PARD NV007 Digital Night Vision

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Hierbei vorsichtig sein, verboten ist die Montage auf einem Zielfernrohr, egal ob das auf einer Waffe ist oder nicht ;) Aber auf einem Fernglas zum Beispiel dürftest du, das geht auch sehr gut.
Zeige mir doch mal bitte die Norm im WaffG, wo stehen soll, dass die Verwendung eines nicht an der Waffe montierten Zielfernrohres als Objektiv oder Okular eines NSG verboten ist.
 
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Aus dem Gesetzt ergibt es sich nicht. Jedoch geht zumindest das BKA davon aus, dass ein legales Dualusegerät, indem es an einem Zielfernrohr montiert wird, selbst, wenn dieses sich nicht an der Waffe befindet, zu einem verbotenen Nachtzielgerät wird. Ergibt sich aus den BKA-Bescheiden zu entsprechenden Dualusegeräten. Muss zugestehen, auf diesen juristischen Kniff wäre ich jetzt gar nicht so direkt gekommen.
 
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Der Vorstoß des BKA ging so weit das allein der Besitz einer Magnethalterung für eine Taschenlampe schon eine strafbare Handlung darstellen würde.
Ich habe neulich in einem Autozubehörladen eine Dose ATF gekauft. Im Regal standen kleine handliche LED Taschenlampen zu einem günstigen Preis. So habe ich noch eine mit dazu genommen.
Kann weisses Licht sehr hell, weisses Licht halbe Stärke und rotes Blinklicht. Als ich neulich im Dunkeln Motoröl kontrolliert habe, stellte ich fest, dass sie einen Magnet am Fuss hat. Konnte sie im Motorraum einfach anbacken und fand das sehr praktisch. Muss ich die jetzt wegschmeissen? :unsure:
 
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Ich habe neulich in einem Autozubehörladen eine Dose ATF gekauft. Im Regal standen kleine handliche LED Taschenlampen zu einem günstigen Preis. So habe ich noch eine mit dazu genommen.
Kann weisses Licht sehr hell, weisses Licht halbe Stärke und rotes Blinklicht. Als ich neulich im Dunkeln Motoröl kontrolliert habe, stellte ich fest, dass sie einen Magnet am Fuss hat. Konnte sie im Motorraum einfach anbacken und fand das sehr praktisch. Muss ich die jetzt wegschmeissen? :unsure:
Haben sie dich gerade aus dem Kindergarten entlassen?
 
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Zeige mir doch mal bitte die Norm im WaffG, wo stehen soll, dass die Verwendung eines nicht an der Waffe montierten Zielfernrohres als Objektiv oder Okular eines NSG verboten ist.

Ich würde jetzt davon ausgehen, dass das aus Anlage 2, 1.2.4.2 hervorgeht.

"Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: "
...
"Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen; "

Es ist nur das Zielhilfsmittel genannt, Zielfernrohr explizit als Beispiel genannt.

Ob ein Zielfernrohr auch ein Zielhilfsmittel ist, wenn es nicht auf einer Waffe montiert ist, wäre eine Frage für das BKA, ich denke aber mal, die Antwort wäre "ja".
 
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Nein, daraus allein ergibt es sich nicht. Denn ein Dualusegerät, wir ein NSG-Vorsatz oder NSG-Aufsatz (das PARD ist wohl durch den Begriffe Aufsatzgerät erfasst) ist natürlich auch für Zielfernohre bestimmt, aber eben nicht ausschließlich und damit legal zu besitzen. Erst in dem Moment, wo man es mit dem auf der Waffe montierten Zielfernrohr verbindet wird es ein verbotenes Vorsatzgerät (jetzt manifestiert sich die verbotene Bestimmung) und wenn man es mit dem Zielfernrohr verbindet, welches nicht mit der Waffe verbunden ist, wird es nach Meinung des BKA ein Gesamtgerät aus Vorsatz-Gerät und Zielfernrohr, nämlich ein verbotenes Nachtzielgerät. Leztere Argumentation dürfte aber juristisch angreifbar sein. Denn die Personen mit Beauftragung für die Nutzung von Vorsatzgeräten dürfen es auf eine Zielfernrohr montieren. Ganz egal ob dieses nun auf der Waffe montiert ist oder nicht, müsste sich nun aus Zielfernrohr und Vorsatzgerät ein verbotenes Nachtzielgerät ergeben und für dieses kann nicht behördlich beauftragt werden. Google einfach mal nach BKA Feststellungsbescheid, bpsw. Dipol Pulsar oder ähnlichem. Dann bekommst Du die Argumentation des BKA.
 
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Ich denke mal, wenn sich jemand das Gerät kauft und damit auf der Jagd Wild beobachtet, dann ist alles im grünen Bereich. Wenn er es auf's ZF schraubt - selber schuld....

M.E. nutzt so ein Gerät schon etwas un Wild im letzten Licht noch ansprechen zu können - wenn es mit dem Fernglas nicht mehr geht - jeder weiß ja, dass man in der Dämmerung länger gezielt schießen als ansprechen kann.

CD

CD
 
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Dann wäre aber eine Vergrößerung sinnvoll.

Das Gerät hat einen digitalen Zoom und der ist brauchbar! Hatte Nachts zwei Rehe auf ca 60-80m vor und hab dann mal bisschen „gespielt“
 

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Sicher sind die Ergebnisse bei Entfernung von +80m mit einem vorgeschaltenen Fernglas oder Monukular besser.
An der Kirrung macht das Pard aber auch solo einen super Job.


@Mouseman58
Das BKA konnte diese Regelung nicht durchsetzten, hatte ich auch so geschrieben.
Deine schicke ATU Lampe ist somit kein verbotener Gegenstand.
 
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@asani
das sind wirklich sehr gute Bilder! Danke :)
Die Qualität ist erstaunlich gut und wenn man bedenkt, dass das Prad vielleicht 1/5 von den üblichen Verdächtigen kostet...
Da fragt man sich, wann bei Jahnke, Pulsar und Co. die Preise auf ein Niveau sinken, das dem Wert entspricht.
Sonst übernehmen wohl früher oder später die Chinesen den Markt :O
 
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Wobei man diese Digitalgeräte nicht mit einem Röhrengerät der Gen 2+ oder sogar Gen 3 vergleichen kann.

Die Digitalgeräte benötigen z.B. so gut wie immer eine zusätzliche IR Lichtquelle, die Fähigkeit vorhandenes Licht zu verstärken ist um ein vielfaches geringer als bei den zuvor genannten Geräten.

Vermutlich gehört der Digitaltechnik aber trotzdem grade im zivilen Bereich die Zukunft.
 
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Warten wir mal auf den UVP für die X27 :cool:
Technisch auf jeden Fall hoch interessant was da entwickelt wird.

Es ging um den Preisvergleich zwischen dem Pard und einem Jahnke etc.
 
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