[Niedersachsen] Pachtminderung durch anhaltendes Wasser

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'nabend Allerseits,

aufgrund des anhaltenden Regens steht auf weiten Teilen meines Revieres seit dem Frühjahr das Wasser und geht nicht weg. Hierbei handelt es sich um Wiesen. Das betrifft ca. 10-15% der Jagdfläche, sind aber die "Filetstücken", auf denen bislang am meisten Rehwild erlegt wurde. Dieses Jahr - nada, keine Besserung in Sicht. Auch die Wege dorthin sind mit dem Auto nicht mehr befahrbar. Ist das rechtlich betrachtet ein Grund für eine Minderung der Pacht?
Falls diese Frage schon anderswo diskutiert wurde, freue ich mich über einen Link.

WMH
 
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Auch die Wege dorthin sind mit dem Auto nicht mehr befahrbar. Ist das rechtlich betrachtet ein Grund für eine Minderung der Pacht?
Abend,
Wetter fellt unter die "höhere Gewalt" was eigentlich jedes Vertragswerk betrifft. Es ist nicht wirklich von Außen zu beeinflussen und Du hast ja weiterhin Zugang - nur eben nicht per Auto. Es steht Dir weiterhin frei, zu Fuß dorthin zu kommen oder eine andere Möglichkeit der Fortbewegung zu wählen.
Anders wäre es, wenn die Naturschutzbehörde nun neue Feuchtflächen im Revier erkennen würde und diese zum Naturreservat für die Zucht von Mücken erklärt wo nun die Jagd zu ruhen hat.
 
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'nabend Allerseits,

aufgrund des anhaltenden Regens steht auf weiten Teilen meines Revieres seit dem Frühjahr das Wasser und geht nicht weg. Hierbei handelt es sich um Wiesen. Das betrifft ca. 10-15% der Jagdfläche, sind aber die "Filetstücken", auf denen bislang am meisten Rehwild erlegt wurde. Dieses Jahr - nada, keine Besserung in Sicht. Auch die Wege dorthin sind mit dem Auto nicht mehr befahrbar. Ist das rechtlich betrachtet ein Grund für eine Minderung der Pacht?
Falls diese Frage schon anderswo diskutiert wurde, freue ich mich über einen Link.

WMH

Bin kein Experte, aber im BGB gibt es ein paar Regelungen, die auf Vertragsanpassungen in Folge wesentlicher Änderungen der Grundlage abzielen. Z.B. §313. Das sollte Dir aber lieber ein Jurist nochmal richtig einordnen.
 
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'nabend Allerseits,

aufgrund des anhaltenden Regens steht auf weiten Teilen meines Revieres seit dem Frühjahr das Wasser und geht nicht weg. Hierbei handelt es sich um Wiesen. Das betrifft ca. 10-15% der Jagdfläche, sind aber die "Filetstücken", auf denen bislang am meisten Rehwild erlegt wurde. Dieses Jahr - nada, keine Besserung in Sicht. Auch die Wege dorthin sind mit dem Auto nicht mehr befahrbar. Ist das rechtlich betrachtet ein Grund für eine Minderung der Pacht?
Falls diese Frage schon anderswo diskutiert wurde, freue ich mich über einen Link.

WMH
Was für eine Frage. Dein Verpächter ist in keinem Fall verantwortlich für das Wetter. Wenn du so auf Kante genäht bist, dass du die Abschüsse benötigst, um deine Pacht zahlen zu können und jetzt nicht an das Wild kommst, bist du offensichtlich nicht der richtige Pächter. So liest sich für mich deine Frage.
 
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'nabend Allerseits,

aufgrund des anhaltenden Regens steht auf weiten Teilen meines Revieres seit dem Frühjahr das Wasser und geht nicht weg. Hierbei handelt es sich um Wiesen. Das betrifft ca. 10-15% der Jagdfläche, sind aber die "Filetstücken", auf denen bislang am meisten Rehwild erlegt wurde. Dieses Jahr - nada, keine Besserung in Sicht. Auch die Wege dorthin sind mit dem Auto nicht mehr befahrbar. Ist das rechtlich betrachtet ein Grund für eine Minderung der Pacht?
Falls diese Frage schon anderswo diskutiert wurde, freue ich mich über einen Link.

WMH
Haste ne gute Gänseflinte ?
 
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Was für eine Frage. Dein Verpächter ist in keinem Fall verantwortlich für das Wetter. Wenn du so auf Kante genäht bist, dass du die Abschüsse benötigst, um deine Pacht zahlen zu können und jetzt nicht an das Wild kommst, bist du offensichtlich nicht der richtige Pächter. So liest sich für mich deine Frage.
Ggfs. gibt es einen Abschußplan oder eine Zielvereinbarung, warum muss man immer gleich persönlich werden?
 
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Ggfs. gibt es einen Abschußplan oder eine Zielvereinbarung, warum muss man immer gleich persönlich werden?
Tut mit leid! Ich will dich nicht persönlich angreifen. Aber du musst schon zugeben, dass deine Frage bzgl. des schlechten Wetters irgendwie seltsam klingt. Wenn du sie auf irgendwelche gemachten Zielvereinbarungen hin stellst, solltest du das auch so hineinschreiben.
 
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Das richtige Stichwort kam schon „höhere Gewalt“.
Hier gibt es fürs Wetter weder Pachtminderung, noch Entschädigungen staatlicherseits.

Da Vertragsfreiheit herrscht könnt ihr euch natürlich untereinander einigen.

Übrigens ist das Rehwild nicht weg es ist nur woanders 😉
 
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Naja. Wenn die Rehe nicht mehr auf den Wiesen stehen, werden sie wohl irgendwo in den restlichen 85% deines Reviers stehen. Ergo: neue Jagdstrategie für neue Gegebenheiten
 
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Danke für eure Antworten, das bringt etwas Licht ins Dunkel. Es ging auch mehr ums allgemeine Recht bei solchen Fällen.
Da das Rehwild diese Flächen nun meidet, werden sie halt woanders geschossen. Und ja, es finden sich nun sehr viele Vögel ein, die ich dort nie gesehen habe. Daher hat es auch was Positives.
 
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Man muss das nur mal aus Sicht des Landwirtes und Verpächters sehen. Dem saufen die Wiesen ab und er hat einen Schaden aus Ertragsausfall, Absterben der Grasnarbe, Müllsammeln, Umbruch, Neuansaat und wieder Ertragsausfall der im ersten Erntejahr von locker 3000 €/ha und da fragt der Jagdpächter nach einer Minderung (z.B. bei Pacht von 20 € um 50% also 10 €/ha). Ich glaube, Ihr werdet verstehen, dass er mich (und die meisten Kollegen) das nur einmal fragen kann - nach der nächsten Verpachtung hat er keine Chance mehr dazu
 
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Nicht "nur", sondern "auch". Die Jagdpacht macht für viele Genossen ja genau gar nix aus (einstellige, zweistellige Jahresbeträge), da ist das Pächteressen bei der Jahreshauptversammlung oft das interessantere Schmankerl. Am Ende hat der Jagdpächter genauso eine durch höhere Gewalt hervorgerufene Besitzstörung wie der Landwirt, der ja auch "nur" gepachtet haben kann. Dem gehen evtl. die gleichen Gedanken durch den Kopf. Der Grundeigentümer kann in der Regel nix dazu.
 
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Man muss das nur mal aus Sicht des Landwirtes und Verpächters sehen. Dem saufen die Wiesen ab und er hat einen Schaden aus Ertragsausfall, Absterben der Grasnarbe, Müllsammeln, Umbruch, Neuansaat und wieder Ertragsausfall der im ersten Erntejahr von locker 3000 €/ha und da fragt der Jagdpächter nach einer Minderung (z.B. bei Pacht von 20 € um 50% also 10 €/ha). Ich glaube, Ihr werdet verstehen, dass er mich (und die meisten Kollegen) das nur einmal fragen kann - nach der nächsten Verpachtung hat er keine Chance mehr dazu

Ad 1. Höhere Gewalt ist höhere Gewalt, für beide Seiten, damit ist die Ausgangsfrage beantwortet.

Ad 2. Trotzdem ist ein Pachtvertrag ein Geschäft auf Gegenseitigkeit und das bedeutet, dass zwar einerseits dem Pächter die Verpflichtung obliegt, die Pacht zu zahlen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu jagen, andererseits hat die VERPÄCHTERIN die Verpflichtung, dem Pächter einen einwandfreien Pachtgegenstand dauerhaft, sprich für den Pachtzeitraum, zur Verfügung zu stellen.
Insofern stellt z.B. der Bau einer PV- oder WE-Anlage eine dauerhafte Änderung des Pachtgegenstandes dar, auf die im Vertrag zu reagieren wäre.
 

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