Nichtjagdscheininhaber auf Schießstand

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Doch, selbstverständlich.

Kontext, selber denken mangelhaft, fehlender Blick an den eigenen Tellerrand und Balken vorm Kopp.

Wenn dein Verband sinnlose und gesetzlich völlig unnötige Regelungen für Aufsichten einführt, mit gesondertem Unterricht und Prüfung, "Gebühren" und allem, die gesetzl. NICHT erforderlich sind, weil die allgemeine Sachkunde völlig ausreichend wär, dann...........ja dann merkst Du es selbst dann nicht, oder eventuell dann doch (?), wenn ich Dir hier die Rechtsgrundlage dafür präsentiere, dieses Verhalten als theoretisierendes Sportschützenuntertanentum und jetzt sogar nach längerem Überlegen als dumm bezeichne. Alles klar?

Und tatsächlich, mehr gibt's dazu JETZT nicht mehr zu sagen.


Ich glaube wir reden aneinander vorbei!!!

Mir geht es darum!!! Alle Sportschützen über ein Kamm scheren. Reicht es nicht, das die Medien genau auf dieser Schiene fahren?

Nein, immer schön mitmachen.

Genauso gibt es Leute die schlecht von Jägern sprechen. Das muß doch nicht sein, deine Theoretiker gibt es leider überall.

Es gibt viele besondere Regelungen, über die man kein weiteres Wort verlieren sollte. Da wieder der einen oder andere auf die Idee kommt, es zu verbreiten als neue Gesetzliche Regelung. z. B. Waffe und Munition getrennt transportieren. Da hab ich schon mal nachgefragt, ob er 2 mal zum Stand fährt? Wenn getrennter Transport dann aber auch richtig.

Gruß
 
A

anonym

Guest
Ich glaube wir reden aneinander vorbei!!!

Mir geht es darum!!! Alle Sportschützen über ein Kamm scheren.

Nein. Ich schere die über einen Kamm, die solche Regeln gemacht haben und diejenigen, die sie kritiklos befolgen, anstatt ihre Oberen abzuwählen. Es ist die gleiche Unfähigkeit zur Demokratie, wie sie auch das Volk hat. Da bin ich eisern.

Und im Gesetz steht unter erlaubnisfreiem Führen zum vom Bedürfnis umfaßten Zweck NICHT ZUGRIFFSBEREIT (verschlossen/geschlossen) UND NICHT SCHUSSBEREIT (nicht geladen), Munition kann also bei der Waffe liegen, darf nur nicht im Lauf oder im im System eingeführten Magazin sein. Im Schaftmagazin geht, vergleiche auch die Regelung für Biathleten, dort ist auch von nicht schußbereit die Rede. Die VerwV hats ja auch konkretisiert für die, die das noch nie gewußt haben. Sonst nichts. Das kannste den Sportschützen sagen, denn auch das wissen sie bekanntlich auch regelm. nicht. Ich hab also allen Grund, diejenigen über einen Kamm zu scheren, die sich umständlich Regeln ausdenken, die noch weit über denen im Gesetz liegen und sich damit selber schikanieren und kujonieren. Bestes Beispiel sind für mich der DSchüB, der BDMP und der Reservistenverband. Schlimmer geht da nimmer. Klar liegt das auch an der allgemein abnehmenden Bildung, auch in staatsrechtlicher Beziehung, aber das ändert ja nichts an den Tatsachen. Die Lage ist, wie sie nunmal ist. Gegen die anderen habe ich übrigens rein gar nichts, ich hau also nicht auf alle Sportschützen ein, sondern nur auf die, die das meiner Ansicht nach auch verdienen. Die Gründe habe ich jetzt ausgiebig genug erörtert.
 
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Unter Kameraden kannste das mal bitte erklären.

Meinste das ?

27.4.1 Die Anforderungen an das Aufsichtspersonal werden bei Vereinen, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, nach § 10 Absatz 6 AWaffV in den Qualifizierungsrichtlinien des Verbandes festgelegt. Bei Vereinen, die nicht einem anerkannten Schießsportverband angehören, ist das Vorliegen der Anforderungen nach § 10 Absatz 1 bis 5 AWaffV von der Waffenbehörde zu prüfen; die Anzeigepflicht nach § 10 Absatz 2 AWaffV ist zu beachten. In jedem Fall sind die Sicherheitsstandards der erlaubten Schießdisziplinen zu beherrschen. Bei jagdlichen Vereinigungen gilt die notwendige Qualifizierung durch eine bestandene Jägerprüfung als erbracht, wenn eine Belehrung der Aufsicht gemäß dem Merkblatt des Deutschen Jagdschutz-Verbandes in der jeweils gültigen Fassung erfolgt und die Belehrung durch Unterschrift der Aufsicht nachgewiesen ist.
 
A

anonym

Guest
Was soll das sein? Eine Rechtsnorm? Eine Meinung irgendeines Verwaltungsheinis? VwV? Wenn Du dich juristisch mit mir unterhalten willst, solltest Du wissen, wie man rechtswissenschaftlich richtig zitiert.


Es ist mir auch aus diversen Gründen wurscht, was in einer VwV oder sonstwo steht, ja selbst ein Gesetz im materiellen Sinn (nicht durch Bundestag/BR, sondern aufgrund einer Rgl. in einem formellen Gesetz durch die Verw. gemachte Rechtsverordnung, RVO) kann gegen eines im formellen Sinn verstoßen, wenn die eine solche RVO machende Verwaltung über die in einem formellen Gesetz erlassene Befugnis (=Durchbruch der Gewaltenteilung) offensichtlich weit hinausgeht und etwas regelt, was sie nicht (mehr) zu regeln hat, weil sich das der Gesetzgeber selbst vorbehalten hat, es ganz offensichtlich gar nicht regeln lassen wollte oder bereits anderweitig geregelt hat (worst case). Hier hatten wir nach meiner Rechtsauffassung auch im Beschußrecht kürzlich eine solche Vorschrift in Bezug auf die Kenntlichmachung von selbst hergestellter Munition durch Private, wenn sie an Personen außerhalb der eigenen Verbände Mun abgeben, sie wurden so mit Gewerblichen gleichgestellt, was ich für völlig daneben halte, weil das ganze Beschußrecht in Bezug auf die Abgabe von Mun sich nur auf Gewerbliche bezieht, eine von der Verw. reingeschriebene eigenmächtige Regelung in einer RVO für Nichtgewerbliche also rechtswidrig, wenigstens aber unbeachtlich wäre, von der Unmöglichkeit einer solch vollumfänglichen Kenntlichmachung durch Private ganz zu schweigen, aber ich habe dann oft keine Lust mehr, mit den Leuten zu diskutieren, weil sie eh keine Ahnung haben und das dann Perlen vor die Säue geworfen wäre. Ich tu mir aber hier an dieser Stelle noch einmal die Mühe an und lass das dann anschl., weil ich ab jetzt keine Lust mehr auf Einsatz in einem Forum habe, in dem man die Leute unterschiedlich behandelt und denen viel zu oft ans Bein tritt, die wirklich qualitativ hochwertige Beiträge verfassen, wie ich das tue und andere gewähren läßt, die ein unterirdisches Auftreten und viel zu oft keine Ahnung haben. Aber die treten dann wie Graf Koks auf hinter der Deckung, und dann wird man permanent editiert, wenn man denen völlig zu recht mal ans Schienbein tritt. Oder man meint, fachlich gleich zu stehen und diskreditiert dann den, der wirklich als Wissender schreibt, hebt das kleine Beinchen..........Das mach ich nicht mehr mit. Hier schreib ich noch einmal, weil ich hier nicht abrupt enden will, nicht die Dinge so stehen lassen will, sonst wird mir nachgesagt, in der Sache in meiner bisherigen begründeten Meinung oder Rechtsauffassung widerlegt worden zu sein, was natürlich nicht der Fall ist.


Zurück in medias res: Ausgangspunkt dieser kleinen Unterhaltung war, dass ich behauptet habe, dass ausweislich des Gesetzes die Sachkunde zur Standaufsicht alleine ausreicht (bei Kindern und Jugendlichen als Schützen kommen an die Aufsicht halt noch unbestritten besondere Anforderungen hinzu, die sie aber allesamt oder wenigstens regelm. durch ihren beruflichen Werdegang erfüllen, meistens jedenfalls), und dass die Sportschützenverbände in Bezug auf die Aufsichten teils unsinnige und völlig unnötige Schikanen aufgebaut haben.

Um das beurteilen zu können, muss man also erstmal in ein Gesetz schauen (und nicht in eine in der Normenpyramide grds. zunächst überhaupt keine Rolle spielende bzw. untergeordnete und höchstens im Rahmen des Art. 3 I GG eine Rolle spielende VwV). Maßgeblich ist in erster Linie also ein Gesetz im formellen oder materiellen Sinn. Im Gesetz im formellen Sinn ist nichts oder nicht viel insoweit geregelt, der Gesetzgeber hat also eine Norm bzw. hier sogar mehrere Normen geschaffen (§ 6 Abs. 4, § 7 Abs. 2, § 15 Abs. 7 Satz 2, § 22 Abs. 2, § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 7 Satz 2, § 34 Abs. 6, § 36 Abs. 5 und § 47 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002), die der Verwaltung gestatten, auch DAS in einem Gesetz im materiellen Sinne zu regeln, die AWaffV entstand damit.

Und die habe ich im Posting Nr. 10 bereits zitiert, soweit sie einschlägig ist. Einschl. meiner Gedanken dazu. Du hättest nur zu lesen brauchen. Dort steht in § 10 II 2 und im § 10 III 2 AWaffV (so zitiert man rechtswissenschaftlich RICHTIG) abschließend geregelt, was man als Aufsicht sowohl als Jäger als auch als Sportschütze braucht. Nämlich Sachkunde, erforderlichenfalls noch die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit. Punkt. Sonst nichts. Und es gibt nunmal nur eine Sachkunde. Die ist in § 7 WaffG und als Konkretisierung auch noch einmal in § 1 AWaffV geregelt, demnach bedarf es einer Prüfung oder einer nachgewiesenen Tätigkeit oder Ausbildung, die der Prüfung bzw. dem notwendigen Prüfungswissen dann insoweit gleichwertig wäre, es werden u.a. auch Kenntnisse über die sichere Handhabung von Schusswaffen vorausgesetzt, wie sie ja für den Schießstand und die Aufsicht zweifellos erforderlich sind.

Jetzt schauen wir noch einmal in den § 10 VI AWaffV, der offenbar bei den Verbänden und vielleicht auch bei der Verwaltung zu Mißverständnissen führt, obwohl er ganz eindeutig ist. Unverständlich also, was das Entstehen von Unklarheiten anbelangt......

Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.

Das "kann" gilt aber ausdrücklich und logisch doch nur dann, wenn keine Qualifizierung bislang vorliegt, also die gesetzl. Voraussetzungen (wir erinnern uns, § 10 II, III AWaffV) für die Tätigkeit einer Aufsicht nicht vorhanden sind. Also keine Sachkunde und, sofern überhaupt erforderlich, keine Eignung zur Kinderarbeit. Andernfalls liegen diese Voraussetzungen vor, zumindest hinsichtlich der Sachkunde, wenigstens also bei jedem Sportschützen, der z.B. eine Erlaubnis nach § 14 WaffG hat, die er ja ohne Sachkunde nicht bekommen hätte. Ist das denn so schwer zu verstehen?

Wenn jetzt die Verbände die von mir monierten unsinnigen Lehrgänge machen, sogar noch Gebühren dafür verlangen, Wichtigmacher als Dozenten dafür beschäftigen und vergüten, ein wirres Regelwerk erstellen, das weit über das hinausgeht, was der Gesetz- oder Verordnungsgeber haben will, obwohl dafür bei den meisten Mitgliedern die dort zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten bereits vorliegen, die ex lege zur Aufsicht befähigen, insbesondere wenn die lebensälter sind und WBK haben, dann ist das eine völlig irre bürokratische und absolut unnötige Regelung, die eine Unkenntnis des einschlägigen Rechts beweist, bei den Verwaltungen ja erschreckenderweise auch teilweise, die ich mir erlaube, auch als solche zu bezeichnen.

Das Gesetz und auch die RVO haben jeweils einen entspr. Rang in der Normenpyramide, der, wenn eine Sache abschließend geregelt ist, keine Regelung in untergeordneten Regelwerken mehr zuläßt. Ist da aber dann doch eine Regelung zu finden, hat die keinen Wert, weil über ihr stehende Rechtsnormen Vorrang haben. Und damit hier in unserem Fällchen der § 10 AWaffV. Jede andere Regelung, etwa in einer VwV, haben dem gegenüber zurückzustehen, sind damit bedeutungslos. VwV haben ohnehin keine Außenwirkung, ihnen kommt oftmals aber eine Bedeutung im Rahmen des Art. 3 I GG zu, einheitliches Verwaltungshandeln, Selbstbindung der Verwaltung, aber das ist ein anderes Thema. Eine VwV kann also keine für Bürger verbindlichen, sie einschränkenden Rechtsnormen setzen, auch wenn sie das faktisch manchmal tut, sie bindet grds. nur die Verwaltung in deren Ermessen, Beurteilungsspielraum etc.

Hoffentlich hab ich jetzt alle Klarheiten beseitigt, ich werde mich hier und auch anderswo jetzt nicht mehr weiter einbringen, jedenfalls nicht mehr so tief in einer Materie. In Zukunft gibt's von mir höchstens noch ja, nein, oder ein wirres Witzchen, ich habe keinen Bock mehr auf mich einengende Editierungen, ich brauche Freiheit, mich auch gegen jene angemessen wehren zu können, die mich angehen und die erdrückend überwiegend keinen blassen Schimmer haben von dem, was sie schreiben. Jedenfalls dann nicht, wenn es eines der Themen ist, zu denen ich auch mich voll einbringend schreibe. Das verstehen die meisten dann nicht mal, das hier jetzt von mir geschriebene ja vermutlich auch nicht.

Abschließend also noch einmal mein Kernsatz, der ja Ausgangspunkt unserer kleinen Unterhaltung war: Welche Aufsichtsprüfung? Auf solchen Quatsch kann man nur kommen, wenn man Theoretiker oder Sportschütze ist.

Siehste, auf solchen Quatsch kann man wirklich nur kommen, wenn man Theoretiker oder Anscheinsexperte ist, der sich ein Denkmal setzen will, insoweit ja auch dann Sportschütze wie alle anderen Mitglieder, die noch völlig normal geblieben sind ;-). Andernfalls halt sinnvollerweise nur, wenn man einen nicht sachkundigen ungeeigneten Menschen vor sich hat. Aber dann könnte man diese Prüfung auch anders nennen. Nämlich Sachkundeprüfung. Meinetwegen die Zusatzquali auch Eignungsprüfung (für die Kinderarbeit ;-) ). Und die Sachkunde hat fast jeder in einem Verein, der Feuerwaffen schießt, regelm. jedenfalls, und die reicht für Otto Normal, auch mal Aufsicht bei Volljährigen zu machen, wenn er der Behörde gegenüber benannt ist oder in irgendeiner wichtigen Liste steht. Wenn man (leider viel zu oft sich wichtig gebender Heini mit Wampe) ihm nicht die Aufnahme in diese Liste verwehren würde, ihn vorher zwingen will, einen Aufsichtslehrgang zu machen, ohne in der Lage zu sein, das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen zu prüfen, weil man nicht einmal die rechtlichen kennt..........


Genau diese Listenaufnahme machen die also nicht, ohne ihre Mitglieder ausnahmslos ALLE auf sinnlose Lehrgänge zu schicken, auf denen sie selber als Dozenten nebenberuflich und am FA vorbei Kohle bekommen und von diesen armen Schluckern vor ihnen die Gebühren dafür verlangen. Und ja, ich bin oder war jedenfalls auch mal Sportschütze, und ich habe solche Leute, die mehr als das Gesetz verlangen, sich sogar gegen die Interessen ihrer Mitglieder betätigen, immer schon verachtet. Das war auch mit Grund, warum ich aus 2 Verbänden ausgetreten bin. Die Verbandsoberen und viel zu oft auch die Funktionsträger in den Vereinen tun nix, und wenn, dann immer nur das falsche. Ich habe aber ausdrücklich NICHTS gegen die Schützen selber, wenn sie sich als solche betätigen, ganz im Gegenteil sogar. Ich freu mich sogar, wenn ich welche im Recht in den Jägerprüfungen vor mir habe, weil ich dann schneller mit dem Waffenrecht durch bin (ich frag auch nicht nach Qualifizierungen zur Standaufsicht :p) und wir dann wenigstens in Bezug aufs Schießen qualifizierten jägerischen Nachwuchs bekommen.

Das wars jetzt von mir hier, ist eh schon viel zuviel des Guten.

Waidmannsheil den Jägern, und selbstverständlich gut Schuss den Schützen. :thumbup:
 
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Also ich habs verstanden:biggrin::thumbup:. Ja das ist des Deutschen Liebstes.
Ein Land mit Hang zur Hausordnung, die sogar regelt bis wieviel Uhr die Toilettenspülung bedient werden darf.
 
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bzw
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!
Andere machen da ein 2-wöchiges Seminar daraus!

Was Dogmatik und Methodik angeht; wenn auch kostenlos, doch hoffentlich nicht umsonst!



@GNB: und die EU macht mit! Da ist 'was vom dt. UN-Wesen durch diffundiert!
 
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M

Mitglied 13815

Guest
... Hier schreib ich noch einmal, weil ich hier nicht abrupt enden will, ...


... ich werde mich hier und auch anderswo jetzt nicht mehr weiter einbringen, jedenfalls nicht mehr so tief in einer Materie. In Zukunft gibt's von mir höchstens noch ja, nein, oder ein wirres Witzchen, ich habe keinen Bock mehr auf mich einengende Editierungen ...


Das wars jetzt von mir hier, ist eh schon viel zuviel des Guten.

….

Servus,

da ich aufgrund der Fülle des von mir zu lesenden "Materials" zu selektivem Lesen neige, bin ich da über die obigen (Du wirst sagen: aus dem Zusammenhang gerissenen) Zitate gestolpert. Ich hoffe, dass gilt nur für diesen speziellen Fall und nicht für das Forum im Allgemeinen:what:

Nur wegen Deiner Ausführungen, die inhaltlich und rhetorisch regelmäßig ein Genuss sind, habe ich mich doch hier angemeldet:unbelievable:

(Naja, fast wenigstens …:28: - ich meine natürlich mit "fast" das Anmelden und nicht den Genuss, um Missverständnissen vorzubeugen …)

Horrido!

C.

BTW: Die automatische Rechtschreibkorrektur bringt mich noch ins Grab ...
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Nach meiner bescheidenen Meinung geht es wenigstens hier in der Gegend bei den Sportschützen angenehmer zu als auf dem Stand der KJV, Bei den Schützen hängt kein Schild, das das Schiessen mit "militärischen Halbautomaten" verbietet, gibt es keine depperte Aufsicht die meint, jeden beim Schiessen auf den "Laufenden" unaufgefordert coachen zu müssen und werden Jungjäger nicht angemault, wenn sie nicht bei der KJV sondern einer Schule ihren JS machen.

Es kehre also jeder vor seiner eigenen Tür.
 
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17 Mrz 2010
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14.975
Gibt halt sone und sone.

Bei uns wird niemand wegen eines AK-47 angemacht, die Aufsicht ist dezent im Hintergrund und wird genau so dezent tätig, wenn mal jemand vergisst, die elementaren Regeln einzuhalten.
Aber jeder weiß wie er sich zu verhalten hat und die Sicherheit ist top! Gäste gern gesehen und sie werden auch nicht unterdrückt, sondern an die Hand genommen, wenn sie Fragen haben oder unsicher sind.
 
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Was soll das sein? Eine Rechtsnorm? Eine Meinung irgendeines Verwaltungsheinis... ...Wichtigtuer mit Wampe...
...Das wars jetzt von mir hier, ist eh schon viel zuviel des Guten. Waidmannsheil den Jägern, und selbstverständlich gut Schuss den Schützen. :thumbup:

Whow! Da hat aber einer Dampf abgelassen!

Herzlichen Dank 9x19 für diese und andere (ist positiv gemeint) Belehrungen, die oft höchst amüsant zu lesen sind, weil so schön politisch unkorrekt. Weiter so!
 
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11 Dez 2010
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Nach meiner bescheidenen Meinung geht es wenigstens hier in der Gegend bei den Sportschützen angenehmer zu als auf dem Stand der KJV, Bei den Schützen hängt kein Schild, das das Schiessen mit "militärischen Halbautomaten" verbietet, gibt es keine depperte Aufsicht die meint, jeden beim Schiessen auf den "Laufenden" unaufgefordert coachen zu müssen und werden Jungjäger nicht angemault, wenn sie nicht bei der KJV sondern einer Schule ihren JS machen.

Es kehre also jeder vor seiner eigenen Tür.

Das ist auch meine Erfahrung.
Kommt aber auch stark auf den Verein an. Bei uns wird nur GK geschossen, KK fast nur Langwaffen, da wurden wir auch schon übelst beschimpft von anderen Mietern des Standes, die anscheinend den Lodenjockel an sich als persönliches Vorbild sehen...
Oder so lustige Sachen wie die Forderung, dass wiedergeladene Munition vom Beschussamt bestätigt haben muss, dass sie unter 7000 joule hat, selbst meine 30-30:roll: Wurde nie eingeführt, wohl weil der Betreiber selber auch wiederlädt...

Bei THW und Feuerwehr ist das Gezanke ja noch lustig, aber bei Jägern und Sportschützen wird es teilweise abartig.
 

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