Österreich ... Entwurf zu Novellierung des Waffengesetzes

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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus Leute

Soeben in den Nachrichten:

kommenden Montag soll ein Entwurf eingebracht werden.... unter Anderem sollen Schalldämfer für a l l e Jäger dadurch erlaubt werden.

Bestimmt auch nicht uninteressant für ausländische Jagdgäste, die heute schon zu Hause den Schalldämpfer führen dürfen...

Für Asyslanten und andere bestimmte Personengruppen (leider nicht genau mitbekommen, wer das sein soll...) wird darin ein Messerverbot erwogen.
 
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servus Leute

Soeben in den Nachrichten:

kommenden Montag soll ein Entwurf eingebracht werden.... unter Anderem sollen Schalldämfer für a l l e Jäger dadurch erlaubt werden.

Bestimmt auch nicht uninteressant für ausländische Jagdgäste, die heute schon zu Hause den Schalldämpfer führen dürfen...

Für Asyslanten und andere bestimmte Personengruppen (leider nicht genau mitbekommen, wer das sein soll...) wird darin ein Messerverbot erwogen.

Offenbar seid ihr ein sehr rückständiges Volk und wählt einfach Politiker, die euch als Bürger respektieren und vertrauen. :cool:

Hier in .de gehen wir lieber im Verbotseuropa auf und bejubeln die neue Zeit.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Offenbar seid ihr ein sehr rückständiges Volk und wählt einfach Politiker, die euch als Bürger respektieren und vertrauen. :cool:

Hier in .de gehen wir lieber im Verbotseuropa auf und bejubeln die neue Zeit.

so, jetze ham wa s :

https://kurier.at/chronik/oesterreich/neues-waffengesetz-messerverbot-fuer-alle-asylwerber/400137662

Zitat:

"
Vor allem der Paragraf 11a des geplanten neue Waffengesetzes wird für Diskussionen sorgen. Künftig ist für Drittstaatsangehörige (Asylwerber, illegal aufhältige Personen, Menschen ohne EU-Aufenthaltstitel) „der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition verboten“.


Das entspricht einer wesentlichen Verschärfung: Bisher galt das Verbot nur für Schusswaffen, künftig dürfen alle Asylwerber auch keine Hieb- und Stichwaffen mehr tragen.

Messer sind damit allerdings nur teilweise umfasst. Springmesser oder Butterflys fallen auf jeden Fall darunter, Küchenmesser oder Jagdmesser hingegen nicht.

Die Zahl der Angriffe mit Hieb- und Stichwaffen stieg jedenfalls in den vergangenen fünf Jahren an, auf etwa das Doppelte – während die anderen Gewaltdelikte in Summe zurückgingen. Bei den ausgeforschten Tatverdächtigen bei Angriffen mit Messern und anderen Stichwaffen war die Zahl der Ausländer zuletzt höher als jene der Inländer.

„Wir müssen reagieren“

Das Gesetz, das im Jänner 2019 in Kraft treten soll, im Überblick:
- Mehr Waffenpässe: Justizwachebeamte und Militärpolizisten dürfen künftig wieder Waffenpässe erhalten. Für sie und die Polizisten fällt auch die umstrittene Limitierung auf Waffen mit neun Millimeter als Kaliber.
- EU-Richtlinien: Magazine mit großer Kapazität (20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn Schuss bei halbautomatischen Langwaffen) sind künftig verboten.
Der Umbau einer Schusswaffe hat keine Auswirkung mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Wird also eine vollautomatische Schusswaffe zu einer halbautomatischen (damit wäre sie in einer anderen Kategorie) umgebaut, bleibt sie dennoch eine verbotene Waffe. Zum Besitz einer solchen Schusswaffe bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums.
- Prüfungstourismus: Bisher durfte der psychologische Test zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beliebig oft wiederholt werden. Künftig darf dies nur alle sechs Monate passieren. Nach dem dritten negativen Antritt gibt es eine Sperre.
- Sportschützen: Bisher konnten Sportschützen maximal fünf Waffen besitzen, künftig kann ein Sportschütze diese sukzessive auf bis zu zehn ausbauen. Außerdem dürfen Magazine mit größerer Kapazität angeschafft werden. Dafür ist die Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein notwendig.
- Jäger: Die Jäger dürfen künftig einen Schalldämpfer verwenden. Außerdem ist ihnen das Mitführen einer Faustfeuerwaffe bei der Jagd erlaubt."

....und man bleibt realitätsnah !
 
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Das sind gute Nachrichten!

Was meint Ihr, ist der Schalldämpfer dann Eintragungspflichtig? Oder kann ich den dann frei erwerben?
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

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Anstatt es gleich allen zu verbieten, verbietet man es nur denen, denen man es anscheinend verbieten muss damit weniger passiert.......... eigentlich kein schlechter Ansatz, nur wird es die wohl kaum interessieren! Andere mit nem Messer zu bearbeiten war nämlich auch bisher schon verboten, aber das interessierte die auch nicht................
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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Anstatt es gleich allen zu verbieten, verbietet man es nur denen, denen man es anscheinend verbieten muss damit weniger passiert.......... eigentlich kein schlechter Ansatz, nur wird es die wohl kaum interessieren! Andere mit nem Messer zu bearbeiten war nämlich auch bisher schon verboten, aber das interessierte die auch nicht................
lies einmal genauer...

Man hat damit die Handhabe, einem auffällig gewordenem Asylantragsteller den Status ab zu erkennen ;)

Das für mich weitaus Wichtigere ist aber, dass uns das Mitführen von Kurzwaffen, bisher nicht erlaubt, gestattet werden soll.... Stichwort: Nachsuche Schwarzwild !
 
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Gelöschtes Mitglied 11388

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Da haben wir aber immer noch das Problem des jeweiligen Jagdgesetzes. Da müsste dann auch eine Novellierung kommen. In meinem Jagdgesetz steht das Schalldämpfer zur Jagdausübung verboten sind.
 
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Gelöschtes Mitglied 11388

Guest
Naja. Im Landesjagdgesetz steht aber auch sofern der Jäger keine andere Erlaubnis durch ein anderes Gesetz verfügt.
4868451A-4DC5-4B38-AC59-B149AA7E388D.png
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Da haben wir aber immer noch das Problem des jeweiligen Jagdgesetzes. Da müsste dann auch eine Novellierung kommen. In meinem Jagdgesetz steht das Schalldämpfer zur Jagdausübung verboten sind.

Kärnten hat es unlängst novelliert.... uns stand also nur das WaffGes im Weg.

Zur Beantragung habe ich seinerzeit einmal nachgefragt.. man hat mir dringend davon abgeraten.
Da war noch irgendetwas vor dem Landgericht anhängig....

Nun hat sich das dann auch erledigt.

Schön zu wissen, dass an darf, wenn man will....

Ich gehe davon aus, dass man vorab per Sonderregelung auch in anderen Bundesländern folgen wird.
Die Novellierung der Landedsjagdgesetze wird schätzomativ wohl nur Formsache per Verordnung sein....
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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Naja. Im Landesjagdgesetz steht aber auch sofern der Jäger keine andere Erlaubnis durch ein anderes Gesetz verfügt.
(y)

per Verordnung wird es kein Problem werden.....

Interessant ist aber auch das angedachte erlaubte Mitführen von Kurzwaffen.
 
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Die *Verelendigung Austrias* in Pragmatismus, Freheitsgraden und zunehmender Sicherheit für unbescholtene Bürger macht uns als Deutsche große Sorgen und betroffen.

Hoffentlich spricht sich euer Konzept nicht in Europa rum und falls doch, läßt sich bestimmt euer gesellschaftliches Konzept naturgesetzlich nicht auf "höher entwickelte Industriestaaten" übertragen. :rolleyes:
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Die *Verelendigung Austrias* in Pragmatismus, Freheitsgraden und zunehmender Sicherheit für unbescholtene Bürger macht uns als Deutsche große Sorgen und betroffen.

Hoffentlich spricht sich euer Konzept nicht in Europa rum und falls doch, läßt sich bestimmt euer gesellschaftliches Konzept naturgesetzlich nicht auf "höher entwickelte Industriestaaten" übertragen. :rolleyes:

...auch Verräter werden neuerdings stante pede abgestraft

Klick -->>

Ok.. das ist jetzt eher mehr etwas für Insider oder politisch Interessierte... aber es geschen noch Zeichen und Wunder

(und noch nie war es so gut zu fühlen, dass man sein Kreuz richtig gemalt hat...)
 

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