OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.989
Wie, hast Du kein QMS, da mußt Du mal in die passende ISO gucken.
Ich dokumentiere das mit Schlagzahlen auf der Tresortür, neue Kombi und Wechseldatum...
Verdammt, wir sind auf Seite 61.
 
  • Haha
Reaktionen: BAL
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
2.585
Wie, hast Du kein QMS, da mußt Du mal in die passende ISO gucken.
Ich dokumentiere das mit Schlagzahlen auf der Tresortür, neue Kombi und Wechseldatum...
Verdammt, wir sind auf Seite 61.
... gelobt sind Deine Aktivitäten (y)
Mögen sie Dir bei der nächsten Begehung zum Guten gereichen ... ☺️
 
Registriert
5 Mai 2015
Beiträge
1.777
mehrere Monate ohne WBK bleiben muss.
dauert bei uns regelmäßig nicht länger als eine KW (Absenden wbk per Einwurfeinschreiben, Bearbeitung durch Behörde und Rücksendung an mich). Vorab alles mit dem Sachbearbeiter abgestimmt und Unterlagen elektronisch eingereicht (E-Mail).
Mehrfach so praktiziert.
 
Registriert
27 Jan 2006
Beiträge
12.350
Mal eine bescheidene Frage zum eigentlichen Thema. Angenommen der LEGALE Waffenbesitzer, Jäger und Oberförster Pudelich, hat seine Tresorschlüssel vorsorglich, übergesetzeskonform im Schlüsselsafe höchsten Sicherheitsgrades mit Fingerabdrucksensor im Keller neben den Waffenschränken verwahrt, wobei der Würfeltresor mittels Schwerlastdübeln in der Wand verankert ist. Nun fährt der 2 Wochen gen Norden nach HH, um mal richtig in der Hermannstraße die Sau raus zu lassen. K.O. wieder Zurück, stellt er fest, daß die Tresortüren offen stehen und der Schlüsseltresor aufgeflext wurde. Waffen weg ! Hat er nun gesetzeskonform gehandelt oder kann man ihm da was anhängen ?
 
Registriert
15 Aug 2024
Beiträge
108
Der Pudelich hätte sich ja eine WLAN-Kamera mit Bewegungssensor auf den Schrank richten können, ich seh daher auch aufgrund der Abwesenheit eine klare Schuld und ein vernachlässigen der Sorgfaltspflicht...

So oder so ähnlich, ich glaube bei sowas wird tatsächlich schnell versucht einem einen Strick daraus zu drehen...
 
Registriert
13 Mrz 2024
Beiträge
451
Nun fährt der 2 Wochen gen Norden nach HH, um mal richtig in der Hermannstraße die Sau raus zu lassen. K.O. wieder Zurück, stellt er fest, daß die Tresortüren offen stehen und der Schlüsseltresor aufgeflext wurde. Waffen weg ! Hat er nun gesetzeskonform gehandelt oder kann man ihm da was anhängen ?

Auf jeden Fall. Unzuverlässigkeit wegen Blödheit. Falsche Straße ....
 
Registriert
20 Sep 2023
Beiträge
1.071
Auser Frage, Naturlich darf man den Raum wo die Tresore drin sind niemals verlassen. Und der Raum mus von innen Verschlossen sein. Mit EN 1143-1 Grade 1 Tur.

 
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
2.585
Mal eine bescheidene Frage zum eigentlichen Thema. Angenommen der LEGALE Waffenbesitzer, Jäger und Oberförster Pudelich, hat seine Tresorschlüssel vorsorglich, übergesetzeskonform im Schlüsselsafe höchsten Sicherheitsgrades mit Fingerabdrucksensor im Keller neben den Waffenschränken verwahrt, wobei der Würfeltresor mittels Schwerlastdübeln in der Wand verankert ist. Nun fährt der 2 Wochen gen Norden nach HH, um mal richtig in der Hermannstraße die Sau raus zu lassen. K.O. wieder Zurück, stellt er fest, daß die Tresortüren offen stehen und der Schlüsseltresor aufgeflext wurde. Waffen weg ! Hat er nun gesetzeskonform gehandelt oder kann man ihm da was anhängen ?
... muss der Schlüsseltresor im identischen Raum sein, wie das Waffenbehältnis.
Ich hatte es räumlich getrennt, damit das nie ein Diskussionspunkt sein könnte.
Aber sonst dürfte es die gewünschte technische Ausstattung sein.

Unabhängig davon - auch wenn man 100%-tig gesetzeskonform gehandelt hat, wird sich
jemand finden, der einem da was anhängen will, bis das definitiv geklärt ist.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
9.004
Mal eine bescheidene Frage zum eigentlichen Thema. Angenommen der LEGALE Waffenbesitzer, Jäger und Oberförster Pudelich, hat seine Tresorschlüssel vorsorglich, übergesetzeskonform im Schlüsselsafe höchsten Sicherheitsgrades mit Fingerabdrucksensor im Keller neben den Waffenschränken verwahrt, wobei der Würfeltresor mittels Schwerlastdübeln in der Wand verankert ist. Nun fährt der 2 Wochen gen Norden nach HH, um mal richtig in der Hermannstraße die Sau raus zu lassen. K.O. wieder Zurück, stellt er fest, daß die Tresortüren offen stehen und der Schlüsseltresor aufgeflext wurde. Waffen weg ! Hat er nun gesetzeskonform gehandelt oder kann man ihm da was anhängen ?
War das nicht ungefähr die Konstellation im Ausgangsfall? Also Schlüsseltresor lose auf dem Waffenschrank und dann Urlaub?
 
Registriert
15 Jul 2013
Beiträge
406
War das nicht ungefähr die Konstellation im Ausgangsfall? Also Schlüsseltresor lose auf dem Waffenschrank und dann Urlaub?
Nein nicht ganz, da bei dem Ausgangsfall der Schlüsseltresor keiner war sondern eine einfache nicht zertifizierte Geldkassette.
Und dabei auch nicht zu vergessen ist, dass der Kollege aus dem Ausgangsfall Recht bekommen hat da seine Aufbewahrung laut dem gültigen Paragraphen in Ordnung war und erst die Richter beim OVG diese "eklatante" Lücke per Richterrecht geschlossen haben - zumindest für NRW.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
127
Zurzeit aktive Gäste
337
Besucher gesamt
464
Oben