OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

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In diesem Fall ist wohl eher das Gericht ein Irrenhaus. Hier spielen sich ein paar alt68er Richter als Gesetzgeber auf und leben mal ihre hoplophoben Phantasien aus. Eine so krasse Rechtsauslegung ist einfach übergriffig. Dem Gesetzgeber hier zu unterstellen, dass er, bei all seinen Nachbesserungen und Verschärfungen, einfach vergessen hat eine Regelung ins Gesetz zu schreiben ist schon sehr weit hergeholt. Es ist völlig lebensfremd einen Schlüssel für einen Tresor in einem gleichwertigen Tresor aufzubewahren. Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er der Einfachheit halber auch Tresore mit Schlüsseln verbieten können. Hat er aber nicht. Ich kann nur hoffen, dass eine der Parteien vors BVG zieht und die Richter dort das Urteil kassieren.
 
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17 Dez 2020
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Ich bestell mir heute erstmal 50 Schränke.
Tue immer den Schlüssel vom vorigen in den nächsten etc.
Mal schauen wieviel schränke ich kaufen kann / muss… aber was ist mit dem letzten Schlüssel?…
Ich bin verzweifelt, kann mir bitte jemand persönlichen Kontakt zu diesem Richter herstellen?
 
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30 Jun 2017
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Ähm kurz für alle mit Schnappatmung.

Im vorliegenden Fall hat das OVG zu Gunsten des Waffenbesitzers geurteilt!
Allerdings hat der Kläger in der Vergangenheit objektiv gegen die gesetzlichen Anforderungen an eine sorgfältige Aufbewahrung von Waffen und Munition verstoßen, indem er die Schlüssel zum Waffenschrank in einem Tresor mit einem unzureichenden Sicherheitsstandard aufbewahrt hat. [...]
Dieser objektive Sorgfaltsverstoß rechtfertigt eine Unzuverlässigkeitsprognose jedoch ausnahmsweise nicht, weil er dem Kläger in subjektiver Hinsicht nicht als im besonderen Maße schwerwiegend vorzuwerfen ist. [...] Die Aufbewahrung von Waffen und Munition in Behältnissen, die mittels Schlüssel zu verschließen sind, ist gesetzlich zulässig. Konkretere gesetzliche Vorgaben, wie der Schlüssel zu einem solchen Behältnis aufzubewahren ist, fehlen jedoch, obwohl es lebensfremd ist, dass ein Waffenbesitzer stets die tatsächliche Gewalt über die Schlüssel ausüben kann. Ebenso wenig gibt es bis zum heute verkündeten Urteil des Senats entsprechende Vorgaben der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, an denen sich Waffenbesitzer orientieren könnten und müssten. [...] Nach alledem ist auch ein gröblicher Verstoß gegen waffengesetzliche Bestimmungen nicht anzunehmen.
 
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Völlig verkehrt, ihr seid völlig verkehrt davor! Schrank umbauen, damit er sich auf bestimmte Wörter öffnet. Ich hab "Sesam öffne Dich" genommen . Problem dabei : Ich spreche im Schlaf. :ROFLMAO:
 
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Ähm kurz für alle mit Schnappatmung.

Im vorliegenden Fall hat das OVG zu Gunsten des Waffenbesitzers geurteilt!
Da hast Du recht.

Aber: Trägt sich der Sachverhalt noch einmal zu, so wird das Gericht zu einer anderen Entscheidung kommen, denn es gibt ja ab jetzt verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (sogar obergerichtlich!) welche besagt, dass auch der Schlüssel sich in einem zur Waffenaufbewahrung zugelassenen Tresor befinden muss.

Der Kläger geht hoffentlich trotz Beibehalt des Jagdscheins in Revision.

*edit* Revision nicht zugelassen. Bleibt die Nichtzulassungsbeschwerde... Bei sowas dürfte ja dann gern mal ein Verband o.Ä. dem Kläger unter die Arme greifen.
 
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Mittlerweile habe ich meinen B-Schrank auf Elektronikschloss umgebaut. Das geht sehr einfach und es war eine Bescheinigung dabei, die ich, zusammen mit einem Foto des umgebauten Schranks, der Waffenbehörde übermittelt habe. Davor schon hatte ich mir einen Kleintresor der Klasse 0 gekauft und auf den B-Schrank mittels Gewindebohrung fest verschraubt, um darin den Schlüssel zu verwahren. Irgendwann wollte ich einfach weg vom Schlüssel und habe die Elektronik angebaut. Diesen B-Schrank bekommt so schnell niemand auf. Sofern Einbrecher aus Frust die Elektronik zerstören, ist die Öffnung des Schrankes durch meine Hausratversicherung abgesichert.

Ich verstehe die Aufregung nicht, die hier von einigen geäußert wird. Der Tresorschlüssel ist und bleibt ein Risikofaktor. Niemand muss sich einen teuren Klasse 0 oder 1 Schrank kaufen. Es gibt sehr günstige Alternativen und man ist den sperrigen Doppelbartschlüssel endlich los.

P.S.: Der Schlüssel vom B-Innenfach ist kein Sicherheitsrisiko, solange der B-Schrank verschlossen ist. Den kann man am Schlüsselbund tragen. Meiner liegt im Kleintresor.
 
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*edit* Revision nicht zugelassen. Bleibt die Nichtzulassungsbeschwerde... Bei sowas dürfte ja dann gern mal ein Verband o.Ä. dem Kläger unter die Arme greifen.
Der Kläger hat doch laut Pressemeldung gewonnen. Er wäre also dämlich, wenn er die NZB erheben würde. Durch sein Obsiegen ist er auch nicht beschwert, so dass ihm ein Rechtsmittel gar nicht offen steht. Er könnte ja mit der Revision nur eine Verschlechterung für sich erreichen. Die beklagte Behörde wird voraussichtlich auch nicht ins Beschwerdezulassungsverfahren gehen. Warum sollte sie, das OVG wird die für die Behörden wichtigen Punkte in der Entscheidungsbegründung niederlegen. Damit haben dje Behörden ihre Marschrichtung für vergleichbare Fälle. Auf Rechtsunkenntnis wird sich nun keiner mehr berufen können.
 
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Ich hoffe mal, daß das noch nicht das letzte Wort gewesen ist, auch wenn es mich freut, daß der Waidkamerad aus Duisburg nun die absurde Bestrafung durch die zuständige Waffenbehörde abgewehrt hat.

Das Urteil bedeutet ja eine Pflicht zum Zahlenschloss durch die Hintertür und bringt daher nichts außer mehr Bürokratie.
 

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