…die eigene Überzeugung als Argument verkaufen zu wollen und sich lediglich die Mühe zu machen zu behaupten…
sei kein Argument.
Denn DAS…
…was Du beigetragen ist bestenfalls eine (Tatsachen-)Behauptung.
Und um es sachlich ganz korrekt zu halten, lieber
@Stadtwaldjäger, sind die Vergleiche auch erstmal nur Fakten und auch entsprechend nachzuvollziehen. Da gibt es nichts dran zu rütteln.
Zum Argument würde das ganze erst, wenn man es (gewöhnlich in einer Schlussfolgerung) auch - meist zur Unterstützung der eigenen Meinung oder im Versuch andere zu überzeugen - zusammenführt. Und das habe ich tatsächlich nicht getan.
Was sich aber anhand der Vergleiche von Verkehrsmitteln und Schusswaffen deutlich zeigt ist - und diese geistige Transferleistung hättest Du nach Durchsicht der Fakten durchaus selber erbringen können - , dass die mediale Darstellung von Schusswaffendelikten in Relation zu anderen (in diesem Fall solche i.V.m. Verkehrsmitteln) deutlich überspitzt scheint.
Nun ist es aber natürlich nicht so, dass die Regierung im Bereich Verkehrsopfer ganz untätig ist und soll es deshalb auch bei den Schusswaffendelikten nicht sein. Dennoch stellt sich die Frage, ob hier der Einsatz (begrenzter) Ressourcen richtig priorisiert wird.
Darüber hinaus besteht gewöhnlich auch noch ein fast absurd wirkender gravierender Unterschied in der Art und Weise, wie versucht werden soll gegen Verkehrsdelikte und Schusswaffendelikte vorzugehen: gibt es einen (oder mehrere Vorfälle mit Schusswaffen), so wird ein Verbot/Einschränkung legaler Schusswaffen lauthals eingefordert; sollten Verkehrstote doch mal wieder thematisiert werden, wird (richtigerweise) eine Korrektur/Verschärfung der Strafen für die Verursacher (ergo Täter) gefordert, nicht aber eine grundsätzliche Erschwerung zum Erlangen des Führerscheins oder ein Verbot von KfZ in Privathand. In letzterem Fall scheint man also durchaus anzuerkennen, dass eine Kollektivstrafe fehl am Platz ist.