis unterschiedliche Anforderungen gestellt werden.

Mir wurde damals beigebogen, daß das Behältnis für die Aufbewahrung von Pulver aus Holz bestehen solle bzw. aus einem Material, daß bei einer Detonation schnell nachgibt.

Das aber ist für Munition nicht gesetzeskonform. Hier gelten schärfere Vorschriften.

also das behältnis für pulver ist nicht dahingehend definiert, daß es aus holz oder metall sein muß.
 
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Hauptsache das Pulver lagert nicht mit irgendwelchem anderen Kram zusammen,
wenn eine Trennwand dazwischen ist sollte es aber kein Problem sein oder?
@ uihhh
Kommt drauf an, wenn du das Pulver im Nebengebäude lagerst muss es ein Stahlschrank sein, wenn es innerhalb des Hauses in einem unbewohnten Raum lagert geht auch Holz, allerdings darf der Holzschrank dann nicht von aussen verschraubt sein und soll min. 20mm dicke Wände haben :wink:
 
A

anonym

Guest
Viele Thesen, wenig Beweise ...

Pulver darf selbstverständlich in Waffenschränken gelagert werden. Ob das sachlich Sinn macht, ist eine andere Frage.
Pulver muss von Munition oder Zündern durch den schon erwähnten Zwischenboden getrennt sein und darf nur in unbewohnten Räumen aufbewahrt werden.
Es darf aber z. B. auch im unbewohnten Nebengebäude aufbewahrt werden. Das ist z. B. für Munition nicht so ohne Weiteres zulässig.

Man muss also den Einzelfall beurteilen. Unter günstigen Voraussetzungen geht es jedenfalls definitiv.
Etwa mit einem ausrangierten alten, nicht klassifizierten Waffenschrank ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.
Oder mit einem billigen Minitresor für 20 EUR aus dem Baumarkt. Man kann ja (viele) Druckentlastungsschlitze reinflexen (mgl. bevor man das Pulver reintut!).
 

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