Nichtjagdscheininhaber auf Schießstand

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Hey grüßt euch! Die Frage ob Nichtjäger mit auf den Schießstand dürfen wurde bestimmt schon oft gestellt, aber es gibt eine Einschränkung. Mein Kumpel ist noch nicht volljährig (17).
Also konkret geht es um einen guten freund, der noch nie Geschossen hat und es gerne mal machen würde. Die Frage ist erstmal ob dass erlaubt ist und welche Risiken es dabei für mich gibt?
Gruß Paul
 
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ein Kumpel ist noch nicht volljährig (17).

§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

Fett von mir. Großkaliber ist nicht, nur KK und Flinte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Mit dem KK kann man sehr gut auch jadlich schießen (bis auf den laufenden Keiler), es ist eigentlich die ideale weil rückstoßarme und preiswerte Methode, um junge Menschen an den Schießsport heranzuführen. Schon aus diesem Grund sollte jeder Jäger so ein günstiges Büchsle von Brno oder Anschütz im Safe haben.

Dran denken: Ohne JS muß der Gast eine eigene Versicherung abschließen, das kostet dann auf dem Stand eben noch einen oder zwei Euronen extra.
 
A

anonym

Guest


§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt

Vorsicht: Nicht jede KK ist unter 200 Joule.

Stinger und die Zwei fallen u.a. mal weg.

Remington Yellow Jacket

1500fps =457m/s und 33grains = 2,1 gramm= 219 Joule

CCI Velocitor
1435fps=437m/s und 40grains =2,6gramm = 248 Joule

Ich schreib das wegen
1. Klugschei$$
2. Einige Jäger jagen mit diesen beiden KK. Stinger fällt meist wegen des grossen Streukreises weg.
 
A

anonym

Guest
Gibt es spezielle Anforderungen für die Aufsicht ?

Nicht mehr ab 16, sonst muss sie glaubhaft machen, dass sie zur Kinder- und Jugendarbeit befähigt ist. Aber es genügt ja auch, dass der Sorgeberechtigte selbst Aufsicht macht. Für die Aufsicht auf dem Stand ist der Standbetreiber verantwortlich. Man muss nicht überall Probleme sehen, wo keine sind.
 
A

anonym

Guest
Vorsicht: Nicht jede KK ist unter 200 Joule.

Stinger und die Zwei fallen u.a. mal weg.

Remington Yellow Jacket

1500fps =457m/s und 33grains = 2,1 gramm= 219 Joule

CCI Velocitor
1435fps=437m/s und 40grains =2,6gramm = 248 Joule

Ich schreib das wegen
1. Klugschei$$
2. Einige Jäger jagen mit diesen beiden KK. Stinger fällt meist wegen des grossen Streukreises weg.

Es kommt doch auch immer auf die Lauflänge und nicht so sehr auf die Patrone selber an. Da muss die Stinger oder YJ nicht notwendigerweise wegfallen ;-) Ich glaube kaum, dass wir jetzt schon Vaunull Messungen machen müssen, bevor wir einen Jugendlichen mit dem KK schießen lassen. Wieder so eine unsinnige Regelung, wo man sich frägt, wo der Verfasser des Gesetzentwurfes und die zustimmenden Abgeordneten ihren Verstand gelassen haben oder warum sie so böswillig waren, hier vorsätzlich solche völlig idiotischen Schikanen einzubauen...........
 
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24 Mai 2011
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Nicht mehr ab 16, sonst muss sie glaubhaft machen, dass sie zur Kinder- und Jugendarbeit befähigt ist. Aber es genügt ja auch, dass der Sorgeberechtigte selbst Aufsicht macht. Für die Aufsicht auf dem Stand ist der Standbetreiber verantwortlich. Man muss nicht überall Probleme sehen, wo keine sind.

Ok, ab 16 keine Kinderlizenz nötig.

Der Sorgeberechtigte muß anwesend sein oder schriftlich sein Einverständnis geben.

Aber die Aufsicht während des Schiessens, wenn er keinen Aufsichtsprüfungnach §27 hat, kann er nicht machen, oder ?
 
A

anonym

Guest
Ok, ab 16 keine Kinderlizenz nötig.

Der Sorgeberechtigte muß anwesend sein oder schriftlich sein Einverständnis geben.

Aber die Aufsicht während des Schiessens, wenn er keinen Aufsichtsprüfung nach §27 hat, kann er nicht machen, oder ?

Welche Aufsichtsprüfung? Auf solchen Quatsch kann man nur kommen, wenn man Theoretiker oder Sportschütze ist. Normal ist jedermann zur Aufsicht befähigt, der einen Jagdschein oder eine waffenrechtl. Erlaubnis nach vorangegangener Sachkunde hat, auch wenn die Schützen da zusätzl. ein wichtigmacherisches Riesenbohei drum machen. Vgl. §§ 10, 1 AWaffV. Sachkunde ist ex lege alles, was man braucht, auch wenn der Verordnungsgeber da ein wenig von Qualifizierungsrichtlinien schwadroniert, sonst aber auch nur auf die Sachkunde abstellt. Die Verbände haben dafür die Voraussetzungen durch Benennung oder sonstwas zu schaffen, das ist nicht DEIN Problem. Wenn Dir jemand auf einer Schießstätte begegnet, der offiziell Aufsicht führt, nimm das hin.

Hier in der AWaffV steht alles:
[h=1]§ 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend[/h](1) Der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte (Erlaubnisinhaber) hat unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen, soweit er nicht selbst die Aufsicht wahrnimmt oder eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung oder ein Veranstalter im Sinne des § 22 durch eigene verantwortliche Aufsichtspersonen die Aufsicht übernimmt. Der Erlaubnisinhaber kann selbst die Aufsicht wahrnehmen, wenn er die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit besitzt. Aufsichtspersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Schießbetrieb darf nicht aufgenommen oder fortgesetzt werden, solange keine ausreichende Anzahl von verantwortlichen Aufsichtspersonen die Aufsicht wahrnimmt. Die zuständige Behörde kann gegenüber dem Erlaubnisinhaber die Zahl der nach Satz 1 erforderlichen Aufsichtspersonen festlegen.
(2) Der Erlaubnisinhaber hat der zuständigen Behörde die Personalien der verantwortlichen Aufsichtspersonen zwei Wochen vor der Übernahme der Aufsicht schriftlich anzuzeigen; beauftragt eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung die verantwortliche Aufsichtsperson, so obliegt diese Anzeige der Aufsichtsperson selbst. Der Anzeige sind Nachweise beizufügen, aus denen hervorgeht, dass die Aufsichtsperson die erforderliche Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit besitzt. Der Erlaubnisinhaber hat das Ausscheiden der angezeigten Aufsichtsperson und die Bestellung einer neuen Aufsichtsperson der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
(3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken. Der Aufsichtsperson ist durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Für eine Überprüfung nach Satz 4 hat der Verein auf Verlangen Einblick in die Registrierung der Aufsichtsperson zu gewähren. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend bei der von einer jagdlichen Vereinigung beauftragten verantwortlichen Aufsichtsperson mit der Maßgabe, dass während der Ausübung der Aufsicht ein gültiger Jagdschein nach § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes mitzuführen ist.
(4) Ergeben sich Anhaltspunkte für die begründete Annahme, dass die verantwortliche Aufsichtsperson die erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung oder Sachkunde oder, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit nicht besitzt, so hat die zuständige Behörde dem Erlaubnisinhaber gegenüber die Ausübung der Aufsicht durch die Aufsichtsperson zu untersagen.
(5) Die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche ist durch eine hierfür qualifizierte und auf der Schießstätte anwesende Aufsichtsperson auszuüben, die 1.für die Schießausbildung der Kinder oder Jugendlichen leitend verantwortlich ist und
2.berechtigt ist, jederzeit der Aufsicht beim Schützen Weisungen zu erteilen oder die Aufsicht beim Schützen selbst zu übernehmen.

(6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.
(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten nicht für ortsveränderliche Schießstätten im Sinne von § 27 Abs. 6 des Waffengesetzes.


Ich würde mich solcher Problematiken nicht stellen, wenn ich einen Jungen in dem Alter hätte, ich würde dann glatt das "draußen" machen, was ich für richtig halte. Notfalls außerhalb von Deutschland, da solls ja auch Schießstände und Jagdreviere geben. Mich ätzt das hier richtiggehend an. Wie kann man nur solche Schwachsinnsvorschriften machen, und hinterher heult man, weil man keine richtigen Jäger und keine Soldaten mehr bekommt, die schießen können und denen man es nur noch mühsam beibringen kann.............aber in Kirmesbuden gilt das dann alles nicht, niemand braucht Kinder- und Jugendarbeitsnachweise, keine Aufsichtprüfungen, keine Sachkunde, da darf man sogar 10 jährige ballern lassen, die haben doch alle in Berlin einen Riß in der Schüssel.
 
A

anonym

Guest
Mehr gibts dazu nicht zu sagen!!!

Doch, selbstverständlich.

Kontext, selber denken mangelhaft, fehlender Blick an den eigenen Tellerrand und Balken vorm Kopp.

Wenn dein Verband sinnlose und gesetzlich völlig unnötige Regelungen für Aufsichten einführt, mit gesondertem Unterricht und Prüfung, "Gebühren" und allem, die gesetzl. NICHT erforderlich sind, weil die allgemeine Sachkunde völlig ausreichend wär, dann...........ja dann merkst Du es selbst dann nicht, oder eventuell dann doch (?), wenn ich Dir hier die Rechtsgrundlage dafür präsentiere, dieses Verhalten als theoretisierendes Sportschützenuntertanentum und jetzt sogar nach längerem Überlegen als dumm bezeichne. Alles klar?

Und tatsächlich, mehr gibt's dazu JETZT nicht mehr zu sagen.
 
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Ich muss 9x19 sekundieren.

Auf unserem Stand gibt es den Stand für uns, also die Jäger und KW-Stände, von denen wir einen an bestimmten Tagen gemietet haben.
Ansonsten gibt es natürlich Kontakt zwischen Sposchü und den Jägern. Bei den Sportschützen herrscht teilweise ein Ton auf dem Stand, manche Aufsichten gerieren sich wie der Spieß auf dem Kasernenhof obwohl sie sich kennen und eigentlich befreundet sein müssten. Ich habe noch nie erlebt, dass bei den Jägern ein solcher Ton herrscht. Die Aufsichten (gehöre selbst dazu) achten auf Sicherheit und gut ist.
Das ist das eine.
Das andere ist, dass ich oft in WO lese. Schreiben tue ich schon lange nicht mehr dort oder nur ausnahmsweise, weil die dort überwiegend sich tummelnden Sportschützen eine derart restriktive Auffassung von Waffengesetz, Standordnungen, Leihe von Waffen, Kauf vs. Erwerb usw.usw. meist ohne tiefergehende Ahnung der Gestze haben, dass es einen ankotzt. Dazu natürlich die dazugehörige Überheblichkeit und einen Satz von Platzhirschen, die meinen, die Weisheit mit Löffeln gepachtet zu haben und alle anderen Meinungen niedermachen. So macht man einen Sport wenn schon nicht tot, sondern schiebt ihn ins Abseits. Wenn ich mir vorstelle, als junger Mensch, von denen sie ja beklagen, dass so wenige als Nachwuchs kommen, dorthin zu gehen und ähnlich empfangen zu werden - da wendet sich der Gast mit Grausen. Ich bin auch mal, als ich noch woanders wohnte und einen nahen Stand haben wollte, zu einem dieser Vereine gegangen. JS hatte ich schon mehrere Jahre. Der Stand hatte u.a. etwa 10 100m Bahnen für Großkaliber zugelassen. Ja, da müsste ich erst mal mit LG anfangen und dann würde man weitersehen. Kann ja verstehen, dass sie eine gewisse Eintrittskarte wollen, aber nicht mal KK auf 100m.

Und das sind nun Erfahrungen und Wahrnehmungen, die für eine belastbare Statistik mehr als ausreichen.
 
Registriert
25 Apr 2012
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2.963
Auch wenn ich @9k-Post-Solms grundsätzlich in Sachen gar greulich fehlerhaft restriktive Gesetzesauslegung durch Sportschützen zustimme, weil selbst erlebt, gibt es doch auch Ausnahmen!
Erst kürzlich wieder unter Jägern, Sportschützen und jagenden Sportschützen; da war das Schießen, egal von welcher Fraktion und welches Alter, das verbindende Element!


*ketzerisch grübel* soll ich den "Selbst"test machen?
 

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