Zitat aus dem Anfangspost:
"
- EU-Richtlinien: Magazine mit großer Kapazität (20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn Schuss bei halbautomatischen Langwaffen) sind künftig verboten.
Der Umbau einer Schusswaffe hat keine Auswirkung mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Wird also eine vollautomatische Schusswaffe zu einer halbautomatischen (damit wäre sie in einer anderen Kategorie) umgebaut, bleibt sie dennoch eine verbotene Waffe. Zum Besitz einer solchen Schusswaffe bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums. "
Gibts dazu näheres? Altbesitz?