Pulver gebraucht erworben

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Kann ich klarheit bekommen? Z.b. Ein WL stirbt und alles muss weg, pulver ist dabei. Darf ich alst pulverschein inhaber es uebernehmen von WLs angehoerige oder muss es nuer als dungemittel ins gras gehen.
 
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Also ich renne ja bei weitem nicht mit jedem Mist zu meinem Sachbearbeiter, aber das ist so ein Umstand bei dem ich unbedingt mit meinem Sachbearbeiter Rücksprache halten würde.
Unstrittig ist, dass du Pulver erwerben darfst, auch von einem anderen Wiederlader. Aber ob die Erben es als nicht Berechtigte abgeben dürfen fände ich schwierig. Nicht das dir, als fachkundige Person, ein Strick draus gedreht wird.
 
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Darfst Du übernehmen, musst Du nur selbst eintragen, Berechtigung vorrausgesetzt!
D.T.
Nein!

Auf gar keinen Fall!

Hilfe!

Im besten Fall zieht der SB Deinen Schein ein und stellt kostenpflichtig einen neuen Schein aus.

An den schlechtesten Fall will ich gar nicht denken, denn die ganze Schiesspulvergeschichte ist inzwischen verdammt nah am Strafrecht.
 
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Nein!

Auf gar keinen Fall!

Hilfe!

Im besten Fall zieht der SB Deinen Schein ein und stellt kostenpflichtig einen neuen Schein aus.

An den schlechtesten Fall will ich gar nicht denken, denn die ganze Schiesspulvergeschichte ist inzwischen verdammt nah am Strafrecht.
woher soll er das wissen?

mitnehmen, schnauze halten.
 
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woher soll er das wissen?

mitnehmen, schnauze halten.
Die Dosen haben doch heute alle Codes die nachverfolgen lassen woher sie kommen, wie Waffen quasi....
Wenn du da mal kontrolliert wirst und die Dose nicht von dir gekauft wurde...
Ist mir alles zu hoch.
Wenn ich irgendwann Pulver über habe, welches ich nicht mehr nutze wirds abgefackelt.
 
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Die angebrochene Einheit darf nach erneuerter Prüfung durch die Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung übernommen werden.
Dazu muß die Dose durch einen berechtigten Transporteur zur Bundesanstalt geschickt werden. Dort wird der Inhalt erneut nach den selben Methoden wie das originale Fabriklos geprüft um sicher zu stellen das Pulver immer noch den Bedingungen der Bundesanstalt enspricht. Anschließend erhält die Dose ein neues Prüfsiegel, die alten Kennzeichnungen auf der Verpackung müssen dann durch die Bundesanstalt enfernt werden, extra Kosten!
Auch die Kosten für den Prüfvorgang gehen natürlich völlig zu Lasten des Einlieferers.
 
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egal ob erlaubt oder nicht: wenn die Pulverdosen nicht mehr fabrikmässig verschlossen sind, weisst du nie sicher, was der WL mit dem Pulver und den Dosen angestellt hat. Es sollte nicht vorkommen, aber es passiert doch, dass Pulver aus dem Füller in die falsche Dose zurückgeschüttet wird.
Deshalb: in Streifen auslegen und anzünden
 

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