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hallo.Das ist so nicht korrekt!
Wer in Bayern eine Beauftragung zur Schwarzwildjagd hat, kann mit dem PARD inkl. Aufheller jagen gehen. Wurde mir auf Nachfrage extra von meinem Sachbearbeiter im Landratsamt bestätigt. Sonst hätte ich mir das Ding nicht gekauft...
Ich werde mir diese mündliche Aussage beim Ausfüllen des Antrages auch noch schriftlich geben lassen - man kann ja nie wissen! Etwas irrsinnig ist allerdings die Regelung, daß ich z.B. die Waffe nur im heimischen Revier einschießen darf - selbst ein Schießstandbesuch mit aufgesetzter Nachtzieloptik ist nicht erlaubt.
Finde ich persönlich etwas seltsam, aber so kleine Kröten schlucke ich gerne wenn ich dafür den "Sauenmond" direkt auf der Waffe habe
Ich glaube nicht, dass der SB den Feststellungsbescheiddes BKA für das PARD NV007 gelesen hat. Falls ja, versteht er ihn anders als ..... (ich)
Viel Freude beim Beobachten des Wildes mit dem PARD NV007 wünsche ich Dir
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