@Auerochse du denkst nicht zu Ende.
Beim Haus deiner Mutter und deines Onkels handelt es sich um eine Immobilie, die nach außen hin in den aus ihr erwachsenen Rechten und Pflichten von einer! Person, nämlich der GbR vertreten wird.
Zur GbR siehe §705 ff BGB
Bei der Verpachtung wäre es das Gleiche:
Die beiden Eigentümer geben ihre Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an die GbR ab und werden von ihr nach außen , also auch bei der Verpachtung, vertreten.
Soe wie euer Haus von der GbR vermietet wird und nicht von den beiden Eigentümern.
Okay?