Problemfall geerbte Waffen

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Baumstumpfnix schrieb:
gibt es eigentlich so eine Art Sammlung jagdlicher Entscheidungen, in die man mal mittels Stichwortsuche Einblick nehmen könnte, (ohne gleich irgendein Abo zu unterschrieben :wink: )?

Es gibt von Mitzschke/Schäfer einen Kommentar zum Bundesjagdgesetz, in solchen Kommentaren sind meistens relevante Urteile zur jeweiligen Norm mit angesprochen. Nicht wirklich Juris aber immerhin etwas ohne Abo. :wink:
 
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DWM1915 schrieb:
Kaputtchino schrieb:
@DWM1915

Du haust hier ja ganz schön auf den Putz. Kannst du deine Argumentation mit Quellenangaben untermauern, oder woher bezieht sich dein Wissen :?:

Gruß
K.

Also gut, Quellenangaben:

Saar: Die Saar entspringt mit zwei Quellflüssen in den Vogesen: Die Rote und die Weiße Saar entspringen nördlich des Donon, weniger als 1 km Luftlinie voneinander entfernt. Die Rote Saar ist der nördlichere der beiden Quellflüsse.

Mosel: Die Mosel entspringt am Col de Bussang in der Nähe von Bussang in den Vogesen auf 715 Meter Höhe.

Rhein: Traditionell gilt der Tomasee nahe dem Oberalppass im Gotthardgebiet als Quelle des Vorderrheins und des Rheins insgesamt. Der Hinterrhein entspringt im Hochtal des Rheinwalds unter dem Rheinwaldhorn.
Die Quelle des Hauptfließwegs, welcher sich bei jeder Mündung über die jeweilige größere Wassermenge ergibt, liegt jedoch woanders, nämlich im Osten des Hinterrhein-Gebietes im Dischmatal. Der absolut längste Quellast, der Rein da Medel, entspringt im Süden des Vorderrhein-Gebietes gar auf Tessiner Kantonsgebiet.

Und sonst kannste glauben was du willst, auch, daß man bei nicht gelöstem Jagdschein in jedem Fall seine WBK und die Waffen verliert. Es ist mir inzwischen völlig Jacke wie Hose und ich bin weder dir noch sonstwem gegenüber verpflichtet, ihn ausweislich seines schriftsätzlichen und sonstigen Auftretens noch ernst zu nehmen.
Si tacuisses, philosophus mansisses
 

M66

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Jetzt bleibt mal auf dem Teppich!

Die Behörde ist verpflichtet vorher zu prüfen ob das Bedürfnis endgültig oder nur vorrübergehend nicht besteht! Dann muss sie nach pflichtgemäßen Ermessen, unter Berücksichtigung der Rechtslage und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, prüfen ob die WBK widerrufen wird/werden kann.

Erst dann widerruft sie ggf. die Erlaubnis.

Gibt es einen Bescheid der Behörde, dann steht der Klageweg offen!

Ist der Behörde ein Ermessen durch Gesetz, bspw. durch die Wörter kann, sollte, oder ähnliches, aufgetragen, so hat sie zu prüfen.

Ist das Ermessen in der Entscheidung nicht ersichtlich, ist der Verwaltungsakt rechtswidrig!

Das gilt übrigens für schriftliche als auch für mündliche, also auch Telefonate, Verwaltungsakte!

In dem geschilderten Fall muss die Behörde also, wie ich es schon mal schrieb, die WBK rechtskräftig widerrufen!
 
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Jagdrechtliche Entscheidungen
(Loseblattsammlung)
Herausgeber: Deutscher Jagdschutzverband e.V.
ISBN 978-3-942341-05-9
 

M66

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Bitte schon etwas genauer!

Der Verweis auf eine Loseblattsammlung ist doch etwas daneben!

Welches Gericht, Entscheidung, Urteil, Datum, Aktenzeichen,...............
 
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M66 schrieb:
Bitte schon etwas genauer!

Der Verweis auf eine Loseblattsammlung ist doch etwas daneben!

Welches Gericht, Entscheidung, Urteil, Datum, Aktenzeichen,...............

Ich glaub die Antwort von dduw bezog sich auf

Baumstumpfnix schrieb:
gibt es eigentlich so eine Art Sammlung jagdlicher Entscheidungen, in die man mal mittels Stichwortsuche Einblick nehmen könnte, (ohne gleich irgendein Abo zu unterschrieben :wink: ?
 
8

8763

Guest
Nachtrag zum aktuellen Fall:
Die Waffen wurden nun doch auf die bestehende WBK eingetragen. Für die dadurch neu hinzugekommenen Kaliber besteht allerdings keine Munitionserwerbsberechtigung.
Wie man sieht, es geht auch ohne gelösten Jagdschein. Quintessenz: es ist durchaus vernünftig, sich nicht gleich alles gefallen zu lassen.
 
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Sehr schön!

Ging es auf einmal unter Verlangen eines rechtsmittelfähigen Bescheids oder eher gütlich?
 
8

8763

Guest
Mein Bekannter hat beiläufig erwähnt, daß sich durchaus Presse und Fernsehen für das Thema interessieren könnten. Da war der Beamte sich seiner Sache gar nicht mehr so sicher.
 
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Auch ein Weg, allerdings sind die Medien nicht immer auf unserer Seite.
 

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