Plötzlicher Defekt an egun-Bockdrilling

steve

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Ob das Monstrum oben überhaupt fünf Schlosse hat?

Ich glaube Kugeldrillinge muss man sich immer vom Verkäufer mal vorschießen lassen. Dann spart man sich den Preis dafür automatisch. Ob doppeln oder trippeln, ich kann es mir bald nicht vorstellen, dass es einen gibt der ordentlich schießt. Ich habe aber auch erst einen gesehen und beim "Einschießen" zugeguckt. Als KLB wäre der verwendbar gewesen. Schuss zwei und drei waren eher mäßig präzise.
 
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Meine Vermutung...............

Vermuten kannst du viel!
Kannst du auch IRGENDWAS von deinen Anschuldigungen beweisen?
Glaube ich kaum, sonst würdest du ja Fakten präsentieren.
Dein Post zeigt mMn nur, daß du angepisst bist, weil du die Waffe nicht für dein Gebot, welches viel zu niedrig war, nicht bekommen hast.

Sorry, wenn du mit den Anschuldigungen an der Richtigen kommst, könnte das Blöd ausgehen.
Und zwar für dich.
Nur mal drüber nachdenken!
 
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Ich habe geschrieben was meine Vermutungen sind und nicht behauptet dass es so ist wie ich vermute. Außerdem hat der Verkäufer nicht bewiesen dass das Ding schrott ist. Den behaupteten Defekt hätte man ja fotografieren und das Foto in das Inserat einfügen können. Wenn man Deine Postings liest könnte man glatt meinen Du seist der Verkäufer oder ein Buddy von ihm.
 
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Da du es nicht kapierst, hier nochmal:

DU betreibst Rufschädigung, da du NICHTS beweisen kannst.
Und der Verkäufer muss DIR auch nichts beweisen, da du NIE einen rechtsgültigen Kauf bei dem Verkäufer zu der Waffe getätigt hast.

Wäre ich der Verkäufer, könnte es durchaus sein, das du ziemlich unerfreuliche Post bekommen würdest.
Und hätte ich was mit dem Verkäufer zu tun, würde ich ihm selbiges empfehlen.

Vermuten kannst du vieles, wenn nicht sogar alles.
Aber mit deiner öffentlichen Anprangerung solltest du vorsichtig sein.

Das ist einzig und allein ein gut gemeinter Ratschlag.
Nicht mehr und nicht weniger.
 
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Da du es nicht kapierst, hier nochmal:

Wäre ich der Verkäufer, könnte es durchaus sein, das du ziemlich unerfreuliche Post bekommen würdest.
Und hätte ich was mit dem Verkäufer zu tun, würde ich ihm selbiges empfehlen.

Und was für Post soll das sein? Ein Brief von einem Dorfanwalt aus Hessen, der mir was von § 1004 BGB erzählt und mit dem Schreiben eine Kostennote von 45,20 € übermittelt?
 
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Da du es nicht kapierst, hier nochmal:

DU betreibst Rufschädigung, da du NICHTS beweisen kannst.
.

Immer mal langsam. Das ist keine Rufschädigung.
EGun ist für jeden frei einsehbar und es darf hier jeder seine Ansichten und Vermutungen zu dortigen öffentlichen (!) Angeboten äußern.
Und zudem verbirgt sich der Verkäufer bei eGun hinter seinem Pseudonym, wird also nicht persönlich genannt.
M.
 
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na kommt schon. Es ist nicht das erste Mal das ein Artikel beim verpacken vom Tisch gefallen ist.

Ist doch heute normal, kaum einer hat mehr Anstand. Wenigstens hier sollten wir uns nicht gegenseitig anpissen.

War eh nur eine Antiquität
 
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Immer mal langsam. Das ist keine Rufschädigung.
EGun ist für jeden frei einsehbar und es darf hier jeder seine Ansichten und Vermutungen zu dortigen öffentlichen (!) Angeboten äußern.
Und zudem verbirgt sich der Verkäufer bei eGun hinter seinem Pseudonym, wird also nicht persönlich genannt.
M.

Sehe ich anders.
Mit wenigen Klicks konnte ich den Händler ermitteln.
Null Problem.

Nochmal: HÄTTE der TS die Waffe erworben und der Verkäufer verweigert mit irgendwelchen Argument die Herausgabe würde ich das anders sehen.

Hier bekommt man aber unweigerlich den Eindruck, dass der TS ein schlechter Verlierer ist und nun dem Verkäufer ans Bein pinkeln will.
 
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Nochmal: HÄTTE der TS die Waffe erworben und der Verkäufer verweigert mit irgendwelchen Argument die Herausgabe würde ich das anders sehen.

Ich hätte ja gerne mitgeboten, aber das geht ja leider nicht, weil jetzt ja ein "Systemschaden" vorhanden sein soll und Höchstbieter die Fa. Outschar in Ferlach ist, die für den Verkäufer diese Waffe in Dortmund auf dem Stand ausgestellt hat. Ich darf mal aus den Egun-AGB zitieren: Nutzer, die unter Nutzung der eGun-Website einen Artikel zwecks Online-Auktion einstellen, geben ein verbindliches Angebot ab. Vorliegend sprechen alle Umstände dafür, dass der Verkäufer sich an diese ihn bindende Regelung nicht gehalten hat.
 
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Kein Mensch hindert dich daran trotzdem mitzubieten.
Könnte aber in die Hose gehen, wenn deine Vermutung falsch ist und die Waffe wirklich defekt ist.
Dann hast du die A-Karte.

Also auf, trau dich!
 
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Kein Mensch hindert dich daran trotzdem mitzubieten.
Könnte aber in die Hose gehen, wenn deine Vermutung falsch ist und die Waffe wirklich defekt ist.
Dann hast du die A-Karte.

Also auf, trau dich!

Quatsch. Wenn die Knarre tatsächlich schrott ist, wird einfach widerrufen und fertig, ist ja ein Fernabsatzvertrag zwischen mir als Verbraucher und einem Händler, auch wenn der nur Kommissionär ist. Trotzdem würde ich das schon deswegen nicht machen, weil es viel Ärger nach sich ziehen würde und ich für solchen Quatsch keine Zeit habe.
 
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So so, du würdest dann widerrufen, weil????
Die Waffe doch tatsächlich den beschriebenen Defekt hat?

Alles klar, jetzt sollte dann jeder hier wissen, wieviel Ahnung du hast.
Da wäre ich dann gerne vor Gericht dabei!!!

Quatsch. Wenn die Knarre tatsächlich schrott ist, wird einfach widerrufen und fertig, ist ja ein Fernabsatzvertrag zwischen mir als Verbraucher und einem Händler, auch wenn der nur Kommissionär ist. Trotzdem würde ich das schon deswegen nicht machen, weil es viel Ärger nach sich ziehen würde und ich für solchen Quatsch keine Zeit habe.
 
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Quatsch. Wenn die Knarre tatsächlich schrott ist, wird einfach widerrufen und fertig, ist ja ein Fernabsatzvertrag zwischen mir als Verbraucher und einem Händler, auch wenn der nur Kommissionär ist. Trotzdem würde ich das schon deswegen nicht machen, weil es viel Ärger nach sich ziehen würde und ich für solchen Quatsch keine Zeit habe.

Du hast doch scheinbar noch für ganz anderen Quatsch Zeit?
Die Welt ist voll von gebrauchten BDR, ab 3,5k gehts los. So What???
 

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