Neue Jägerprüfungsordnung in Niedersachsen?

Eine Änderung der Prüfungsordnung in Ns finde ich....

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grosso schrieb:
Wähle doch bitte mal den direkten Vergleich zum Führerschein, da werden Menschen mit deutlich weniger theoretischen und praktischen Fähigkeiten auf die Menschheit losgelassen, die ganz offensichtlich später nicht in der Lage sind, die Komplexität aus Straßenverkehrsordnung, Verkehrssituation, Witterung und Beherrschung des eigenen Fahrzeugs auf die Reihe kriegen. Die Fahrschulen würden sich sicher mächtig freuen, wenn wir eine zukünftige jährliche 'Pflichtfahrüberprüfung' initiieren würden.
Das Beispiel würde ich mir solange verkneifen, wie es im Revier nicht Blitzt, wenn mal wieder einer seine persönlichen Grenzen überschritten hat, die UJB keine Punkteregister führt und kein Schutzmann mit dem Alco-Tester aufn Hochsitz geklettert kommt. .

basti
 

M03

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grosso schrieb:
Ja, wir können uns darauf verständigen, dass, im Sinne des Tierschutzes, das Thema 'Schießausbildung einen höheren Stellenwert benötigt und zukünftige Jägergenerationen dahingehend geprägt werden. Die Jägerschaft und hier speziell die Verbände haben es in der Hand, darauf Einfluss zu nehmen und an den vorhandenen Stellschrauben zu drehen. Die Verbände sind aber offensichtlich deutlich mehr an munteren 'Rehwildaufartungsshows' interessiert als daran, mit den Verbandsmitteln neue Schießstandressourcen zu schaffen.

Das Thema ist allerdings nicht neu und zumindest in NRW wurde , wahrscheinlich wegen fehlender Eichhörnchen , darauf reagiert und die Anforderungen zum bestehen der Schießprüfung bereits geändert.

Was die Schießstandsressourcen betrifft wurde zwar die Jagdabgabe deutlich erhöht um damit Schießstände zu pflegen , erhalten und zu sanieren, aber mehr Stände oder mehr Zeiten für Übungswillige sind da wohl eher nicht mit drin.

Hier die seit neuem gültigen Anforderungen für NRW.

§ 6
Schießprüfung

(1) Die Schießprüfung, bei der mindestens zwei von dem Vorsitzenden bestimmte Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein müssen, besteht aus:



1. Büchsenschießen,

2. Flintenschießen.



(2) Beim Büchsenschießen sind fünf Schüsse sitzend aufgelegt aus einer Entfernung zwischen 90 und 110 m auf die Rehbockscheibe Nummer 1 des Deutschen Jagdschutz-Verbandes abzugeben. Des Weiteren sind fünf Schüsse stehend freihändig aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 m auf die flüchtige Überläuferscheibe Nummer 5 oder Nummer 6 des Deutschen Jagdschutz-Verbandes abzugeben.



(3) Beim Flintenschießen sind nach Festlegung durch den Prüfungsausschuss zehn bewegliche Ziele (Wurftauben-Skeet oder Wurftauben-Trap oder Kipphase) aus jagdlicher Gewehrhaltung zu beschießen. Doppelschüsse sind zugelassen. Die obere Jagdbehörde kann nach Anhörung der Landesvereinigung der Jäger zulassen, dass das Flintenschießen abweichend von Satz 1 in einer anderen Form mit vergleichbarer Schwierigkeit (z.B. auf elektronisch simulierte bewegliche Ziele) durchgeführt wird, und die Mindestleistung entsprechend den Anforderungen nach § 8 Absatz 4 Nummer 2 festlegen. Es sind



a) beim Skeetschießen je zwei Tauben von den Ständen 1, 3, 4, 5 und 7 aus zu beschießen, wobei jeweils die erste Taube vom hohen Turm und die zweite Taube vom niedrigen Turm geworfen wird;

b) beim Trapschießen die Tauben in wechselnder Höhe und Seitenrichtung zu werfen;

c) Kipphasen aus einer Entfernung von 25 bis 35 m zu beschießen.



(4) Bei der Schießprüfung dürfen eigene Jagdwaffen mit beliebiger Visierung und Optik benutzt werden. Für das Büchsenschießen sind alle für Schalenwild zugelassenen Patronen, für das Flintenschießen die Kaliber 20, 16 und 12 zugelassen.



(5) Die Schießprüfung kann von den anwesenden Mitgliedern des Prüfungsausschusses beendet werden, sobald die Mindestleistungen nach § 8 Absatz 4 erbracht sind oder feststeht, dass die Mindestleistung nicht mehr erreicht werden kann.



(6) Die Ergebnisse der Schießprüfung sind in eine Schießliste einzutragen, die von den anwesenden Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Die Schießliste ist der Niederschrift über die Prüfung beizufügen.
 
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.."Pflichtschiessen dient nur der Bürokratie!"...kann ich nur bestätigen... :idea: :roll: .dann würden die täglichen Beschwerden von "Nichtjägern" über Jäger, die bei den zuständigen Behörden eingehen, reduziert. :idea:
 
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Folgender Vorschlag überwiegt derzeit im Ministerium:

Büchse: stehend angestrichen auf Rehbock mit hochwildtauglichem Kaliberplus: flüchtender Überläufer mit mind. .222 Rem. (bestanden hat, wer zwei von fünf irgendwo in den Ringen hat)
Flinte: nur noch Wurftaube
 
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Das anfangs zitierte "Kipphase ist genauso schwierig wie Wurftaube, da ähnliche Durchfallzahlen" ist natürlich nur ein Scheinargument.

Jeder Jagdausbilder (ob nun Schule oder KJS) wird versuchen, seine Schützlinge auf Prüfungsniveau zu bringen. Fragt sich eben nur, mit wieviel Aufwand, sprich Zeit und Patronen.

Kipphase kann man auch als Bewegungslegasteniker in zwei Wochen lernen, Wurftaube braucht VIEL länger und ist deswegen für Crash-Kurse ungeeignet.
 
A

anonym

Guest
Duckdichundwech schrieb:
.."Pflichtschiessen dient nur der Bürokratie!"...kann ich nur bestätigen... :idea: :roll: .dann würden die täglichen Beschwerden von "Nichtjägern" über Jäger, die bei den zuständigen Behörden eingehen, reduziert. :idea:

Wie denn das?
Meinst, weils dann dank immer weiterer Buerokratieschikanen immer weniger Jaeger gibt, ueber die man sich beschweren kann? Ja, gut moeglich.

Was dafuer zunimmt sind die Beschwerden ueber den Schiesstandlaerm. Hast also in Summe sicher gleich viel Arbeit. :p
 
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Guten Tag,

ich möchte meine Eindrücke zur Jungjägerausbildung wiedergeben. Ich habe mich gegen einen 3 Wochen Crash-Kurs entschieden, da ich lieber eine "langsame" fundierte Ausbildung wollte, mit größeren Zeiträumen zur Nacharbeit.
Aktuell ist "Halbzeit" mit der Ausbildung. Die praktische Schießausbildung ist gelaufen. Die Prüfung war vor Weihnachten und ist soweit bestanden.
5 von 15 Tontauben und mindestens 25 von 50 Ringe auf der Bockscheibe (stehen angestrichen) waren gefordert. Ich selber hatte wenig Probleme beim Schießen (selber GK Sportschütze ), aber bei dem einen oder anderen war es schon haariger... im Großen und Ganzen ist der Teil aber von allen gut absolviert worden.
Der theoretische Teil ist auch nicht zu verachten...aber ich freue mich auf die Prüfung im März.. hoffendlich kann ich danach meinen ersten Jagdschein lösen.
 
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Die Schießleistungen jedes Schützen

können nur durch kontinuierliches Training verbessert werden, beim Jäger z.B. Jagdparcours. Regelmäßige Pflichtschießen halte ich n.w.v. für sinnvoll und sie können auch unbürokratisch abgehalten werden; in vielen Ländern, in denen Gängelei weniger an der Tagesordnung ist, als in unserem Verordnungsfanatikerparadies, sind sie bereits seit langen Jahren Vorschrift, ohne das sich die dortigen Jäger darüber beschweren.

Die Ursachen dieser Forderungen sehe ich aber eher bei den Blockwarten des Naturschutzes, also z.B. Vogelmörderkommittee, NABU und BUND, als in einem wirklichen Bedürfnis.

Frage ist, ob man weiter reagieren will und, von solchen Forderungen getrieben, wie wild mauert und mit Schaum vor dem Fang seine Domäne verteidigen will, oder ob man selbst agiert, Pflichtschießen einführt, dies versucht vorbildlich-praxisgerecht aufzubauen und gleichzeitig die bescheidenen Trainingsmöglichkeiten des Breitensports 'Schießen' mit immerhin mehr als 3 Millionen Vereinsmitgliedern publik macht.

Gruß,

Mbogo
 
A

anonym

Guest
DIeses Vorghen klingt wie der Ratschlag, sich selber umzubringen, weil einen jemand mit Morddrohungen verfolgt. Du sagst ja selber, es gibt kein wirkliches BEduerfnis fuers Zwangsballern.
Wenn wirs aber erst mal haben, dann WIRD es in diesem Lande nur dazu missbraucht werden, auf dem VErwaltungsweg die Jagd ebenso auszuduennen, wie man es bei den Sportlern ja schon tut, per dauernden Zwangsterminen und wer die nicht einhaelt, der wird enteignet. Man hats doch bei den Sportlern genau so gemacht.Erst Vereinszwang, dann Verbandszwang, erst blosse Mitgleidschaft, dann 18 mal Zwngsballern im Jahr in den ersten drei Jahren dann Zwangsballern unendlich oder Waffen weg. Und deswegen ist es auch mal Zeit, eine Grenze zu ziehen und lieber kaempfend unterzugehen, als sich selber von der Klippe zu stuerzen.
Nein zum Zwangsballern unter allen Umstaenden ohne jeden Kompromiss.
Wenn wirs schon nicht verhindern koennen, wenn z.B. mal ne rotrote Bundesregierung passiert, dann ist das halt so. Aber sich selber erschiesen? Nein.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
promillo schrieb:
.....
Nein zum Zwangsballern unter allen Umstaenden ohne jeden Kompromiss.
Wenn wirs schon nicht verhindern koennen, wenn z.B. mal ne rotrote Bundesregierung passiert, dann ist das halt so. Aber sich selber erschiesen? Nein.

Wer erachtet es als sinnvoll, dass irgendwelche schießkunstunfähigen Idioten irgendwelches Wild in aller Regelmäßigkeit waidwund schießen weil sie es absolut nicht anders können, nur weil sie nicht zum Schießstandtraining eingeladen werden dürfen?

Ich meine.. entschuldigung meinen engen Blickwinkel, aber immerhin schießt der Jäger auf Lebewesen, denen gegenüber er moralisch ! auch nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet ist.

Und, ja, bei dem was sich mancherorts so abspielt, gehört eigentlich "ausgedünnt"!

Ich schließe mich nicht aus.. ich beherrsche das Schießen nicht, ergo schieße ich auch nicht auf Lebewesen.

Ist eigentlich eine banale Gewissensfrage, die man sich stellen darf.

(gesteinigt, geteert, gefedert und gevierteilt darf gerne per PM werden)
 
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promillo schrieb:
Man hats doch bei den Sportlern genau so gemacht.Erst Vereinszwang, dann Verbandszwang, erst blosse Mitgleidschaft, dann 18 mal Zwngsballern im Jahr in den ersten drei Jahren dann Zwangsballern unendlich oder Waffen weg.

100% Zustimmung.
Ich habe die gesamte Entwicklung als Sportschütze mitgemacht.. die 18 Termine sind ja nichtmal ein Gesetz, sondern aus irgend einer nichtmal gültigen Verwaltungsvorschrift übernommen worden. Die Vereine / Verbände waren in vorauseilendem Gehorsam noch so blöd und haben diese Zahl übernommen.
Jeder verantwortungsbewußte Jäger sollte wissen was er kann und wann er trainieren muss. Irgendwelche Pflichttermine sind unpraktikabel und ein weiterer Sargnagel für den Legalwaffenbesitzer!
 
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promillo schrieb:
DIeses Vorghen klingt wie der Ratschlag, sich selber umzubringen, weil einen jemand mit Morddrohungen verfolgt. Du sagst ja selber, es gibt kein wirkliches BEduerfnis fuers Zwangsballern.
Wenn wirs aber erst mal haben, dann WIRD es in diesem Lande nur dazu missbraucht werden, auf dem VErwaltungsweg die Jagd ebenso auszuduennen, wie man es bei den Sportlern ja schon tut, per dauernden Zwangsterminen und wer die nicht einhaelt, der wird enteignet. Man hats doch bei den Sportlern genau so gemacht.Erst Vereinszwang, dann Verbandszwang, erst blosse Mitgleidschaft, dann 18 mal Zwngsballern im Jahr in den ersten drei Jahren dann Zwangsballern unendlich oder Waffen weg. Und deswegen ist es auch mal Zeit, eine Grenze zu ziehen und lieber kaempfend unterzugehen, als sich selber von der Klippe zu stuerzen.
Nein zum Zwangsballern unter allen Umstaenden ohne jeden Kompromiss.
Wenn wirs schon nicht verhindern koennen, wenn z.B. mal ne rotrote Bundesregierung passiert, dann ist das halt so. Aber sich selber erschiesen? Nein.

Da muss ich Dir Recht geben, Promillo. Bis auf Eines: Mach das nicht immer an den Parteifarben fest, gegen Jäger und Sportschützen haben sie ALLE was, egal ob links oder rechts.

Das Jagd- und Sportschützenwesen ist in Deutschland schon genug reguliert, teilweise bis ins Groteske hinein, da sollten unsere Verbände nicht noch an weiteren Regulierungen mitwirken!


WH
Gonzo
 
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Schießen sollte man schon können,wenn man das Waidwerk ausübt.Trotzdem ist keiner vor Fehlschüssen gefeit.Schwierig, um es mal in milder Form auszudrücken,wird es erst dann,wenn Weidmann sich auf Bewegungsjagden ohne Übungsstunden produziert.So viel Verantwortung vor der Kreatur sollte jeder Schütze an den Tag legen,daß seine Schießkünste mit seinem Selbstbewußtsein im Einklang stehen. Leider ist dem nicht immer so.Eigentlich spricht das für`s Pflichtschießen.ABER: Hier bin ich mit dem Panzerfahrer: Der Druck kommt von außen und hat wohl kaum das Ziel, Ottonormaljäger zum Scharfschützen zu machen. Einsicht sollte aus den eigenen Reihen kommen.
 
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Mal ein Beispiel zum Thema Eigenverantwortlichkeit. Funkamateure müssen ebenfalls eine staatliche Prüfung ablegen die nicht von Pappe ist. Danach handeln sie eigenverantwortlich, was ihre (auch selbstgebauten Sendeanlagen) betrifft. Durch die abgelegte Prüfung hat man bewiesen, dass man weiß, was man da tut.

Jeder weiß doch von sich selbst, wie gut oder schlecht er schießt, es kann doch nicht so schwer sein, den Finger gerade zu lassen, wenn man sich nicht sicher ist.
 

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