Fachanwälte für Jagdrecht....wäre mir ganz neu. Für Agrarrecht ja. Aber im FA-Lehrgang AgrarR ist Jagdrecht auch nur ein Minielement von vielen. Der FA Agrarrecht sagt also auch nix über die Qualität der jagdrechtlichen Beratung aus. Leider.....1) es gibt Fachanwälte für Jagdrecht. Da würde ich mich nicht auf "könnte sollte müsste" aus dem Forum verlassen.
2) kein Pächter ist begeistert wenn ein Teil seiner Pachtfläche in eine Eigenjagd umgewandelt werden soll. In den Fällen die ich kenne, haben die alles mögliche unternommen es zu verhindern. Das geht dann manchmal bis zu persönlichen Diskreditierungen. Sollte es aber klappen, wirst du eine "prima" (ironisch gemeint) Jagdnachbarschaft haben.
Deine Lösung mit gegenseitigem JES wäre zu schön um wahr zu sein. Nicht falsch verstehen, ich würde es die gönnen, aber leider........
Die Angelegenheit wird gerade geklärt.1) es gibt Fachanwälte für Jagdrecht. Da würde ich mich nicht auf "könnte sollte müsste" aus dem Forum verlassen.
2) kein Pächter ist begeistert wenn ein Teil seiner Pachtfläche in eine Eigenjagd umgewandelt werden soll. In den Fällen die ich kenne, haben die alles mögliche unternommen es zu verhindern. Das geht dann manchmal bis zu persönlichen Diskreditierungen. Sollte es aber klappen, wirst du eine "prima" (ironisch gemeint) Jagdnachbarschaft haben.
Deine Lösung mit gegenseitigem JES wäre zu schön um wahr zu sein. Nicht falsch verstehen, ich würde es die gönnen, aber leider........
So lange der alte Pachtvertrag noch eine Restlaufzeit hat, jagst du dort nicht.Die Angelegenheit wird gerade geklärt.
Nach Auffassung des Landesjagdverbandrs liegt eine Eigenjagd vor.
Der Rest deines Postings zeigt die Dummheit vieler Menschen (nicht deiner !).
Eine Eigenjagd entsteht bekanntlich kraft Gesetzes. Wenn der Eigentümer entsprechende Flächen gekauft hat, so ist diese Rechtsfolge zwingend (!).
Die Eigenjagd besteht dann. Niemand kann dies verhindern.
Wem kann man also böse sein?
Dem Eigentümer, der gekauft hat?
Dem Pächter, der einen angebotenen Jagdbezirk pachtet?
Ich habe aber in der Tat schon ähnliche Reaktionen wie von dir beschrieben festgestellt: so rief ich einen mir bekannten Anwalt an, der ebenfalls in der Gegend jagt und den Pächter kennt, um einen Kontakt zum Pächter aufzunehmen.
Antwort: das unschön, damit will ich nichts zu tun haben.
ich kann mich darüber nur wundern:
Die Situation ist nunmal so wie sie ist. Man muss sich damit arrangieren. Ich halte es für vernünftig, wenn der Pächter weiter wie bisher jagt, Reviereinrichtungen stehen läßt und ich umgekehrt einen Teil seiner Pacht bejage (neue Kanzeln aufstelle etc).
Aber die Einsicht vieler Menschen ist leider sehr beschränkt. Warten wir’s ab
So lange der alte Pachtvertrag noch eine Restlaufzeit hat, jagst du dort nicht.
Der Käufer hat auch die entsprechenden Verträge mitgekauft. Erst wenn die Pachtzeit rum ist, kann die eigenjagd von dir bejagt werden.
OkVorsicht vor Pauschalaussagen, es gibt Ausnahmen - und diese sind auch schon, je nach Bundesland das eine oder andere mal umgesetzt worden.
Ok, normalerweise bricht Kauf nicht die Pacht.Vorsicht vor Pauschalaussagen, es gibt Ausnahmen - und diese sind auch schon, je nach Bundesland das eine oder andere mal umgesetzt worden.
Ok, normalerweise bricht Kauf nicht die Pacht.
Da kenne ich keinen Fall, außer es steht explizit im Pachtvertrag.
Ich habe aber auch keine Ahnung was in Einzelfällen in anderen Bundesländern passiert.
Das hat auch nichts mit Landesrecht zu tun...@Hauendes Schwein: Hast Du da zufällig genauere Informationen zu den landesgesetzlichen Regelungen? Mich interessieren solche Fälle. Der Grundsatz, dass Kauf nicht Miete oder Pacht bricht, ist ein bundesgesetzlicher Grundsatz, was den Spielraum der Landesgesetzgebung eigentlich einschränkt.
Das ist bei Landpachtverträgen oft als Klausel eingefügt. Da steht oft drin, dass die Pacht endet, wenn die Fläche verkauft wird.
Das liegt auch daran, dass beim Ausarbeiten der Pachtverträge die Landesbauernverbände mehr Grundbesitzer- als Flächenbewirtschafterverband sind.
In einem Jagdpachtvertrag habe ich sowas noch nicht gesehen. Warum sollte die Jagdgenossenschaft das auch darein schreiben.
ob durch Urkunde und Lehrgang ausgewiesen oder einfach durch sorgfältige Einarbeitung selbst darauf spezialisiert ist mir dabei egal. Bitte also den von mir voreilig genannten Titel "Fachanwälte für Jagdrecht" durch "Sachkundige Anwälte" zu ersetzen.Fachanwälte für Jagdrecht....wäre mir ganz neu. Für Agrarrecht ja. Aber im FA-Lehrgang AgrarR ist Jagdrecht auch nur ein Minielement von vielen. Der FA Agrarrecht sagt also auch nix über die Qualität der jagdrechtlichen Beratung aus. Leider.....