Noch nicht eingetragende Waffe und Schießstand

W

Waldbruder

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Dafür gibt es einen Überlassungsschein den man dann bei sich führen muss.
 
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Waldbruder schrieb:
Dafür gibt es einen Überlassungsschein .

Nein, den gibt es eben nicht. Aber eine Überlassung kann man beispielsweise durch eine mitgesandte Rechnung oder einen Vertrag nachweisen; solche Dokumente muß man im Falle der Überlassung innerhalb der 2-Wochen-Frist mit sich führen, sofern man noch keine Eintragung in die WBK hat machen lassen. Andernfalls führt man im Falle der Leihe einen nur so genannten "Leihschein" mit. Was der beinhalten muß, wurde schon mehrfach hier gesagt; man kann es auch im § 38 WaffG nachlesen. Zur Abgrenzung Überlassung ./. Leihe empfehle ich nochmal die Literatur des Gesetzes, ganz allgemein, damit man weiß, wovon man spricht.
 
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9x19 schrieb:
Waldbruder schrieb:
Dafür gibt es einen Überlassungsschein .

Nein, den gibt es eben nicht. Aber eine Überlassung kann man beispielsweise durch eine mitgesandte Rechnung oder einen Vertrag nachweisen; solche Dokumente muß man im Falle der Überlassung innerhalb der 2-Wochen-Frist mit sich führen, sofern man noch keine Eintragung in die WBK hat machen lassen. Andernfalls führt man im Falle der Leihe einen nur so genannten "Leihschein" mit. Was der beinhalten muß, wurde schon mehrfach hier gesagt; man kann es auch im § 38 WaffG nachlesen. Zur Abgrenzung Überlassung ./. Leihe empfehle ich nochmal die Literatur des Gesetzes, ganz allgemein, damit man weiß, wovon man spricht.

http://redaktion.dlv.de/redaktion/grafi ... 4-2003.pdf

"...damit man weiß, wovon man spricht..." :lol:
 
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sachsenjäger schrieb:
9x19 schrieb:
Waldbruder schrieb:
Dafür gibt es einen Überlassungsschein .

Nein, den gibt es eben nicht. Aber eine Überlassung kann man beispielsweise durch eine mitgesandte Rechnung oder einen Vertrag nachweisen; solche Dokumente muß man im Falle der Überlassung innerhalb der 2-Wochen-Frist mit sich führen, sofern man noch keine Eintragung in die WBK hat machen lassen. Andernfalls führt man im Falle der Leihe einen nur so genannten "Leihschein" mit. Was der beinhalten muß, wurde schon mehrfach hier gesagt; man kann es auch im § 38 WaffG nachlesen. Zur Abgrenzung Überlassung ./. Leihe empfehle ich nochmal die Literatur des Gesetzes, ganz allgemein, damit man weiß, wovon man spricht.

http://redaktion.dlv.de/redaktion/grafi ... 4-2003.pdf

"...damit man weiß, wovon man spricht..." :lol:

edit: Admin
 
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sachsenjäger schrieb:
....
http://redaktion.dlv.de/redaktion/grafi ... 4-2003.pdf

"...damit man weiß, wovon man spricht..." :lol:

Zitat aus o.a. Link: "Leihgeber und Leihnehmer ist bekannt, dass spätestens binnen Monatsfrist (gem. §12 Abs.1 Nr.1a) die Eintragung der Waffe in die WBK des Leihnehmers und der Austrag aus der WBK des Leihgebers bei der jeweils zuständigen Waffenbehörde beantragt werden muss."

Erschreckend, was "Fach-"Zeitschriften schreiben.
 
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9x19 schrieb:
sachsenjäger schrieb:
9x19 schrieb:
Waldbruder schrieb:
Dafür gibt es einen Überlassungsschein .

Nein, den gibt es eben nicht. Aber eine Überlassung kann man beispielsweise durch eine mitgesandte Rechnung oder einen Vertrag nachweisen; solche Dokumente muß man im Falle der Überlassung innerhalb der 2-Wochen-Frist mit sich führen, sofern man noch keine Eintragung in die WBK hat machen lassen. Andernfalls führt man im Falle der Leihe einen nur so genannten "Leihschein" mit. Was der beinhalten muß, wurde schon mehrfach hier gesagt; man kann es auch im § 38 WaffG nachlesen. Zur Abgrenzung Überlassung ./. Leihe empfehle ich nochmal die Literatur des Gesetzes, ganz allgemein, damit man weiß, wovon man spricht.

http://redaktion.dlv.de/redaktion/grafi ... 4-2003.pdf

"...damit man weiß, wovon man spricht..." :lol:

Du zeigst nur damit, daß auch Du den Unterschied zwischen Leihe und Überlassung/Erwerb nicht kennst, Staatsbüttel. Peinlich, wo ich doch im zitierten Posting sogar darauf hingewiesen habe, damit auch Du es kapierst. ..........Vielleicht kann Dein alter ego (Doppelnick) Bullenjäger ja mal nachlesen. :wink:

Es scheint, dass Sie die Absicht meines Beitrages nicht oder nicht hinreichend verstanden haben. Ich werde mich bemühen, dies für Sie zukünftig verständlicher zu machen.
Gleichwohl werde ich mich nunmehr bemühen müssen, dass Ihre Beleidigungen meiner Person in der Öffentlichkeit unterbleiben. Wie ich gehört habe, sind Sie gegenwärtig noch der Auffassung, dass das Wort "Staatsbüttel" nicht zum Tatbestand einer Beleidigung beitragen könne. Diese, Ihre Auffassung teile ich nicht.
 
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sachsenjäger schrieb:
Diese, Ihre Auffassung teile ich nicht.

Das ist nicht weiter schlimm, Du hast scheints vom Recht ohnehin keinen blassen Schimmer, da Du selbst auf meinen Hinweis hin den Unterschied zwischen Überlassung und Leihe nicht mal imstande bist zu erkennen, Bullen-/Sachsenjäger mit Doppelnick. :)
Außerdem hier nochmal meine Frage: Darf man bei Dir denn im Dienst privat posten ? Es gab mal eine Zeit, da war das untersagt und ein Dienstvergehen. :D
 
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9x19 schrieb:
sachsenjäger schrieb:
Diese, Ihre Auffassung teile ich nicht.

Das ist nicht weiter schlimm, Du hast scheints vom Recht ohnehin keinen blassen Schimmer, da Du selbst auf meinen Hinweis hin den Unterschied zwischen Überlassung und Leihe nicht mal imstande bist zu erkennen, Bullen-/Sachsenjäger mit Doppelnick. :)
Außerdem hier nochmal meine Frage: Darf man bei Dir denn im Dienst privat posten ? Es gab mal eine Zeit, da war das untersagt und ein Dienstvergehen. :D

Was mir erlaubt ist, überlassen Sie bitte mir. Was Ihnen nicht erlaubt ist, hat die hiesige Administration in Ihrem "Beitrag" bereits festgestellt und auch gestrichen.
Unterstellungen und Vermutungen, welche von Ihnen wohl nicht nachweislich sein werden sind ebenso wie Ihre Verläumdungen und Beleidigungen im StGB abgehandelt. Ich empfehle Ihnen diese Lektüre sehr.
Sie bleiben dann bitte beim Sie, solange Sie dieses Forum noch aktiv besuchen dürfen!
 
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sachsenjäger schrieb:
1. Was mir erlaubt ist, überlassen Sie bitte mir.
2. Unterstellungen und Vermutungen, welche von Ihnen wohl nicht nachweislich sein werden blabla

1. Nee Du, das bleibt deinem Dienstherrn oder öffentlichen Arbeitgeber. überlassen. Disziplinarverfahren bzw. Abmahnungen im Falle von Tarifkräften sind da das Geringste, das dir beim Privatsurfen oder Telefonieren blüht.
2. Da ist wohl der fromme Wunsch Vater des Gedankens, in jeder Hinsicht. :)
 
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9x19 schrieb:
sachsenjäger schrieb:
1. Was mir erlaubt ist, überlassen Sie bitte mir.
2. Unterstellungen und Vermutungen, welche von Ihnen wohl nicht nachweislich sein werden blabla

1. Nee Du, das bleibt deinem Dienstherrn oder öffentlichen Arbeitgeber. überlassen. Disziplinarverfahren bzw. Abmahnungen im Falle von Tarifkräften sind da das Geringste, das dir beim Privatsurfen oder Telefonieren blüht.
2. Da ist wohl der fromme Wunsch Vater des Gedankens, in jeder Hinsicht. :)

Bist du ein Förderer des Denunziantentums oder praktizierst du selbiges womöglich selbst? :roll:
 
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9x19 schrieb:
sachsenjäger schrieb:
1. Was mir erlaubt ist, überlassen Sie bitte mir.
2. Unterstellungen und Vermutungen, welche von Ihnen wohl nicht nachweislich sein werden blabla

1. Nee Du, das bleibt deinem Dienstherrn oder öffentlichen Arbeitgeber. überlassen. Disziplinarverfahren bzw. Abmahnungen im Falle von Tarifkräften sind da das Geringste, das dir beim Privatsurfen oder Telefonieren blüht.
2. Da ist wohl der fromme Wunsch Vater des Gedankens, in jeder Hinsicht. :)

Sie scheinen unbelehrbar. Da bin ich sehr gespannt was passieren wird, wenn sich Ihre Mutmaßungen nicht bestätigen und wenn Ihren Beleidigungen in der Öffentlichkeit nunmehr nachgegangen wird.
Es scheint Ihnen auch nicht mehr peinlich zu sein, dass die Administration dieses Forums Ihre öffentlichen Beleidigungen vor wenigen Minuten gelöscht hat.
 
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anonym

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-Falk- schrieb:
Bist du ein Förderer des Denunziantentums oder praktizierst du selbiges womöglich selbst? :roll:

Nein, DU bist augenscheinlich nicht in der Lage, den Spiegel zu erkennen, den ich jemand anderem vorhalte. Und im Gegensatz zu mir hat der wirklich Dreck am Stecken. :)
Aber wenn Du möchtest, bescheinige ich Dir, daß ich für Denunziantentum bin, wenn es sich wirklich lohnt. Da bin ich ganz Mensch und will es auch bleiben. :wink:

Hier übrigens nochwas für alle Büttel dieser Welt, die nicht mal gelernt haben, wie man Haßtiraden schreibt, sie aber selbst ganz gut beherrschen: :wink: http://de.wikipedia.org/wiki/Büttel
 
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Bullenjäger schrieb:
9x19 schrieb:
[quote="-Falk-":3r2semyd]
9x19 schrieb:
[quote="sachsenjäger":3r2semyd]
1. Was mir erlaubt ist, überlassen Sie bitte mir.
2. Unterstellungen und Vermutungen, welche von Ihnen wohl nicht nachweislich sein werden blabla

1. Nee Du, das bleibt deinem Dienstherrn oder öffentlichen Arbeitgeber. überlassen. Disziplinarverfahren bzw. Abmahnungen im Falle von Tarifkräften sind da das Geringste, das dir beim Privatsurfen oder Telefonieren blüht.
2. Da ist wohl der fromme Wunsch Vater des Gedankens, in jeder Hinsicht. :)

Bist du ein Förderer des Denunziantentums oder praktizierst du selbiges womöglich selbst? :roll:

Nein, DU bist augenscheinlich nicht in der Lage, den Spiegel zu erkennen, den ich jemand anderem vorhalte. Und im Gegensatz zu mir hat der wirklich Dreck am Stecken. :)
Aber wenn Du möchtest, bescheinige ich Dir, daß ich für Denunziantentum bin, wenn es sich wirklich lohnt. Da bin ich ganz Mensch und will es auch bleiben. :wink:[/quote:3r2semyd]

Vorsicht!
Es könnte sich sonst zeigen, wer durch Beleidigung und Verläumdung "Dreck am Stecken" haben könnte.
Das gehört nicht in ein öffentliches und seriöses Forum. Wenn dieser Ton in Deiner privaten Umgebung so üblich sein sollte, dann pflege diesen Ton bitte dort, aber nicht in der Öffentlichkeit.[/quote:3r2semyd]


:shock:
 
A

anonym

Guest
Ich werde mich an einer solchen Diskussion nicht weiter beteiligen, da ganz offensichtlich von 9x19 der übliche Rahmen einer öffentlichen Diskussion überschritten wird. Diese unflätige und unüberlegte Diskussion schadet nur diesem Forum.

Es ist sicher besser diesen Threadt zu beenden.
 

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