[NRW] Probleme einer neuen Eigenjagd

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1) es gibt Fachanwälte für Jagdrecht. Da würde ich mich nicht auf "könnte sollte müsste" aus dem Forum verlassen.
2) kein Pächter ist begeistert wenn ein Teil seiner Pachtfläche in eine Eigenjagd umgewandelt werden soll. In den Fällen die ich kenne, haben die alles mögliche unternommen es zu verhindern. Das geht dann manchmal bis zu persönlichen Diskreditierungen. Sollte es aber klappen, wirst du eine "prima" (ironisch gemeint) Jagdnachbarschaft haben.
Deine Lösung mit gegenseitigem JES wäre zu schön um wahr zu sein. Nicht falsch verstehen, ich würde es die gönnen, aber leider........
Fachanwälte für Jagdrecht....wäre mir ganz neu. Für Agrarrecht ja. Aber im FA-Lehrgang AgrarR ist Jagdrecht auch nur ein Minielement von vielen. Der FA Agrarrecht sagt also auch nix über die Qualität der jagdrechtlichen Beratung aus. Leider.....
 
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1) es gibt Fachanwälte für Jagdrecht. Da würde ich mich nicht auf "könnte sollte müsste" aus dem Forum verlassen.
2) kein Pächter ist begeistert wenn ein Teil seiner Pachtfläche in eine Eigenjagd umgewandelt werden soll. In den Fällen die ich kenne, haben die alles mögliche unternommen es zu verhindern. Das geht dann manchmal bis zu persönlichen Diskreditierungen. Sollte es aber klappen, wirst du eine "prima" (ironisch gemeint) Jagdnachbarschaft haben.
Deine Lösung mit gegenseitigem JES wäre zu schön um wahr zu sein. Nicht falsch verstehen, ich würde es die gönnen, aber leider........
Die Angelegenheit wird gerade geklärt.
Nach Auffassung des Landesjagdverbandrs liegt eine Eigenjagd vor.

Der Rest deines Postings zeigt die Dummheit vieler Menschen (nicht deiner !).
Eine Eigenjagd entsteht bekanntlich kraft Gesetzes. Wenn der Eigentümer entsprechende Flächen gekauft hat, so ist diese Rechtsfolge zwingend (!).
Die Eigenjagd besteht dann. Niemand kann dies verhindern.
Wem kann man also böse sein?
Dem Eigentümer, der gekauft hat?
Dem Pächter, der einen angebotenen Jagdbezirk pachtet?
Ich habe aber in der Tat schon ähnliche Reaktionen wie von dir beschrieben festgestellt: so rief ich einen mir bekannten Anwalt an, der ebenfalls in der Gegend jagt und den Pächter kennt, um einen Kontakt zum Pächter aufzunehmen.
Antwort: das unschön, damit will ich nichts zu tun haben.

ich kann mich darüber nur wundern:
Die Situation ist nunmal so wie sie ist. Man muss sich damit arrangieren. Ich halte es für vernünftig, wenn der Pächter weiter wie bisher jagt, Reviereinrichtungen stehen läßt und ich umgekehrt einen Teil seiner Pacht bejage (neue Kanzeln aufstelle etc).

Aber die Einsicht vieler Menschen ist leider sehr beschränkt. Warten wir’s ab
 
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Die Angelegenheit wird gerade geklärt.
Nach Auffassung des Landesjagdverbandrs liegt eine Eigenjagd vor.

Der Rest deines Postings zeigt die Dummheit vieler Menschen (nicht deiner !).
Eine Eigenjagd entsteht bekanntlich kraft Gesetzes. Wenn der Eigentümer entsprechende Flächen gekauft hat, so ist diese Rechtsfolge zwingend (!).
Die Eigenjagd besteht dann. Niemand kann dies verhindern.
Wem kann man also böse sein?
Dem Eigentümer, der gekauft hat?
Dem Pächter, der einen angebotenen Jagdbezirk pachtet?
Ich habe aber in der Tat schon ähnliche Reaktionen wie von dir beschrieben festgestellt: so rief ich einen mir bekannten Anwalt an, der ebenfalls in der Gegend jagt und den Pächter kennt, um einen Kontakt zum Pächter aufzunehmen.
Antwort: das unschön, damit will ich nichts zu tun haben.

ich kann mich darüber nur wundern:
Die Situation ist nunmal so wie sie ist. Man muss sich damit arrangieren. Ich halte es für vernünftig, wenn der Pächter weiter wie bisher jagt, Reviereinrichtungen stehen läßt und ich umgekehrt einen Teil seiner Pacht bejage (neue Kanzeln aufstelle etc).

Aber die Einsicht vieler Menschen ist leider sehr beschränkt. Warten wir’s ab
So lange der alte Pachtvertrag noch eine Restlaufzeit hat, jagst du dort nicht.

Der Käufer hat auch die entsprechenden Verträge mitgekauft. Erst wenn die Pachtzeit rum ist, kann die eigenjagd von dir bejagt werden.
 
S

SA6463

Guest
So lange der alte Pachtvertrag noch eine Restlaufzeit hat, jagst du dort nicht.

Der Käufer hat auch die entsprechenden Verträge mitgekauft. Erst wenn die Pachtzeit rum ist, kann die eigenjagd von dir bejagt werden.

Vorsicht vor Pauschalaussagen, es gibt Ausnahmen - und diese sind auch schon, je nach Bundesland das eine oder andere mal umgesetzt worden.
 
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Vorsicht vor Pauschalaussagen, es gibt Ausnahmen - und diese sind auch schon, je nach Bundesland das eine oder andere mal umgesetzt worden.
Ok, normalerweise bricht Kauf nicht die Pacht.
Da kenne ich keinen Fall, außer es steht explizit im Pachtvertrag.
Ich habe aber auch keine Ahnung was in Einzelfällen in anderen Bundesländern passiert.
 
S

SA6463

Guest
Ok, normalerweise bricht Kauf nicht die Pacht.
Da kenne ich keinen Fall, außer es steht explizit im Pachtvertrag.
Ich habe aber auch keine Ahnung was in Einzelfällen in anderen Bundesländern passiert.

Ist ein abdingbares Recht, der erste Satz.

Tatsächlich passiert hier in Niedersachsen Südwestliches Eck, bei mir in der Ecke. Bei meinem Cousin in Schleswig Holstein - und bei einem Freund in Brandenburg.

Pacht wird da vom Gesetzgeber (absehen vom Pächterschutz) tatsächlich anders als Mietrecht gesehen.

Das Einklagen ist eine andere Sache - und mitunter guckst Du als Pächter dann hinterher bös in die Röhre.

Auch wir hatten Land zur Nutzung gepachtet, allein dadurch, dass das Land den Besitzer gewechselt hat und in eine Erbengemeinschaft übergetreten war, welche den vertraglichen Eigenbedarf angemeldet haben...

Ist zwar ärgerlich, aber mitunter lohnt eine Gegenklage nicht wirklich. Gerade dann nicht, wenn man sich damit Feinde unter seinen Freunden schafft.
 
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@Hauendes Schwein: Hast Du da zufällig genauere Informationen zu den landesgesetzlichen Regelungen? Mich interessieren solche Fälle. Der Grundsatz, dass Kauf nicht Miete oder Pacht bricht, ist ein bundesgesetzlicher Grundsatz, was den Spielraum der Landesgesetzgebung eigentlich einschränkt.
 
S

SA6463

Guest
@Hauendes Schwein: Hast Du da zufällig genauere Informationen zu den landesgesetzlichen Regelungen? Mich interessieren solche Fälle. Der Grundsatz, dass Kauf nicht Miete oder Pacht bricht, ist ein bundesgesetzlicher Grundsatz, was den Spielraum der Landesgesetzgebung eigentlich einschränkt.
Das hat auch nichts mit Landesrecht zu tun...

Das es in verschiedenen Bundesländern so ist - war purer Zufall.

Der Grundsatz "Kauf bricht Pacht nicht!" ist ein abdingbarer Grundsatz im entsprechenden Bundesgesetz. Im Mietrecht hingegen ist er unabdingbar...

Es gibt da halt auch Quellen - man muss nur unter dispositives Recht "Pacht" nachschauen...

Wie gesagt, vier mal im Bekanntenkreis, und selber auch schon in der Landwirtschaft erlebt.
 
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Ah, jetzt verstehe ich. Danke für die Klarstellung. Wenn es im Pachtvertrag bei Abschluss so geregelt war, ist das so.
 
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Das ist bei Landpachtverträgen oft als Klausel eingefügt. Da steht oft drin, dass die Pacht endet, wenn die Fläche verkauft wird.
Das liegt auch daran, dass beim Ausarbeiten der Pachtverträge die Landesbauernverbände mehr Grundbesitzer- als Flächenbewirtschafterverband sind.
In einem Jagdpachtvertrag habe ich sowas noch nicht gesehen. Warum sollte die Jagdgenossenschaft das auch darein schreiben.
 
S

SA6463

Guest
Das ist bei Landpachtverträgen oft als Klausel eingefügt. Da steht oft drin, dass die Pacht endet, wenn die Fläche verkauft wird.
Das liegt auch daran, dass beim Ausarbeiten der Pachtverträge die Landesbauernverbände mehr Grundbesitzer- als Flächenbewirtschafterverband sind.
In einem Jagdpachtvertrag habe ich sowas noch nicht gesehen. Warum sollte die Jagdgenossenschaft das auch darein schreiben.

Gibt es, leider!

In Herzlake damals war das so von vornherein durch die Jagdgenossenschaft geregelt worden, weil einer der Jagdgenossen in der Pachtperiode bereits angemeldet hat, dass er einen Eigenjagdbezirk anstrebt.

Die Sache im hiesigen Landkreis war weil die Verpächter untereinander maßlos zerstritten waren und einer (derjenige mit dem damals meisten Land, einfach seine Flächenmehrheit eingesetzt hat, damit er im Falle eines Falles aus den Pachtverträgen aussteigen kann - dazu muss man sagen, dass die Jäger im Ortszwist selbst massiv beteiligt waren).

Bei meinem Cousin war das mit der vertraglichen Regelung so, weil die Pächter damals keinen aus dem Dorf mit Begehungsscheinen ausgestattet haben, bei der nächsten Pacht war dann im Vertrag ein Wust an Sonderregelungen und Sonderkündigungsklauseln im Papier enthalten.

Zudem handelt es sich um Vertragsrecht, jeder Vertrag kann, auch in Fristen, außerordentlich gekündigt werden - vor Ablauf der Laufzeit.
 
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Fachanwälte für Jagdrecht....wäre mir ganz neu. Für Agrarrecht ja. Aber im FA-Lehrgang AgrarR ist Jagdrecht auch nur ein Minielement von vielen. Der FA Agrarrecht sagt also auch nix über die Qualität der jagdrechtlichen Beratung aus. Leider.....
ob durch Urkunde und Lehrgang ausgewiesen oder einfach durch sorgfältige Einarbeitung selbst darauf spezialisiert ist mir dabei egal. Bitte also den von mir voreilig genannten Titel "Fachanwälte für Jagdrecht" durch "Sachkundige Anwälte" zu ersetzen.
Mit etwas wohlwollen hätte man es auch schon so verstehen könne. Aber danke das du die Erbsen gründlich gezählt hast.
 

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