Neues Revier-alte Reviereinrichtungen

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Hallo zusammen,

ich bin seit heute stolzer Pächter eines Hochwildrevieres. :D
Der Vorpächter hat privatinsolvenz angemeldet und die Jagd wurde neu vergeben. Meine Fragen an euch.

1. Wie lange darf(kann) der Vorpächter seine alten Kanzeln in dem Revier stehen lassen? :what:
2. Gehen die Kanzeln nicht nach einer bestimmten Zeit an das Revier? Wen er Sie nicht abbaut!

Ich erreiche den Vorpächter nicht und kann auch die einrichtungen also nicht ablösen. Er hat sich mit den Jagdgenossen im schlechten Verhältnis getrennt.

Bin über Tipps und antworten Dankbar!

Waidmannsheil
 

Fex

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Die Suche nach "Vorpächter Kanzel" bringt etliche Antworten, u.a. diese:

viewtopic.php?t=72403

Die Adresse des Vorpächters wirst du ja haben oder bei der JG bekommen. Einschreiben Rückschein, Aufforderung die Kanzeln binnen 3 bzw. 6 Monate zu entfernen oder Angebot zur Übernahme Deinerseits machen.
 
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Fex schrieb:
Die Suche nach "Vorpächter Kanzel" bringt etliche Antworten, u.a. diese:

viewtopic.php?t=72403

Die Adresse des Vorpächters wirst du ja haben oder bei der JG bekommen. Einschreiben Rückschein, Aufforderung die Kanzeln binnen 3 bzw. 6 Monate zu entfernen oder Angebot zur Übernahme Deinerseits machen.


Wobei es da spannend wäre ob du bei ihm kaufen kannst / darfst da er ja insolvent ist.

Wäre er gewerblich insolvent müßtest du das mit seinem Insolvenzverwalter abkaspern.

In jedem Fall muß er aber melden wenn er zu Geld kommt und Bargeschäftchen in Höhe von mehreren 100 Euro werden wohl nicht so einfach machbar sein.
Das kann sich positiv auf die Preisfindung auswirken.
 
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..die Kanzeln werden wie sein übriges Eigentum zur Insovenzmasse gehören...und er wird auch im Rahmen der Privatinsolvenz einen Insolvenzverwalter zugewiesen bekommen...ich würde

a) entweder mal ganz cool abwarten, ob Du jemals wieder etwas von einem der beiden hörtst und die Kanzeln nutzen wenn man das zustandsbedingt kann

b) wenn du ein ordentlicher Michel bist und die Kanzeln gut sind, den Insoverwalter anrufen zwecks Ablöse

c) wenn die Kanzeln schlecht sind, den Insoverwalter anschreiben wegen Beseitigung-oder noch besser-dieses Screiben von der Jagdgenossenschaft abfassen llassen-ist ja das Land der Genossen

Den zustöndigen Isoverwalter bekommst Du an dem Amtsgericht mitgeteilt,in dessen Bezirk der Insovente wohnt.

Denke für den Anfang erstmal genug Infos...
mit schärferen Details können sicherlich solche Foristi um sich schmeissen, die sich in diesem Rechtsgebiet häufiger umhertreiben..wüßte da einen...
 
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Servus,

Danke euch erst mal. Ich habe den Vorpächter gestern erreicht und er will alle kanzeln abbauen und in das Reviers seines Sohnes wieder aufbauen. Ich denke das es einige Kanzeln nicht überleben werden, wen Sie abgebaut werden. Es sind schöne und gute Kanzeln dabei, aber auch etliche wo umgefallen bzw. ziemlich fertig sind. Ich werde wen er nicht alles entfernt, ihm eine saftige rechnung stellen, für das entfernen des rest kanzeln.

MfG
 
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Eine saftige Rechnung interessiert einen Insolventen i.A. nicht besonders.

Vielleicht doch lieber den Insolvensverwalter auf das Vermögen aufmerksam machen und dem abkaufen.
 
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Hallo Gibbs,

herzlichen Glückwunsch zum neuen Hochwildrevier! Ich wünsch dir viel Waidmannsheil!

Jetzt zu deienr Frage:
Ich habe vor vielen Jahren mal eine Jagd an einen Rechtsanwalt übergeben. Wurde auch neu verpachtet. Ich wollte sie aber nicht mehr.
Der Schrieb mir, ich hätte nach dem Gesetz 3 Monate Zeit, die Reviereinrichtungen abzubauen, danach würden sie kostenfrei in seinen Besitz übergehen.

:shoot:

P. S.:
Da fällt mir gerade ein, ich bein seit 01.04.13 ja auch an einem Hochwildrevier beteiligt. Hatte ich im Moment echt völlig vergessen.
Als besonderes "Hochwild" habe ich sogar Wölfe im Revier! Mal sehen, was das wird. :help:
 
G

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Guest
Waidmanns Gruß
Gibbs schrieb:
Servus,
....

Ich werde wen er nicht alles entfernt, ihm eine saftige rechnung stellen, für das entfernen des rest kanzeln.

MfG
fasse doch mal einem ohnehin schon Nackten in die Taschen :?

Forde ihn höflich aber bestimmt unter Fristsetzung dazu auf, den Müll zu entsorgen, aber investiere selber kein Geld dafür.
Du wirst sonst wohl ziemlich sicher auf den Kosten sitzen bleiben...








Sagt einer, der meint dass wenn schon alles am Boden liegt, muss man nicht auch noch zusätzlich drauf herum treten.
 
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Gibbs schrieb:
Servus,

Danke euch erst mal. Ich habe den Vorpächter gestern erreicht und er will alle kanzeln abbauen und in das Reviers seines Sohnes wieder aufbauen. Ich denke das es einige Kanzeln nicht überleben werden, wen Sie abgebaut werden. Es sind schöne und gute Kanzeln dabei, aber auch etliche wo umgefallen bzw. ziemlich fertig sind. Ich werde wen er nicht alles entfernt, ihm eine saftige rechnung stellen, für das entfernen des rest kanzeln.

MfG

Na, das würde ich nicht mitmachen: Der wird die guten Kanzeln abbauen und den Schrott stehen lassen. Und für den Müll und Ärger, den er hinterlässt, steht er nicht ein, weil er ja pleite ist.

Andererseits muss man aufpassen, das man sich so einen nicht als Feind schafft, der kennt das revier und hat offenabr viel Zeit jetzt...

Ich hätte mich bei dem garnicht gemeldet. Weil es nun aber so ist, würde ich ihn anrufen und sagen, dass nur ein "geordneter Auszug" in Frage kommt. Also ist zu besprechen, was abgebaut wird und was bleibt. Und dann die Bedingung stellen, dass die guten KAnzeln erst freigegeben werden, wenn der Müll aus dem Wald ist (Zurückbehaltungsrecht).

M.
 
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Falls es für dich in Frage kommt, könntest du auch Erkundigungen über die hier rechtlich geltenden Vorschriften bei einer Insolvenz einholen. Es gibt ja, wie oben erwähnt, anscheinend Foristi, die da bewandert sind. Ich bin es nicht.
Ich schreibe das daher, da wir bei Revierübernahme einen ähnlichen Fall hatten, die Kanzeln und alle übrigen Jagdeinrichtungen jedoch Teil der Insolvenzmasse waren, und der ehemalige Pächter da gar nichts mehr bestimmen konnte. Was für Sonderfälle etc. es da gibt - keine Ahnung.

Wmh und viel Spaß im neun Revier!
 
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Wenn Du es genau wissen willst, Schau zunächst bei www.insolvenzbekanntmachungen.de bei der detailsuche. Vorsicht, suche richtig füttern! Wenn da nichts kommt, musst Du beim Insolvenzgericht den insolvenzbeschluss Anfragen. Dazu erstmal beim Amtsgericht=Insolvenzgericht am Ort des Schuldners anrufen. Nicht abwimmeln lassen, ggf. Pachtvertrag hinschicken und Nachfolge betonen.

Im Insolvenzbeschluss steht drin, was der Schuldner noch darf, was der Insolvenzverwalter (starker oder schwächer Verwalter?).

Das Insolvenztecht ändert sich ständig, die vetbraucherinsolvenz hat sich m.w. Gerade geändert. Bei sind aber vor allem die kürzeren Wohlverhaltens- Zeiträume, also 3 statt 7 Jahre bis zur Entschuldung.

M.
 
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@Mattenklodt

Na, das würde ich nicht mitmachen: Der wird die guten Kanzeln abbauen und den Schrott stehen lassen. Und für den Müll und Ärger, den er hinterlässt, steht er nicht ein, weil er ja pleite ist.

Andererseits muss man aufpassen, das man sich so einen nicht als Feind schafft, der kennt das revier und hat offenabr viel Zeit jetzt...

Findest Du das richtig, solche Unterstellungen zu schreiben, wenn Du den/die Betroffenen nicht persönlich kennst. Ich nicht... :thumbdown:

Michel
 
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jaegermichel schrieb:
@Mattenklodt

Na, das würde ich nicht mitmachen: Der wird die guten Kanzeln abbauen und den Schrott stehen lassen. Und für den Müll und Ärger, den er hinterlässt, steht er nicht ein, weil er ja pleite ist.

Andererseits muss man aufpassen, das man sich so einen nicht als Feind schafft, der kennt das revier und hat offenabr viel Zeit jetzt...

Findest Du das richtig, solche Unterstellungen zu schreiben, wenn Du den/die Betroffenen nicht persönlich kennst. Ich nicht... :thumbdown:

Michel

Ja, finde ich richtig. Der Mann ist insolvent und schafft Werte = Kanzeln zu seinem Sohn. Insoweit auch keine Unterstellung, sondern die Tatsachen, über die wir hier diskutieren.
Und die Gefahr, dass der übrige Schrott im Revier bleibt, besteht nunmal.
Deshalb würde ich keinem Abbau von guten Kanzeln zustimmen, solange vielleicht noch abzubauender Müll im Revier steht. Ein objektiver Rat, den ich jedem Betroffenen geben würde.
M.
 
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Danke für die Glückwünsche und den tip mit dem link.

Ich meine aber, wen man ihm so kommt, wird er behaupten die guten kanzeln gehören seinen unentgeldlichen Jäger und so hätte man wieder nix in der Hand :(

So würde ich es machen!

Den Tip, erst die kaputten Kanzeln wegräumen und dann die guten-Das find gut!! ;)

Mal sehen was noch alles passiert! (Die Sauen waren letzte nacht schon da)

Wnh
 
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Hallo,

als Nicht-Jurist kenne ich dazu nur Hess. JagdG §22, Abs. 2:

"Jagdeinrichtungen sind von den ehemaligen Jagdausübungsberechtigten innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Pachtverhältnisses zu entfernen, falls ihre Nachfolger sie nicht übernehmen."

Gilt natürlich so nur für Hessen. Andere...

Grüße, Manuel
 

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