Problemfall geerbte Waffen

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Baumstumpfnix schrieb:
DWM1915 schrieb:
Du darfst dich aber gerne immer ducken, ich habe nichts dagegen.

der Halm biegt sich im Wind, lacht über ihn, denn schaden kann er ihm nicht und richtet sich wieder auf, größer und prächtiger als vorher... :wink:

Wer weiß, was sich da prächtig aufrichtet ? ;-) :)
 
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DWM1915 schrieb:
Weil es um die Einhaltung des geltenden Rechts geht, gegen das die Behörde verstößt. Die machen das zwar mit dem dann aus den von Dir genannten Gründen nicht mehr weiter (kostet dann aber auch zusätzlich Geld für den Antragsteller), aber beim nächsten Mal mit Sportschützin und wenig Ahnung habender Lieschen Müller WIEDER. Und deshalb halte ich ein rechtskonformes Vorgehen gegen die Behörde notfalls mit dem Kopp durch die Wand per Widerspruch und Klage für ein Verhalten, das der Solidarität ALLER Waffenbesitzer geschuldet ist und wofür es längst Zeit ist.
Sehr gut! Und am Ende des Verfahrens werdem dem heldenhaften Antragsteller die Erbwaffen eingetragen.

Und der SB, der vom eisigen Wind der Jurisdiktion tief hinter seinen Schreibtisch gebeugt wurde, richtet sich mit neuer Kraft wieder zu alter Größe auf und bemerkt mit einem süffisanten Grinsen: "Übrigens - ohne gelösten Jagdschein besteht kein Bedürfnis mehr für ihre zuvor erworbenen Jagdwaffen. Ich denke, wir werden Ihre WBK in Kürze widerrufen ..."
 
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haeschen schrieb:
DWM1915 schrieb:
Weil es um die Einhaltung des geltenden Rechts geht, gegen das die Behörde verstößt. Die machen das zwar mit dem dann aus den von Dir genannten Gründen nicht mehr weiter (kostet dann aber auch zusätzlich Geld für den Antragsteller), aber beim nächsten Mal mit Sportschützin und wenig Ahnung habender Lieschen Müller WIEDER. Und deshalb halte ich ein rechtskonformes Vorgehen gegen die Behörde notfalls mit dem Kopp durch die Wand per Widerspruch und Klage für ein Verhalten, das der Solidarität ALLER Waffenbesitzer geschuldet ist und wofür es längst Zeit ist.
Sehr gut! Und am Ende des Verfahrens werdem dem heldenhaften Antragsteller die Erbwaffen eingetragen.

Und der SB, der vom eisigen Wind der Jurisdiktion tief hinter seinen Schreibtisch gebeugt wurde, richtet sich mit neuer Kraft wieder zu alter Größe auf und bemerkt mit einem süffisanten Grinsen: "Übrigens - ohne gelösten Jagdschein besteht kein Bedürfnis mehr für ihre zuvor erworbenen Jagdwaffen. Ich denke, wir werden Ihre WBK in Kürze widerrufen ..."

Obrigkeitshöriger Schwätzer. Es gibt viele gute Gründe, die einen Widerruf eben nicht rechtfertigen und dieser hat sich nach pflichtgemäßem Ermessen noch darüber hinaus zu richten, selbst wenn diese guten Gründe nicht vorlägen. Und wenn man vom zugrunde liegenden Recht ersichtlich wie DU keine Ahnung hat, gute Gründe für das Nichtlösen des Jagdscheines nicht zu kennen scheint, pflichtgemäßes Ermessen, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Selbstbindung der Verwaltung, Gleichbehandlung und anderes bei "kann"-Bestimmungen nie gehört hat, dann sollte mman hier nicht posten, Du bringst die Leute zum Lachen und wenn das so wie bei mir jetzt einfach nicht aufhört, ist das Körperverletzung..............
 
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littlemorepork schrieb:
Erblasser war Jäger und Erbnehmer ist ebenfalls Jäger, aber seit längerem ohne gelösten Jagdschein.
Was heißt denn "seit längerem"?

DWM1915 schrieb:
Obrigkeitshöriger Schwätzer. Es gibt viele gute Gründe, die einen Widerruf eben nicht rechtfertigen
Ja ne, is klar! Und Du als unser Forumsmentalist weißt mal wieder auch ohne Nachfrage, dass diese Gründe hier vorliegen!

DWM1915 schrieb:
dieser hat sich nach pflichtgemäßem Ermessen noch darüber hinaus zu richten, selbst wenn diese guten Gründe nicht vorlägen. Und wenn man vom zugrunde liegenden Recht ersichtlich wie DU keine Ahnung hat, gute Gründe für das Nichtlösen des Jagdscheines nicht zu kennen scheint, pflichtgemäßes Ermessen, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Selbstbindung der Verwaltung, Gleichbehandlung und anderes bei "kann"-Bestimmungen nie gehört hat, dann sollte man hier nicht posten, Du bringst die Leute zum Lachen und wenn das so wie bei mir jetzt einfach nicht aufhört, ist das Körperverletzung..............
Genau, und wie wir ja alle wissen, haben 99 % aller Jäger, die "seit längerem" keinen JS mehr gelöst haben, eine Spitzenbegründung dafür, die auch sofort jede Behörde von irgendwelchen Widerrufsabsichten abrücken lässt.
So vollkommen seltene, beinahe exotische Gründe wie keine Zeit, kein Geld oder einfach keine Lust. Da macht natürlich jeder SB großzügig von seinem Ermessen Gebrauch und stellt einen Widerruf aufgrund des fehlenden Bedürfnisses gleich noch einmal 5 oder 10 Jahre zurück.
Willkommen in Taka-Tuka-Land!
 
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DWM1915 schrieb:
Obrigkeitshöriger Schwätzer.
Ich habe zwar nichts gegen offene Worte, aber langsam reicht's. Beleidigungen haben nichts mehr mit den Regeln der Netiquette zu tun. Ich denke, du bist hier falsch! Vielleicht gehst du lieber, bevor du gegangen wirst. Lange dauert das sicher nicht mehr. Leg dir lieber schon mal einen Zweitnick an. Oder geh in den Keller deine DWM1915 putzen, da kannst du keinen Schaden anrichten.

Es gibt keinen Fall, in dem eines es jemand geschafft hat, eine Behörde, die eine WBK wegen nicht gelöstem Jagdschein widerrufen hat, erfolgreich zu verklagen. Ob eine Behörde eine WBK eine Woche, ein Jahr oder - wie in manchen glückseligen Gebieten - erst nach zehn Jahren oder mehr ohne gelösten Jagdschein widerruft, ist Ermessenssache. Und Ermessensspielräume entwickeln sich meist nicht zum Vorteil desjenigen, der die Konfrontation sucht. Egal ob zu Recht oder zu Unrecht. So ist das halt - leider!
 
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haeschen schrieb:
Es gibt keinen Fall, in dem eines es jemand geschafft hat, eine Behörde, die eine WBK wegen nicht gelöstem Jagdschein widerrufen hat, erfolgreich zu verklagen.

Wahrscheinlich weil es noch niemand gab, der bis vors BVG gezogen ist.
Waffen sind mit Wert behaftetes Eigentum. Dem hat der Gesetzgeber nolens volens bei den Erbwaffen Rechnung getragen. Es kann nicht angehen, dass der rechtmäßige Besitzer durch Wegfall eines ERWERBSbedürfnisses schlechter gestellt wird. (Ich weiß, in §13 hat der unsägliche Wortschöpfer der Fremden Heere Mitte auch den Besitz reingeschrieben, aber darum ginge es ja in einem Verfahren)
Und wenn man nur erreichte, dass eine Blockierung wie bei Erbwaffen statt Einziehen eintritt.
 
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solmspruefung schrieb:
Und wenn man nur erreichte, dass eine Blockierung wie bei Erbwaffen statt Einziehen eintritt.
Das wäre aber leider auch vermutlich die einzige erreichbare Konsequenz ...
Ob die zu erwartenden Kosten für die Betroffenen überhaupt günstiger wären als knapp 100 € p. a. für Jagdschein und Versicherung darf allerdings bezweifelt werden.
Eine typische Personengruppe, die von diesem Problem betroffen ist, sind z. B. alte Jäger, die zwar nicht mehr aktiv jagen, ihre Waffen aber behalten möchten, um sie später vielleicht jemandem zu vererben und nicht mit einer Abgabe der Waffen ihr Leben bereits vorzeitig "Stück für Stück zu demontieren" - "Auto weg, reisen geht nicht mehr, das Haus verkauft - jetzt sitze ich hier in meinem kleine Zimmer und muss nun auch noch den Drilling verkaufen, den ich noch von meinem Vater habe? Ach was soll ich überhaupt noch hier?" Sowas in der Art hört man immer wieder. Die Gewehre sind natürlich nicht das Entscheidende, aber ein weiteres Teil vom Puzzle. Lasst Opas Auto abgemeldet in der Garage stehen und seine Gewehre gut geölt im Schrank - das tut doch keinem weh.
Meine Meinung ...
 
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haeschen schrieb:
solmspruefung schrieb:
Und wenn man nur erreichte, dass eine Blockierung wie bei Erbwaffen statt Einziehen eintritt.
Das wäre aber leider auch vermutlich die einzige erreichbare Konsequenz ...
Ob die zu erwartenden Kosten für die Betroffenen überhaupt günstiger wären als knapp 100 € p. a. für Jagdschein und Versicherung darf allerdings bezweifelt werden.
Eine typische Personengruppe, die von diesem Problem betroffen ist, sind z. B. alte Jäger, die zwar nicht mehr aktiv jagen, ihre Waffen aber behalten möchten, um sie später vielleicht jemandem zu vererben und nicht mit einer Abgabe der Waffen ihr Leben bereits vorzeitig "Stück für Stück zu demontieren" - "Auto weg, reisen geht nicht mehr, das Haus verkauft - jetzt sitze ich hier in meinem kleine Zimmer und muss nun auch noch den Drilling verkaufen, den ich noch von meinem Vater habe? Ach was soll ich überhaupt noch hier?" Sowas in der Art hört man immer wieder. Die Gewehre sind natürlich nicht das Entscheidende, aber ein weiteres Teil vom Puzzle. Lasst Opas Auto abgemeldet in der Garage stehen und seine Gewehre gut geölt im Schrank - das tut doch keinem weh.
Meine Meinung ...

Du weißt einfach nicht, wovon Du redest und unterstellst einfach irgendeinen SV, der zum Widerruf führt, weil es Dir in den Kram paßt, obwohl nichts dazu gesagt wurde. Laie eben, obrigkeitshöriger.
 
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Für den Erwerb von Langwaffen gilt als Erwerbserlaubnis der gültige Jagdschein. Warum muß ich denn beim Kauf dem Büma oder Verkäufer den gültigen Jagdschein vorlegen??? Nur als Jäger ültiger Fleppe kann ich scharfe Waffen erwerben. Ohne gültige Fleppe gibts eben nur Deko- oder blockierte Waffen.
 
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Donnerwetter, dieses waffenrechtliche Spezialwissen kann ich nur noch bestaunen. Respekt.
 
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DWM1915 schrieb:
Du weißt einfach nicht, wovon Du redest und unterstellst einfach irgendeinen SV, der zum Widerruf führt, weil es Dir in den Kram paßt, obwohl nichts dazu gesagt wurde. Laie eben, obrigkeitshöriger.

In diesem Fall mal langsam.

Ich erinnere mich, dass es im begnadeten Südwesten unseres Vaterlandes tatsächlich einen Fall gegeben hat, der zum Einziehen der Waffen bei Nichtlösen eines JJ geführt hat. Leider war der Klageweg erfolglos.
 

M66

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Servus!

Tatsächlich müsste die Behörde nun prüfen warum in letzter Zeit kein Jagdschein gelöst wurde.

Erst danach kann nach pflichtgemäßen Ermessen darüber entschieden werden.

Bis zur Feststellung, dass der Erbe selbst kein Berechtigter mehr ist weil die WBK wegen Verlust des Bedürfnisses rechtskräftig widerrufen wurde , hat sie ihm die Waffen ohne wenn und aber einzutragen!
 
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solmspruefung schrieb:
DWM1915 schrieb:
Du weißt einfach nicht, wovon Du redest und unterstellst einfach irgendeinen SV, der zum Widerruf führt, weil es Dir in den Kram paßt, obwohl nichts dazu gesagt wurde. Laie eben, obrigkeitshöriger.

In diesem Fall mal langsam.

Ich erinnere mich, dass es im begnadeten Südwesten unseres Vaterlandes tatsächlich einen Fall gegeben hat, der zum Einziehen der Waffen bei Nichtlösen eines JJ geführt hat. Leider war der Klageweg erfolglos.

Da müßte man aber schon den SV haben, nicht wahr ? Und wissen, wie weit man gegangen ist mit den Rechtsmitteln. Und ich kenne genügend Gründe, selbst über Jahre, warum man gerade nicht jagen kann oder will, kein Grund für einen Widerruf der WBK. Von der jederzeitigen MÖGLICHKEIT, den JS doch noch zu lösen, ganz zu schweigen. Und das immer wieder, wenn ein neues Widerrufsverfahren eingeleitet wird. Wir wissen hier nichtmal, warum der Threadstarter keinen JS mehr hat, also brauchen wir auch nicht darüber zu spekulieren. Er hat Anspruch auf die Erteilung der Erben-WBK, ohne die Waffen blockieren zu müssen, der Widerruf der WBK seiner Jagdwaffen ist eine andere Baustelle, nicht sehr wahrscheinlich, wenn er nicht dumm ist, und verhinderbar, falls es doch zum Äußersten kommt. SB Häschen/Volker 4 in Personalunion wird also in jedem Fall auflaufen, so oder so. Warum man das so machen sollte, habe ich ausführlich begründet dargelegt.
 

M66

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DWM1915 schrieb:
solmspruefung schrieb:
DWM1915 schrieb:
Du weißt einfach nicht, wovon Du redest und unterstellst einfach irgendeinen SV, der zum Widerruf führt, weil es Dir in den Kram paßt, obwohl nichts dazu gesagt wurde. Laie eben, obrigkeitshöriger.

In diesem Fall mal langsam.

Ich erinnere mich, dass es im begnadeten Südwesten unseres Vaterlandes tatsächlich einen Fall gegeben hat, der zum Einziehen der Waffen bei Nichtlösen eines JJ geführt hat. Leider war der Klageweg erfolglos.

Da müßte man aber schon den SV haben, nicht wahr ? Und wissen, wie weit man gegangen ist mit den Rechtsmitteln. Und ich kenne genügend Gründe, selbst über Jahre, warum man gerade nicht jagen kann oder will, kein Grund für einen Widerruf der WBK. Von der jederzeitigen MÖGLICHKEIT, den JS doch noch zu lösen, ganz zu schweigen. Und das immer wieder, wenn ein neues Widerrufsverfahren eingeleitet wird. Wir wissen hier nichtmal, warum der Threadstarter keinen JS mehr hat, also brauchen wir auch nicht darüber zu spekulieren. Er hat Anspruch auf die Erteilung der Erben-WBK, ohne die Waffen blockieren zu müssen, der Widerruf der WBK seiner Jagdwaffen ist eine andere Baustelle, nicht sehr wahrscheinlich, wenn er nicht dumm ist, und verhinderbar, falls es doch zum Äußersten kommt. SB Häschen/Volker 4 in Personalunion wird also in jedem Fall auflaufen, so oder so. Warum man das so machen sollte, habe ich ausführlich begründet dargelegt.

So ist es!

Einfach so eine WBK widerrufen ist nicht! Und solange eine WBK besteht ist man Berechtigter!
 

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