NRW: rot-grünes Jagdgesetz wird revidiert

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Moin,

da hat er Recht, der Teufelsmoorer! Diese Leute schneiden sich immer Riemen aus dem Leder anderer Leute - und die sollen dann auch noch dankbar sein.

Trotzdem

munter bleiben!!

hobo

Was bedeutet denn "munter bleiben ?" Weiter so,wie bisher ? Noch gehts uns doch allen so gut wie nie ! Bekommt man doch überall um die Ohren gehauen.....also doch weiter so,uns kann nichts erschüttern !:)
 
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Heute in unserer Zeitung (NOZ): Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Frau Schulze-Föcking eingestellt, weil sich keine Hinweise für strafbares Verhalten ergeben haben.

Teddy
 
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Da muss ich Dich enttäuschen. Was in NRW jagdlich geschieht, interessiert hier so wie der bekannte Sack Reis in China, der heute umgefallen sein soll.

Provinzialismus in allen Ehren, aber es hat noch niemandem geschadet, wenigstens ein bißchen über den eigenen Tellerrand hinauszugucken........

Waidmannsheil
bonchasseur
 
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Provinzialismus in allen Ehren, aber es hat noch niemandem geschadet, wenigstens ein bißchen über den eigenen Tellerrand hinauszugucken........

Waidmannsheil
bonchasseur


Treffer versenkt,
Tellerrand ist für den Forstdirektor anscheinend der von ihm verwaltete Wald; genau an dessen Rand hört es dann leider auf!

Gruß

Prinzengesicht
 
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Um so schöner, hier am Honig der weitsichtigen Jagdstrategen saugen zu dürfen...



Danke für die Antwort in deiner betont blumigen Sprache;
ich wusste in dir schlummern eigentlich ganz andere Fähigkeiten als über Jagd und Politik zu schwadronieren; nutze sie!:-D

Gruß

Prinzengesicht
 
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Moin!

Das Verbandsklagerecht hat

in anderen Bundesländern auch Vorteile für Jäger, weil da geschafft wurde, den LJV als Naturschutzverband anerkennen zu lassen. Etwas, was in NRW lange Jahre unter der Ägide eines kürzlich verstorbenen He(e/r)re(n)... verbaselt wurde ... :roll:

Nicht nur Schimpfen, sondern über das Richtige schimpfen ist angesagt.

Viele Grüße

Joe
 
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Moin!



in anderen Bundesländern auch Vorteile für Jäger, weil da geschafft wurde, den LJV als Naturschutzverband anerkennen zu lassen. Etwas, was in NRW lange Jahre unter der Ägide eines kürzlich verstorbenen He(e/r)re(n)... verbaselt wurde ... :roll:

Nicht nur Schimpfen, sondern über das Richtige schimpfen ist angesagt.

Viele Grüße

Joe

Dazu hätte es allerdings nicht des Verbandsklagerecht bedurft... weil vor Einführung dieser konnten die Jagdverbände als Nutzer eines Eigentumsrechtes auch bei Bauplanungen mitredenwen sie den durch die Planung netroffen wurden.

Derzeitig wird das Verbandsklagerecht auch mißbraucht um einfach nur Idiologienen und Totschlagargumente politisch Hoffähig zu machen.

Gefordert wird es derzeitig " nur" von denen diesich dadurch ein Mehr an Machtbefugnise und Geldeinahmequellen versprechen.

Wir sollten übrigen uns angewöhnen einige der Sogenanten Nautirschutzorganisationen bei ihrenm Richigen und Korrekten Namen zu nenen :

BUND e.V. und NABU e.V.... um auch zu dokumentieren das das Privatrechtlich Organisationen sind; aber keine Politische Insitutionen die Unabhängig von Legesaltive und Exekitive ein Bestimmungs- und Gestalltungsrecht- und Gewalt haben.

Würde mich auch interesieren ob z.B der Mißbrauch der Betrieben wird, wo von Komunalverwaltungen unter Unmgehung von geltendem Recht BUND und NABU mit Aufträgen gegen Geld versorgt werden ohne das diese Leistungen Ausgeschrieben werden... unter den Strafaspekt der Begünstigung und Koruption im Amt fällt.

TM
 
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Moin!

Du verwechselst Klagerecht mit "Träger öffentlicher Belange". Das sind zwei verschiedene Dinge, die unterschiedlich weit greifen. Je nach Landesrecht haben die TÖB nur ein Anhörungsrecht und ihre Stellungnahme kann nicht beachtet werden, dann bist Du ohne Klagerecht schnell am Ende.

Viele Grüße

Joe
 
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Moin!

Du verwechselst Klagerecht mit "Träger öffentlicher Belange". Das sind zwei verschiedene Dinge, die unterschiedlich weit greifen. Je nach Landesrecht haben die TÖB nur ein Anhörungsrecht und ihre Stellungnahme kann nicht beachtet werden, dann bist Du ohne Klagerecht schnell am Ende.

Viele Grüße

Joe

Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 BauG Verwaltungsorganisationen die die Interessen der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren vertreten.

Das Verandsklagerecht ist in seiner Form ein Popularklagerecht in dem Verbände und Vereine ein Klagebefugnis zugesprochen wird; wo es nicht um Verletzung eigener Rechte; sondern die der Allgemeinheit ( es fehlt allerdings in diesem Kontex die Defenierirung Allgemeinheit) .

De fakto ist es derzeitig ein Finanzierungskonzept in dem sich Verände über Klageandrohung bereichern... und damit ist dem Mißbrauch Tür und Toor geöffnet. Warum den Klagenden Verbändenb kein Schadesersatz abferlangt werden kann wen sich Genehmigungsvorgänge unnötig verlängern; kann ich auch nicht verstehen. Wer meint Gegen Windkraft; Bundeautobahnen; Elbvertiefungen und Landwirtschaftlichen Strukturen Klagen zu müssen sollte auch das dadurch entstandene Finanzielle Risiko und Schaden der Genehmigungsantragssteller im Verfahren durch Zeitverzögerung ausgleichen Müssen... Füge ich jemeden einen Schaden zu; muß ich den als Privatperson auch ausgleichen.

TM
 
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Wenn du eine Waldfee (anders ausgedrückt verbeamteter Forstdirektor;-)) wärst und ich ja dann wie im Märchen folgerichtig drei Wünsche bei dir frei hätte, so würde ich mir deine blumige Ausdrucksweise dreimal häufiger wünschen, ehrlich gesagt gerne auch auf Kosten deiner für mich häufig eher enttäuschenden Plattitüden insbes. bezüglich landwirtschaftlicher Fragestellungen!
Ich weiß schon, das Leben ist leider kein Märchen und auch kein Ponyhof!:cool:

Nix für Ungut;

Gruß

Prinzengesicht
 
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Ich kann mir ja mal besondere Mühe geben, PG.
An welche Platitüden über landwirtschaftliche Themen denkst Du? Meine Abneigung des Maisanbaus?
 
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