G
Gelöschtes Mitglied 25014
Guest
Schadenersatz könnte auch nur verlangt werden, wenn der Jagdübungsberechtigte gegen den Schaden jagdlich vorgehen kann.
§ 29 Abs. 1 Bundesjagdgesetz gibt die Antwort.
Schadenersatz könnte auch nur verlangt werden, wenn der Jagdübungsberechtigte gegen den Schaden jagdlich vorgehen kann.
Vor einem Landwirt haben Jäger vermutlich mehr Angst als vor einem Waldbesitzer, die neigen auch nicht dazu, den Jäger am Hals oder tiefer zu packen, wenn er die Kulturen nicht vor Verbiss und Schäle schützt.
Zur Zeit wird nur Schaden an Grundstücken ersetzt. Sollte das BJG oder ein LJG dahingehend geändert werden - was ich nicht glaube - dass Schäden durch Wölfe an Nutztieren ersetzt werden müssen, wäre die Jagdgenossenschaft ersatzpflichtig. Der Jagdübungsberechtigte kommt erst dann ins Boot, wenn er die Schadensersatzpflicht vertraglich übernimmt.§ 29 Abs. 1 Bundesjagdgesetz gibt die Antwort.
Davon ab würde es mich schon interessieren wie verfahren wird wenn ein grauer eine Breitseite vom Auto bekommt und krank abgeht.
Auch wenn ich Robust unterwegs bin, einen eigenen Hund würde ich nicht einmal am Riemen dahinter hängen.
Ein bescheidener Hinweis. In Sachsen ist der Wolf im Jagdrecht. Der Abschuss wlldernder Hunde ist zum Ausgleich nur noch mit Genehmigung der Jagdbehörde erlaubt. Manche haben den Salat schon. Wobei, um die wlldernden Hunde kümmert sich jetzt ja der Wolf.Jupp, dein Name ist Programm ‚
Habe ich IRGENDWO geschrieben, dass ich nicht tätig werden würde!
Dann zeig mir mal die Stelle!
Jetzt bin ich gespannt, bitte die Textstelle zitieren!
Ich brauche den Wolf nicht im Jagdrecht um ihn von Leid zu erlösen, wenn es dann sein müsste.
Das anschließend Verfahren wäre mir egal, dafür gibt es Rechtsanwälte und eine gute Versicherung.
Warum sollte man den nicht Nachsuchen. So viel wehrhafter, wie eine angeflicke stärkere Sau schätze ich den Wolf nicht ein. Ich würde mit kurzem Riemen nachgehen, eventuell noch einen 2ten Schützen als Backup dabei.Hmmm... Da wäre ich mir bei Privatwaldbesitzern jetzt nicht so sicher.
Ist halt immer die Frage wem es an die Kohle geht.
Davon ab würde es mich schon interessieren wie verfahren wird wenn ein grauer eine Breitseite vom Auto bekommt und krank abgeht.
Auch wenn ich Robust unterwegs bin, einen eigenen Hund würde ich nicht einmal am Riemen dahinter hängen.
Wie wird das denn in Gebieten mit größerer Wolfsdichte gehandhabt?
Es gibt aber zur Zeit keine Schadensersatzpflicht für Wild, dass nicht bejagt werden darf, das war meine Intention.
Gibt's den auch als Leichenwagen?Können sich ja den Anhänger aus Hannover ausleihen...
Transportanhänger für verletzte Wölfe gekauft
Die Region Hannover hat ihren Fuhrpark um ein besonderes Fahrzeug vergrößert, einen sogenannten Wolfsanhänger. Er soll im Norden des Regionsgebietes stationiert werden, wo schon Wölfe unterwegs sind, und ist zum Abtransport verletzter oder toter Tiere nach Unfällen vorgesehen.m.haz.de
>Wie ich gehört habe gibt es sogar einen Bestatter der auf Wölfe ausgerichtet ist , mit allem drum & dran. Sogar ein Blockflöten Orchester ! Also da wird nicht geschlafenGibt's den auch als Leichenwagen?
Gruß
HWL
Alle Arten, die nicht genutzt werden oder die wegen des Seuchenschutzes bejagt werden müssen, bzw. da wo der Naturschutz ein Management von Prädatoren für nötig erachtet sind von der Liste bejagbarer Tiere gestrichen worden.
Ich persönlich halte ein intensives Management der Wolfsbestände zwar für notwendig. Aber eine Aufnahme ins Jagdrecht ohne Jagdzeiten machen für mich keinen Sinn.
So ist es.Sollte der Wolf unters Jagdrecht fallen, heißt das nicht automatisch, das er eine Jagdzeit hat und auch nicht, dass die von ihm verursachten Schäden durch den Jagdübungsbrechtigten beglichen werden müssen.. Schadenersatz könnte auch nur verlangt werden, wenn der Jagdübungsberechtigte gegen den Schaden jagdlich vorgehen kann. Ich zweifle aber nicht daran, dass es hier an Motivation und Erfolg mangeln würde, sollte er zur Bejagung freigegeben werden..
Vor einem Landwirt haben Jäger vermutlich mehr Angst als vor einem Waldbesitzer, die neigen auch nicht dazu, den Jäger am Hals oder tiefer zu packen, wenn er die Kulturen nicht vor Verbiss und Schäle schützt.
ganz genau sowenn ich einen verletzen Wolf abfangen müsste (Waffe/Messer) habe ich danach mindestens 10 Morddrohungen oder 3 Verfahren am Hals. Ich wäre dann indisponiert und kann nicht.
Jagdlich und auch aus Sicht des Artenschutzes hätte die Wiederaufnahme der Hauskatze deutlich mehr Sinn gemacht, als der Wildkatze.Zum Großteil wieder rückgängig gemacht nach meinen Informationen. Wildkatze und Baummarder z.B. wieder drin im Jagdrecht.
Ich sprach auch von "Baustein" zur späteren Regulierung.
Rechtssicherheit ist ein anderes Argument.
Warum soll der Luchs und die Wildkatze im Jagdrecht beiben und der Wolf soll nicht rein ?
Wer gegen die Aufnahme ins Jagdrecht ist, soll sich nicht beklagen wenn dann andere den Job im Revier übernehmen.
Warum sollte man den nicht Nachsuchen. So viel wehrhafter, wie eine angeflicke stärkere Sau schätze ich den Wolf nicht ein. Ich würde mit kurzem Riemen nachgehen, eventuell noch einen 2ten Schützen als Backup dabei.