Hat sich schon jemand die Mühe gemacht den Gesetzestext zu lesen und kann zusammenfassen was wir nun noch dürfen?
Ansonsten werde ich mir das gleich mal zu Gemüte führen…
Es gibt ja noch nichts Konkretes, da nur ein Entwurf beschlossen wurde. Allerdings lässt der Wortlaut nichts Gutes erahnen. Die Kernpunkte im Waffenrecht sind:
- Verschärfung der §§ 5 & 6 (Zuverlässigkeit & Eignung=> In der Abfrage kommen zukünftig Zoll und Bundespolizei dazu und auch die Polizeidienststellen der Wohnsitze über die letzten 10 Jahre)
Folge: Du wirst den Verlängerungsantrag wahrscheinlich im Vorjahr stellen müssen
- Bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten, im öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen wird der Umgang mit Messern unabhängig von der Klingenlänge künftig untersagt oder untersagbar, um Angriffen mit Messern und Gewalttaten besser vorzubeugen. Zur Überprüfung der Einhaltung dieser neuen Verbote werden erweiterte Kontrollbefugnisse ergänzt.
Folge: Nicht mal mehr ein Taschenmesser darfst du dabeihaben, wenn du über eine Bushaltestelle gehst. Das ist der problematische Passus.
- Umgang mit Springmessern wird ohne berechtigtes Interesse (z.B. Jagd) verboten.
- Um dieWaffenbehörden bei einer Gefahrenlage noch besser in die Lage zu versetzen, angemessen zu handeln, werden die Regelungen zu Widerruf und Rücknahme sowie der vorläufigen Sicherstellung von Waffen in den §§ 45 und 46 WaffG geändert.
- Auch die Regelung zur Untersagung des Besitzes und Erwerbs erlaubnisfreier Waffen in Form individueller Waffenverbote wird konkretisiert. Durch Regelbeispiele wird klargestellt, wann eine Person keine Waffe besitzen darf. Die absoluten Unzuverlässigkeitsgründe für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Erlaubnissen im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz werden durch einen Straftatenkatalog erweitert, der insbesondere staatsgefährdende Straftaten beinhaltet.
Es wird klargestellt, dass die zuständige Behörde für die Prüfung der für die waffenrechtliche Erlaubnis erforderlichen Voraussetzungen in öffentlich zugänglichen Quellen recherchieren darf.
Das sind die wesentlichen Punkte.