ElmerKeith schrieb:Wie soll das denn rechtlich abgesegnet sein, wenn schon an das Behältnis unterschiedliche Anforderungen gestellt werden.
Mir wurde damals beigebogen, daß das Behältnis für die Aufbewahrung von Pulver aus Holz bestehen solle bzw. aus einem Material, daß bei einer Detonation schnell nachgibt.
Das aber ist für Munition nicht gesetzeskonform. Hier gelten schärfere Vorschriften.