Was soll das sein? Eine Rechtsnorm? Eine Meinung irgendeines Verwaltungsheinis? VwV? Wenn Du dich juristisch mit mir unterhalten willst, solltest Du wissen, wie man rechtswissenschaftlich richtig zitiert.
Es ist mir auch aus diversen Gründen wurscht, was in einer VwV oder sonstwo steht, ja selbst ein Gesetz im materiellen Sinn (nicht durch Bundestag/BR, sondern aufgrund einer Rgl. in einem formellen Gesetz durch die Verw. gemachte Rechtsverordnung, RVO) kann gegen eines im formellen Sinn verstoßen, wenn die eine solche RVO machende Verwaltung über die in einem formellen Gesetz erlassene Befugnis (=Durchbruch der Gewaltenteilung) offensichtlich weit hinausgeht und etwas regelt, was sie nicht (mehr) zu regeln hat, weil sich das der Gesetzgeber selbst vorbehalten hat, es ganz offensichtlich gar nicht regeln lassen wollte oder bereits anderweitig geregelt hat (worst case). Hier hatten wir nach meiner Rechtsauffassung auch im Beschußrecht kürzlich eine solche Vorschrift in Bezug auf die Kenntlichmachung von selbst hergestellter Munition durch Private, wenn sie an Personen außerhalb der eigenen Verbände Mun abgeben, sie wurden so mit Gewerblichen gleichgestellt, was ich für völlig daneben halte, weil das ganze Beschußrecht in Bezug auf die Abgabe von Mun sich nur auf Gewerbliche bezieht, eine von der Verw. reingeschriebene eigenmächtige Regelung in einer RVO für Nichtgewerbliche also rechtswidrig, wenigstens aber unbeachtlich wäre, von der Unmöglichkeit einer solch vollumfänglichen Kenntlichmachung durch Private ganz zu schweigen, aber ich habe dann oft keine Lust mehr, mit den Leuten zu diskutieren, weil sie eh keine Ahnung haben und das dann Perlen vor die Säue geworfen wäre. Ich tu mir aber hier an dieser Stelle noch einmal die Mühe an und lass das dann anschl., weil ich ab jetzt keine Lust mehr auf Einsatz in einem Forum habe, in dem man die Leute unterschiedlich behandelt und denen viel zu oft ans Bein tritt, die wirklich qualitativ hochwertige Beiträge verfassen, wie ich das tue und andere gewähren läßt, die ein unterirdisches Auftreten und viel zu oft keine Ahnung haben. Aber die treten dann wie Graf Koks auf hinter der Deckung, und dann wird man permanent editiert, wenn man denen völlig zu recht mal ans Schienbein tritt. Oder man meint, fachlich gleich zu stehen und diskreditiert dann den, der wirklich als Wissender schreibt, hebt das kleine Beinchen..........Das mach ich nicht mehr mit. Hier schreib ich noch einmal, weil ich hier nicht abrupt enden will, nicht die Dinge so stehen lassen will, sonst wird mir nachgesagt, in der Sache in meiner bisherigen begründeten Meinung oder Rechtsauffassung widerlegt worden zu sein, was natürlich nicht der Fall ist.
Zurück in medias res: Ausgangspunkt dieser kleinen Unterhaltung war, dass ich behauptet habe, dass ausweislich des Gesetzes die Sachkunde zur Standaufsicht alleine ausreicht (bei Kindern und Jugendlichen als Schützen kommen an die Aufsicht halt noch unbestritten besondere Anforderungen hinzu, die sie aber allesamt oder wenigstens regelm. durch ihren beruflichen Werdegang erfüllen, meistens jedenfalls), und dass die Sportschützenverbände in Bezug auf die Aufsichten teils unsinnige und völlig unnötige Schikanen aufgebaut haben.
Um das beurteilen zu können, muss man also erstmal in ein Gesetz schauen (und nicht in eine in der Normenpyramide grds. zunächst überhaupt keine Rolle spielende bzw. untergeordnete und höchstens im Rahmen des Art. 3 I GG eine Rolle spielende VwV). Maßgeblich ist in erster Linie also ein Gesetz im formellen oder materiellen Sinn. Im Gesetz im formellen Sinn ist nichts oder nicht viel insoweit geregelt, der Gesetzgeber hat also eine Norm bzw. hier sogar mehrere Normen geschaffen (§ 6 Abs. 4, § 7 Abs. 2, § 15 Abs. 7 Satz 2, § 22 Abs. 2, § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 7 Satz 2, § 34 Abs. 6, § 36 Abs. 5 und § 47 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002), die der Verwaltung gestatten, auch DAS in einem Gesetz im materiellen Sinne zu regeln, die AWaffV entstand damit.
Und die habe ich im Posting Nr. 10 bereits zitiert, soweit sie einschlägig ist. E
inschl. meiner Gedanken dazu. Du hättest nur zu lesen brauchen. Dort steht in § 10 II 2 und im § 10 III 2 AWaffV (so zitiert man rechtswissenschaftlich RICHTIG)
abschließend geregelt, was man als Aufsicht sowohl als Jäger als auch als Sportschütze braucht. Nämlich Sachkunde, erforderlichenfalls noch die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit.
Punkt. Sonst nichts. Und es gibt nunmal nur eine Sachkunde. Die ist in § 7 WaffG und als Konkretisierung auch noch einmal in § 1 AWaffV geregelt, demnach bedarf es einer Prüfung oder einer nachgewiesenen Tätigkeit oder Ausbildung, die der Prüfung bzw. dem notwendigen Prüfungswissen dann insoweit gleichwertig wäre, es werden u.a. auch Kenntnisse über die sichere Handhabung von Schusswaffen vorausgesetzt, wie sie ja für den Schießstand und die Aufsicht zweifellos erforderlich sind.
Jetzt schauen wir noch einmal in den § 10 VI AWaffV, der offenbar bei den Verbänden und vielleicht auch bei der Verwaltung zu Mißverständnissen führt, obwohl er ganz eindeutig ist. Unverständlich also, was das Entstehen von Unklarheiten anbelangt......
Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.
Das "kann" gilt aber ausdrücklich und logisch doch nur dann, wenn keine Qualifizierung bislang vorliegt, also die gesetzl. Voraussetzungen (wir erinnern uns, § 10 II, III AWaffV) für die Tätigkeit einer Aufsicht nicht vorhanden sind. Also keine Sachkunde und, sofern überhaupt erforderlich, keine Eignung zur Kinderarbeit. Andernfalls liegen diese Voraussetzungen vor, zumindest hinsichtlich der Sachkunde, wenigstens also bei jedem Sportschützen, der z.B. eine Erlaubnis nach § 14 WaffG hat, die er ja ohne Sachkunde nicht bekommen hätte. Ist das denn so schwer zu verstehen?
Wenn jetzt die Verbände die von mir monierten unsinnigen Lehrgänge machen, sogar noch Gebühren dafür verlangen, Wichtigmacher als Dozenten dafür beschäftigen und vergüten, ein wirres Regelwerk erstellen, das weit über das hinausgeht, was der Gesetz- oder Verordnungsgeber haben will, obwohl dafür bei den meisten Mitgliedern die dort zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten bereits vorliegen, die ex lege zur Aufsicht befähigen, insbesondere wenn die lebensälter sind und WBK haben, dann ist das eine völlig irre bürokratische und absolut unnötige Regelung, die eine Unkenntnis des einschlägigen Rechts beweist, bei den Verwaltungen ja erschreckenderweise auch teilweise, die ich mir erlaube, auch als solche zu bezeichnen.
Das Gesetz und auch die RVO haben jeweils einen entspr. Rang in der Normenpyramide, der, wenn eine Sache abschließend geregelt ist, keine Regelung in untergeordneten Regelwerken mehr zuläßt. Ist da aber dann doch eine Regelung zu finden, hat die keinen Wert, weil über ihr stehende Rechtsnormen Vorrang haben. Und damit hier in unserem Fällchen der § 10 AWaffV. Jede andere Regelung, etwa in einer VwV, haben dem gegenüber zurückzustehen, sind damit bedeutungslos. VwV haben ohnehin keine Außenwirkung, ihnen kommt oftmals aber eine Bedeutung im Rahmen des Art. 3 I GG zu, einheitliches Verwaltungshandeln, Selbstbindung der Verwaltung, aber das ist ein anderes Thema. Eine VwV kann also keine für Bürger verbindlichen, sie einschränkenden Rechtsnormen setzen, auch wenn sie das faktisch manchmal tut, sie bindet grds. nur die Verwaltung in deren Ermessen, Beurteilungsspielraum etc.
Hoffentlich hab ich jetzt alle Klarheiten beseitigt, ich werde mich hier und auch anderswo jetzt nicht mehr weiter einbringen, jedenfalls nicht mehr so tief in einer Materie. In Zukunft gibt's von mir höchstens noch ja, nein, oder ein wirres Witzchen, ich habe keinen Bock mehr auf mich einengende Editierungen, ich brauche Freiheit, mich auch gegen jene angemessen wehren zu können, die mich angehen und die erdrückend überwiegend keinen blassen Schimmer haben von dem, was sie schreiben. Jedenfalls dann nicht, wenn es eines der Themen ist, zu denen ich auch mich voll einbringend schreibe. Das verstehen die meisten dann nicht mal, das hier jetzt von mir geschriebene ja vermutlich auch nicht.
Abschließend also noch einmal mein Kernsatz, der ja Ausgangspunkt unserer kleinen Unterhaltung war: Welche Aufsichtsprüfung? Auf solchen Quatsch kann man nur kommen, wenn man Theoretiker oder Sportschütze ist.
Siehste, auf solchen Quatsch kann man wirklich nur kommen, wenn man Theoretiker oder Anscheinsexperte ist, der sich ein Denkmal setzen will, insoweit ja auch dann Sportschütze wie alle anderen Mitglieder, die noch völlig normal geblieben sind ;-). Andernfalls halt sinnvollerweise nur, wenn man einen nicht sachkundigen ungeeigneten Menschen vor sich hat. Aber dann könnte man diese Prüfung auch anders nennen. Nämlich Sachkundeprüfung. Meinetwegen die Zusatzquali auch Eignungsprüfung (für die Kinderarbeit ;-) ). Und die Sachkunde hat fast jeder in einem Verein, der Feuerwaffen schießt, regelm. jedenfalls, und die reicht für Otto Normal, auch mal Aufsicht bei Volljährigen zu machen, wenn er der Behörde gegenüber benannt ist oder in irgendeiner wichtigen Liste steht. Wenn man (leider viel zu oft sich wichtig gebender Heini mit Wampe) ihm nicht die Aufnahme in diese Liste verwehren würde, ihn vorher zwingen will, einen Aufsichtslehrgang zu machen, ohne in der Lage zu sein, das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen zu prüfen, weil man nicht einmal die rechtlichen kennt..........
Genau diese Listenaufnahme machen die also nicht, ohne ihre Mitglieder ausnahmslos ALLE auf sinnlose Lehrgänge zu schicken, auf denen sie selber als Dozenten nebenberuflich und am FA vorbei Kohle bekommen und von diesen armen Schluckern vor ihnen die Gebühren dafür verlangen. Und ja, ich bin oder war jedenfalls auch mal Sportschütze, und ich habe solche Leute, die mehr als das Gesetz verlangen, sich sogar gegen die Interessen ihrer Mitglieder betätigen, immer schon verachtet. Das war auch mit Grund, warum ich aus 2 Verbänden ausgetreten bin. Die Verbandsoberen und viel zu oft auch die Funktionsträger in den Vereinen tun nix, und wenn, dann immer nur das falsche. Ich habe aber ausdrücklich NICHTS gegen die Schützen selber, wenn sie sich als solche betätigen, ganz im Gegenteil sogar. Ich freu mich sogar, wenn ich welche im Recht in den Jägerprüfungen vor mir habe, weil ich dann schneller mit dem Waffenrecht durch bin (ich frag auch nicht nach Qualifizierungen zur Standaufsicht
) und wir dann wenigstens in Bezug aufs Schießen qualifizierten jägerischen Nachwuchs bekommen.
Das wars jetzt von mir hier, ist eh schon viel zuviel des Guten.
Waidmannsheil den Jägern, und selbstverständlich gut Schuss den Schützen. :thumbup: