[Niedersachsen] Neues Waffengesetz: Niedersachsen stellt keine Jagdscheine mehr aus

Registriert
16 Mai 2005
Beiträge
1.629
Ja, man kann sich nur noch an`n Kopp fassen.
Unabhängig davon, was man von den über uns jüngst ausgeschütteten gesetzgeberischen Segnungen inhaltlich so halten mag, ist die handwerkliche Qualität einfach nur unterirdisch.
Irgendwas wird in blindwütigem populistischem Furor ausgekehrt, um der Volksseele mutmaßlichen wilden Zorn zu beruhigen, an die Umsetzung und deren Folgen im schnöden Alltagsgeschäft wird aber überhaupt nicht gedacht.
In Zeiten wie diesen - Trump wurde heute wieder ins Amt gewählt! - würde ich mir sooooo sehr wünschen, dass Deutschland endlich mal anfängt, in jeglicher Hinsicht an seiner eigenen Fitness zu arbeiten, wobei Einsicht in den beklagenswerten Status quo ja schon einmal der erste Schritt zur Besserung sein könnte.
Leider sehe ich aber nirgends eine Tendenz zu zukünftig vernunftorientiertem Verhalten.
M.
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.197
Ich rechne damit, dass jetzt die Jagdscheingebühren erheblich angehoben werden. Wo doch nun so viel mehr Verwaltungsaufwand damit verbunden ist den Rest der Bevölkerung vor den Gefahren unseres Waffenbesitzes zu schützen. Wie bei den Gebühren zur "Tresorkontrolle", die wir ja angeblich auch selbst verursacht haben.🤢

Basti
 
Registriert
26 Mai 2016
Beiträge
596
Ist ja dieses Jahr schon erhöht worden auf 90 € für einen JJS und 220 € für den 3-Jahres-JS.

In dem Zuge hat man auch gleich mal die Gebühr für die Jägerprüfung von 200 € (?) auf 350 € erhöht.

Vielleicht passt man dann 2025 nochmal an...

Das mit dem Ausstellungsstopp war aber mehr als absehbar. War ja bei Einführung der Verfassungsschutzabfrage genau das gleiche "Problem". Immerhin diesmal 4 Monate mehr Vorlauf zum 01.04. als damals :confused:
 
Registriert
6 Aug 2017
Beiträge
931
Die Behörden - welche auch immer - werden ja vom Gesetzgeber mit immer neuen (teilweise unsinnigen) Aufgaben belastet, ohne entsprechende Richtlinien, Verfahrenswege und entsprechende Ausstattung zu bekommen. Das ist nicht ganz trivial, denn der Staat gibt ja einerseits dem Bürger zwingend die Verfahren vor, kann dann diese aber nicht durchführen.
Das kann z.B. zu Untätigkeitsklagen und Ähnlichem führen. Sehr unerfreulich.
 
Registriert
24 Sep 2017
Beiträge
1.127
Ich kenne das nur aus Niedersachsen. Die jeweiligen Umsetzungen sind Ländersache. Aber hier den Verwaltungen Schuld anzulasten, ist einfach etwas flach. Oft sind die Stellen in den Bereichen Jagd/Waffen nicht besetzt. Bei den Sachbearbeitern habe ich nie schlechte Erfahrungen gemacht.
Das Problem ist einfach die Politik. Es werden Gesetze und Verordnungen einmal schon auf rein ideologischer Basis verabschiedet oder reflexartig auf Tagesgeschehen. Ziemlich viel Aktionismus, wenn die nächste Wahl ansteht. Immer schön nach dem Motto "wir haben ja was gemacht" - und danach die Sintflut der Arbeitsproblematik in der Realität.
Die Abfrage der Zuverlässigkeit erfolgte in Niedersachsen schon seit vielen Jahren in Form einer zentralen Abfrage - auch an den Verfassungsschutz. Die Sachbearbeiter geben eigentlich nur Namenslisten heraus, die dann anderwärts abgearbeitet werden. Das ist ein echtes Massenproblem, da die Jagdscheininhaber und auch die Wiederlader, Sprengscheininhaber usw. alle 2 Jahre überprüft werden.
Verfassungsschutzabfragen sind dabei eine drollige Sache. Die schieben die Abfragen in der Regel zur Polizei zurück - immer nach dem Motto: Wir haben unser Wissen aus den täglichen Lagemeldungen der Polizei. Was wir also wissen, wißt ihr schon lange.
Die wirklich aufwändig mit eigener Arbeit der Verfassungsschutzbehörden - also mit nachrichtendienstlich erworbenen Informationen wird man nur in Ausnahmefällen für eine
waffenrechtliche Angelegenheit herausgeben, weil man dann Quellen und Wege offenlegt. Dafür muß man dann wieder aufwändig andere Versagungswege finden.
Was mir nicht bekannt ist, sind die Möglichkeiten und Verfahren die ja nun auch noch, so mein Infostand, aus dem Gesundheitssektor kommen sollen.
 
Registriert
24 Apr 2013
Beiträge
152
Was ist denn mit der bisherigen Verfahrensweise, nach der (hier in Hessen z.B.) die Zuverlässigkeit nur alle drei Jahre kostenpflichtig überprüft wird? Ich bekam in der Vergangenheit dann dafür mit der Rechnung für die Verlängerung eine separate weitere für die Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch eben nicht bei jeder Verlängerung. Ich wäre nach der Rechnung erst übernächstes Jahr wieder "dran", kann ich dann mit einer zeitnahen Bearbeitung rechnen? Mein aktueller Jagdschein ist ohnehin vollgestempelt und ich bräuchte einen neuen; macht es Sinn, in dem Fall jetzt schon zu beantragen?
 
Registriert
25 Jul 2023
Beiträge
704
Ruf doch einfach mal auf deiner zuständigen Jagdbehörde an und frag nach, nur die können die eine sichere Auskunft geben
 
Registriert
30 Jan 2016
Beiträge
3.455
Neues aus der Gerüchteküche oder der Wahnsinn geht weiter.

Auf mittlerweile zwei Jagden in Baden-Württemberg, habe ich gehört, dass es Anordnung für die Polizei gibt, bei Kontrollen von Jägern gezielt nach Messern im Auto zu schauen. Wenn diese Messer sozusagen rumliegen oder zugänglich sind, soll ein entsprechendes Verfahren mit Jagdscheinentzug eingeleitet werden.

Man lässt es dann auf ein Rechtsstreit ankommen und im Zweifelsfall wird man irgendwann mal Erfolg haben und die Statistik sieht schöner aus.

Also pointiert gesagt, kann die Waffe auf dem Weg ins Revier „frei“ auf der Rückbank liegen, das Messer daneben halt nicht.

Ich transportiere meine Messer jetzt in einer alten Munitionskiste und schließe diese ab.

Beim LJV ist diese Woche niemand zu diesem Thema erreichbar. Ich habe schriftlich nachgefragt.

Ob es ein Gerücht ist oder der Tatsache entspricht, kann ich nicht sagen. Da man jetzt aber viel unterwegs ist, ist vielleicht etwas mehr Vorsicht angebracht. Überraschen würde es wohl niemanden.
 
Registriert
12 Jul 2016
Beiträge
5.412
Neues aus der Gerüchteküche oder der Wahnsinn geht weiter.

Auf mittlerweile zwei Jagden in Baden-Württemberg, habe ich gehört, dass es Anordnung für die Polizei gibt, bei Kontrollen von Jägern gezielt nach Messern im Auto zu schauen. Wenn diese Messer sozusagen rumliegen oder zugänglich sind, soll ein entsprechendes Verfahren mit Jagdscheinentzug eingeleitet werden.

Man lässt es dann auf ein Rechtsstreit ankommen und im Zweifelsfall wird man irgendwann mal Erfolg haben und die Statistik sieht schöner aus.

Also pointiert gesagt, kann die Waffe auf dem Weg ins Revier „frei“ auf der Rückbank liegen, das Messer daneben halt nicht.

Ich transportiere meine Messer jetzt in einer alten Munitionskiste und schließe diese ab.

Beim LJV ist diese Woche niemand zu diesem Thema erreichbar. Ich habe schriftlich nachgefragt.

Ob es ein Gerücht ist oder der Tatsache entspricht, kann ich nicht sagen. Da man jetzt aber viel unterwegs ist, ist vielleicht etwas mehr Vorsicht angebracht. Überraschen würde es wohl niemanden.
Zuzutrauen wäre es den Schergen und ihren Vorgesetzten....
 
Registriert
30 Jan 2016
Beiträge
3.455
Ich sehe gerade, dass ich in Niedersachsen gelandet bin, vielleicht können die Moderatoren das umhängen, danke.
 
Registriert
27 Jan 2006
Beiträge
12.355
Was hat sich denn so gravierend geändert, das keine Jagdscheine mehr ausgestellt werden? Der aufreger war doch bisher nur die neue Messerregelung.
Leute, Leute, manchmal frage ich mich, wie gut man in der eigenen Fraktion überhaupt informiert ist. @Mohawk hat es in seinem ersten Beitrag schon angedeutet. Die Ursache liegt doch voll auf der Hand: Der Abfragenkatalog wurde doch neuerdings erweitert, auch wenn es beim Betroffenen vorbeigegangen sein sollte. Nicht nur der Onkel Doktor bestimmt über Deinen Zustand eine Waffe tragen zu dürfen, sondern auch z.B. Deine Aktivitäten bei den Sozialen Medien (Tiktok,X und so weiter) . Und wenn Du da was äußerst, was Du nicht äußern sollst, ist Deine Zuverlässigkeit dahin. Und da wir ja in Sachen Funknetzausbau/Digitalisierung sogar Albanien hinterherhinken sollen, wie böse Zungen behaupten, dauert der Prozess halt länger als uns lieb ist. Und da wir ja laut Bundeswahlleiterin einem akuten Papiermangel unterliegen, kann es schon mal vorkommen, daß klein Fritzchen über Gebühr auf seinen Lappen warten muß.
 
Registriert
24 Apr 2013
Beiträge
152
Neues aus der Gerüchteküche oder der Wahnsinn geht weiter.

Auf mittlerweile zwei Jagden in Baden-Württemberg, habe ich gehört, dass es Anordnung für die Polizei gibt, bei Kontrollen von Jägern gezielt nach Messern im Auto zu schauen. Wenn diese Messer sozusagen rumliegen oder zugänglich sind, soll ein entsprechendes Verfahren mit Jagdscheinentzug eingeleitet werden.

Man lässt es dann auf ein Rechtsstreit ankommen und im Zweifelsfall wird man irgendwann mal Erfolg haben und die Statistik sieht schöner aus.

Also pointiert gesagt, kann die Waffe auf dem Weg ins Revier „frei“ auf der Rückbank liegen, das Messer daneben halt nicht.

Ich transportiere meine Messer jetzt in einer alten Munitionskiste und schließe diese ab.

Beim LJV ist diese Woche niemand zu diesem Thema erreichbar. Ich habe schriftlich nachgefragt.

Ob es ein Gerücht ist oder der Tatsache entspricht, kann ich nicht sagen. Da man jetzt aber viel unterwegs ist, ist vielleicht etwas mehr Vorsicht angebracht. Überraschen würde es wohl niemanden.

Wie überall, Erosion von Rechtsstaat und Gewaltenteilung in erschreckendem Tempo. Rechtsgrundlage? Brauchen wir nicht, bei allem, was irgendwie suspekt oder unbequem ist einfach mal auf gut Glück ein Verfahren mit maximaler Schuldvermutung einleiten und gucken, was kleben bleibt.

Ich meine - wo steht nochmal, dass im Auto kein Messer liegen darf...? Dass trotzdem je nach Behörde Verfahren eingeleitet werden, notfalls über den Gummibegriff der Zuverlässigkeit/ persönlichen Eignung, glaube ich ohne weiteres.
 
Zuletzt bearbeitet:

BAL

Registriert
7 Jan 2016
Beiträge
2.298
Sehr interessant in dem Kontext, dass keine einzige Partei da jemals etwas rückgängig gemacht hat. Der Wähler aber alle paar Jahre nach neuen an der Spitze ruft, nur das er das Selbe in anderer Farbe bekommt.
Oder wann wurde das Waffengesetzt das letzte Mal entschärft?
2020 wurden (neben allerlei Verschärfungen) in Punkto Erwerb die Schalldämpfer den Jagdlangwaffen gleichgestellt, was deren Erwerb vereinfacht hat.

2003 fiel der "Anscheinswaffenparagraph" weg, weil man gemerkt hat, daß der unsinnig ist. Das war unter einem SPD Innenminister. Frau Faeser wünscht sich diesen Paragraphen jetzt händeringend zurück. Weil... ja, wenn man das so genau wüsste, denn seit 2003 hat sich an der Unsinnigkeit dieser Regelung ja nix geändert.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
167
Zurzeit aktive Gäste
394
Besucher gesamt
561
Oben