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Coachmann..ich mach's kurz:
"Du darfst" :idea:
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Waldbruder schrieb:Dafür gibt es einen Überlassungsschein .
9x19 schrieb:Waldbruder schrieb:Dafür gibt es einen Überlassungsschein .
Nein, den gibt es eben nicht. Aber eine Überlassung kann man beispielsweise durch eine mitgesandte Rechnung oder einen Vertrag nachweisen; solche Dokumente muß man im Falle der Überlassung innerhalb der 2-Wochen-Frist mit sich führen, sofern man noch keine Eintragung in die WBK hat machen lassen. Andernfalls führt man im Falle der Leihe einen nur so genannten "Leihschein" mit. Was der beinhalten muß, wurde schon mehrfach hier gesagt; man kann es auch im § 38 WaffG nachlesen. Zur Abgrenzung Überlassung ./. Leihe empfehle ich nochmal die Literatur des Gesetzes, ganz allgemein, damit man weiß, wovon man spricht.
sachsenjäger schrieb:9x19 schrieb:Waldbruder schrieb:Dafür gibt es einen Überlassungsschein .
Nein, den gibt es eben nicht. Aber eine Überlassung kann man beispielsweise durch eine mitgesandte Rechnung oder einen Vertrag nachweisen; solche Dokumente muß man im Falle der Überlassung innerhalb der 2-Wochen-Frist mit sich führen, sofern man noch keine Eintragung in die WBK hat machen lassen. Andernfalls führt man im Falle der Leihe einen nur so genannten "Leihschein" mit. Was der beinhalten muß, wurde schon mehrfach hier gesagt; man kann es auch im § 38 WaffG nachlesen. Zur Abgrenzung Überlassung ./. Leihe empfehle ich nochmal die Literatur des Gesetzes, ganz allgemein, damit man weiß, wovon man spricht.
http://redaktion.dlv.de/redaktion/grafi ... 4-2003.pdf
"...damit man weiß, wovon man spricht..." :lol:
sachsenjäger schrieb:....
http://redaktion.dlv.de/redaktion/grafi ... 4-2003.pdf
"...damit man weiß, wovon man spricht..." :lol:
9x19 schrieb:sachsenjäger schrieb:9x19 schrieb:Waldbruder schrieb:Dafür gibt es einen Überlassungsschein .
Nein, den gibt es eben nicht. Aber eine Überlassung kann man beispielsweise durch eine mitgesandte Rechnung oder einen Vertrag nachweisen; solche Dokumente muß man im Falle der Überlassung innerhalb der 2-Wochen-Frist mit sich führen, sofern man noch keine Eintragung in die WBK hat machen lassen. Andernfalls führt man im Falle der Leihe einen nur so genannten "Leihschein" mit. Was der beinhalten muß, wurde schon mehrfach hier gesagt; man kann es auch im § 38 WaffG nachlesen. Zur Abgrenzung Überlassung ./. Leihe empfehle ich nochmal die Literatur des Gesetzes, ganz allgemein, damit man weiß, wovon man spricht.
http://redaktion.dlv.de/redaktion/grafi ... 4-2003.pdf
"...damit man weiß, wovon man spricht..." :lol:
Du zeigst nur damit, daß auch Du den Unterschied zwischen Leihe und Überlassung/Erwerb nicht kennst, Staatsbüttel. Peinlich, wo ich doch im zitierten Posting sogar darauf hingewiesen habe, damit auch Du es kapierst. ..........Vielleicht kann Dein alter ego (Doppelnick) Bullenjäger ja mal nachlesen. :wink:
sachsenjäger schrieb:Diese, Ihre Auffassung teile ich nicht.
9x19 schrieb:sachsenjäger schrieb:Diese, Ihre Auffassung teile ich nicht.
Das ist nicht weiter schlimm, Du hast scheints vom Recht ohnehin keinen blassen Schimmer, da Du selbst auf meinen Hinweis hin den Unterschied zwischen Überlassung und Leihe nicht mal imstande bist zu erkennen, Bullen-/Sachsenjäger mit Doppelnick.
Außerdem hier nochmal meine Frage: Darf man bei Dir denn im Dienst privat posten ? Es gab mal eine Zeit, da war das untersagt und ein Dienstvergehen.
sachsenjäger schrieb:1. Was mir erlaubt ist, überlassen Sie bitte mir.
2. Unterstellungen und Vermutungen, welche von Ihnen wohl nicht nachweislich sein werden blabla
9x19 schrieb:sachsenjäger schrieb:1. Was mir erlaubt ist, überlassen Sie bitte mir.
2. Unterstellungen und Vermutungen, welche von Ihnen wohl nicht nachweislich sein werden blabla
1. Nee Du, das bleibt deinem Dienstherrn oder öffentlichen Arbeitgeber. überlassen. Disziplinarverfahren bzw. Abmahnungen im Falle von Tarifkräften sind da das Geringste, das dir beim Privatsurfen oder Telefonieren blüht.
2. Da ist wohl der fromme Wunsch Vater des Gedankens, in jeder Hinsicht.
9x19 schrieb:sachsenjäger schrieb:1. Was mir erlaubt ist, überlassen Sie bitte mir.
2. Unterstellungen und Vermutungen, welche von Ihnen wohl nicht nachweislich sein werden blabla
1. Nee Du, das bleibt deinem Dienstherrn oder öffentlichen Arbeitgeber. überlassen. Disziplinarverfahren bzw. Abmahnungen im Falle von Tarifkräften sind da das Geringste, das dir beim Privatsurfen oder Telefonieren blüht.
2. Da ist wohl der fromme Wunsch Vater des Gedankens, in jeder Hinsicht.
-Falk- schrieb:Bist du ein Förderer des Denunziantentums oder praktizierst du selbiges womöglich selbst? :roll:
Bullenjäger schrieb:9x19 schrieb:[quote="-Falk-":3r2semyd]9x19 schrieb:[quote="sachsenjäger":3r2semyd]
1. Was mir erlaubt ist, überlassen Sie bitte mir.
2. Unterstellungen und Vermutungen, welche von Ihnen wohl nicht nachweislich sein werden blabla
1. Nee Du, das bleibt deinem Dienstherrn oder öffentlichen Arbeitgeber. überlassen. Disziplinarverfahren bzw. Abmahnungen im Falle von Tarifkräften sind da das Geringste, das dir beim Privatsurfen oder Telefonieren blüht.
2. Da ist wohl der fromme Wunsch Vater des Gedankens, in jeder Hinsicht.
Bist du ein Förderer des Denunziantentums oder praktizierst du selbiges womöglich selbst? :roll: