Polizistin tötet Polizist. Folgen???

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Be uns ist es normal, daß Polizisten ihre Dienstwaffe mit nachhause nehmen.

Greetz Anton
 

M03

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Rainbow schrieb:
Be uns ist es normal, daß Polizisten ihre Dienstwaffe mit nachhause nehmen.

Wäre interessant zu Wissen ob die dann auch ein entsprechendes Behältnis dafür nachweisen müssen.
 

JMB

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@Whin
MEN "Quick Defense" o. DAG "Action".
Googeln darfst Du selbst.


WaiHei
 
A

anonym

Guest
Rainbow schrieb:
Be uns ist es normal, daß Polizisten ihre Dienstwaffe mit nachhause nehmen.

Greetz Anton

Das Problem:
Ein Polizist kann sich auch in seiner Freizeit selber in den Dienst versetzen um eine Straftat zu verhindern.
Er kann nicht nur, er muss es sogar.
Und da sich ein deutscher Polizist nur mit Wumme Respekt verschaffen kann, darf er seinen Püster mit nach Hause nehmen.

Aber der Aspekt wie ein Polizist heutzutage seine Wumme zu Hause lagern muss ist wirklich interessant.

Bin gespannt ob sich ein aktiver Polizist nun mal hier meldet.
 
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Glaubt Ihr denn, dass ein Polizist, wenn er seine Dienstwaffe zu Hause aufbewahrt freigestellt ist von den üblichen Aufbewahrungsvorschriften?
Der braucht eben auch einen B-Würfel.
 
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Franz85 schrieb:
Glaubt Ihr denn, dass ein Polizist, wenn er seine Dienstwaffe zu Hause aufbewahrt freigestellt ist von den üblichen Aufbewahrungsvorschriften?
Der braucht eben auch einen B-Würfel.

Wenn es so ist dann gut.

Ich will das nicht in Abrede stellen.

Es wäre jedoch prinzipiell möglich denn wie wir ja Alle wissen, gilt das Waffenrecht eben NICHT für Polizei, Bundeswehr, Zoll usw.

Ergo wäre es durchaus möglich das der B-Würfel nicht nötig wäre. :roll:
 
A

anonym

Guest
Rhoenjaeger schrieb:
Ergo wäre es durchaus möglich das der B-Würfel nicht nötig wäre. :roll:

Genau das vermute ich auch. :roll:
Haben wir hier denn keine jagenden Polizisten mehr :?:
 
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pudlich schrieb:
Einen gewissen Zündstoff sehe ich schon.


Zuerst wird stundenlang erfolglos um die Waffe debattiert, dann gebraucht sie sie überraschend. Überraschend? Wieso dann stundenlanges Debattieren?
Wieso die Waffe zu Hause? Weil sie sie so lieb hat?

Der "Verhandlungsführer", resp. der, der bestimmt hat, daß verhandelt und nicht zugegriffen wurde, hat u.U. einen Kollegen, schlimmstenfalls 2 auf dem Gewissen.
Diese Logik verstehe ich nicht ganz. Es wurde doch verhandelt um einen Schußwaffeneinsatz zu verhindern und das hat schon in sehr vielen Fällen funktioniert und damit Menschenleben gerettet. "Überraschend" wurde deshalb gesagt, weil zum Zeitpunkt der Schußabgabe von einer deutlich deeskalierten Lage ausgegangen wurde(Aussage des PF). Was wäre denn bei einem SEK-Einsatz geschehen?
... und was spielt denn das Führen(Aufbewahren) der Dienstwaffe im Zusammenhang mit der Tat für eine Rolle? Emma Müller hätte vermutlich das Messer genommen.
Ich möchte jetzt nicht in der Haut des Polizeiführers oder eines Mitglieds der Verhandlungsgruppe stecken!

Ach ja, welche Folgen sollte der Schußwaffengebrauch der Polizistin denn haben??? Eine Verschärfung der entsprechenden Dienstvorschrift? :shock:
 

JMB

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charlyman schrieb:
... und was spielt denn das Führen(Aufbewahren) der Dienstwaffe im Zusammenhang mit der Tat für eine Rolle? Emma Müller hätte vermutlich das Messer genommen.
Es wird wieder gegen die legalen Schusswaffenbesitzer gehen - vorwiegend natürlich die privaten. Wie immer! :evil:
Was wäre, wenn ...
- die RAF nur gebombt und nicht geschossen hätte
- Marianne Bachmaier ein Küchenmesser genommen hätte
- Steinhäuser statt Schusswaffen zu benutzen den Gashahn im Chemiesaal und ein Feuerzeug benutzt hätte
- ...

Außerdem ist es schon interessant, ob in einem Rechtsstaat mit zweierlei Maß (z.B. bei der Waffenaufbewahrung) gemessen wird.


WaiHei
 

M03

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charlyman schrieb:
M03 schrieb:
charlyman schrieb:
... und was spielt denn das Führen(Aufbewahren) der Dienstwaffe im Zusammenhang mit der Tat für eine Rolle?

Gar keine. Hat auch keiner behauptet.

Falsch! Hier wurde nach der Aufbewahrung und das Führen in der Freizeit gefragt.


Ich behaupte immer noch das es nicht im Zusammenhang mit der Tat steht und frage trotzdem nochmal nach der Aufbewahrung weil ich einfach wissen möchte ob mein Nachbar seine Kanone unterm Kopfkissen liegen hat oder auch ein Behältnis dafür braucht. So schwer zu verstehen ???

Allerdings will ich nicht wirklich wissen was du glaubst.
 

JMB

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Wo wir schon beim Thema "Polizeiwaffen außerhalb des Dienstes" sind:
Wie ist denn das Führen außerhalb des Dienstes in den einzelnen Bundesländern geregelt?
Wie sieht's aus, wenn, wie im Fall Mannichl, bereits Drohungen gegen den Polizisten ausgesprochen wurden?


WaiHei
 

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