Neubeantragung Jagdschein - Strafverfahren und Alkoholerkrankung

W

WUH44

Guest
Guten Tag zusammen,

ich habe mich in diesem Forum angemeldet, um einige Informationen zu meinem Anliegen zu bekommen.


Es geht um folgende Sache:

Ich habe vor einigen Jahren meinen Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt verloren. Wegen der BAK lag eine Straftat vor, im Ergebnis wurde ich zu 30 Tagessätzen verurteilt. Wegen einer anderen Verurteilung (ebenfalls 30 TS) 2 Jahre zuvor hatte mir die Jagdbehörde den Jagdschein entzogen. Die Sperrfrist für die Neubeantragung ist mittlerweile rum.

Die Behörde verlangt, das die BAK damals entsprechend hoch war und sie eine Alkoholabhängigkeit vermuten, ein amts- oder fachärztliches Gutachten bzgl. meiner Eignung.

Es ist so, dass ich tatsächlich alkoholabhängig war (richtig: "bin"). Die Alkoholabhängigkeit ist i.V. mit einer Depressionserkrankung.

Ob Depression und Alkoholabhängigkeit der Jagdbehörde bekannt sind, weiß ich nicht. Der Führerscheinstelle jedenfalls sind beide - zumindest nach bisheriger Aktenlage - nicht bekannt.

Trotz dessen, dass der Führerscheinstelle die Abhängigkeitserkrankung nicht bekannt ist, gebe ich für die bevorstehende MPU "freiwillig" Abstinenznachweise ab.

Ich bin seit 2 Jahren trocken (komplett abstinent) und habe mittlerweile auch meine Depressionen sehr gut im Griff. Deshalb steht demnächst auch die MPU in Sachen der Fahrerlaubnis an.

Da Führerschein und Jagdschein ja nun zwei völlig verschiedene Sachen sind, würde ich gerne wissen, ob hier im Forum entsprechende Erfahrungen vorliegen und vielleicht der eine oder andere Tipp zu bekommen ist.

Konkret ist zB die Frage im Raum, ob ich überhaupt jemals (trotz nachgewiesener Abstinenz) eine Chance habe, den Jagdschein wiederzubekommen? Oder ist es eher so, dass eine (wenn auch zurückliegende) Depression und/oder Alkoholabhängigkeit dauerhaft den Jagdschein ausschließen.

Gruß und Waidmanns Heil

Wilhelm
 
Registriert
27 Mrz 2005
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Hallo Wilhelm,

Ich denke Du solltest das Geld in die Hand nehmen und das einen Fachanwalt übergeben. Der Sachverhalt ist recht kompliziert und enthält einige Fallstricke.
So wie die Waffenbehörde zur Zeit gestrickt sind vermute ich da ein hartes Rennen und vermute dir wird die Zuverlässigkeit negativ beschieden werden.
Aber das ist Kaffeesatzleserei und ohme Gewähr.
Ich rate deutlich zum Anwalt.

A.
 
W

WUH44

Guest
Hallo asselito,

herzlichen Dank für Deinen Beitrag.

Ja, ich denke, daß anwaltliche Hilfe da am besten ist. Plane das ohnehin in dieser Sache.

Ich wollte hier nur vorab schon mal wissen, ob vielleicht ähnlich gelagerte Fälle bekannt sind.

Es wäre für mich, ähnlich wie bei der Führerschein-Sache, die Karten offen auf den Tisch zu legen. D.h. die Karten offen auf den Tisch legen, die Abhängigkeitserkrankung etc. einzuräumen und gleichzeitig aber die (erfolgreiche) Therapie nebst bestehender Abstinenz zu belegen.
Allerdings weiß ich halt nicht, ob es ein dauerhaftes Ausschlusskriterium sein könnte - Sinngemäß: Einmal Alki, ewig unzuverlässig.

Gruß und WH

Wilhelm
 
Registriert
15 Jun 2012
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3.187
Bin kein Jurist. Hab dies gefunden

http://www.jagd-naheland.de/pdf/Jagd- und Waffenrechtliche Zuverlaessigkeit 2011.pdf

Es scheint um die "Regel-Unzuverlässigkeit" zu gehen. Der Absatz vor Fallbeispiel 3.

Zitat: Liegen die Tatbestandsmerkmale der Regel-Unzuverlässigkeit vor, ist in der Regel davonauszugehen, dass die betroffene Person unzuverlässig ist; diese Regelvermutung kann jedochin Einzelfällen widerlegt werden.

Das könnte doch ein Schlupfloch sein.

Schlußabsatz: "
Angesichts dieser unter Umständen weitreichenden Konsequenzen strafrechtlicher Verfahrenoder Bußgeldverfahren bei wiederholter Begehung einschlägiger Ordnungswidrigkeiten fürdie waffenrechtliche Erlaubnis und den Jagdschein kann daher jedem Betroffenen eines Straf-oder Bußgeldverfahrens, der Inhaber eines Jagdscheines und/oder einer waffenrechtlichenErlaubnis ist, nur dringend angeraten werden, frühzeitig die Hilfe eines im Jagd- undWaffenrecht kundigen Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. "

Davon hängt der Ausgang dann wohl ab.


Das hier vielleicht interessant:
http://www.wildundhund.de/r30/vc_content/bilder/firma438/Downloads/106_108_jvg_mpu.pdf

Diese Urteil wurde zwar verloren:
Sollte der Kläger seine Alkohol- und Eheprobleme überwunden haben, steht es ihm frei, unter Nachweis dieser Tatsache erneut eine Waffenbesitzkarte zu beantragen.

Aber es heisst am Ende:
Sollte der Kläger seine Alkoholprobleme überwunden haben, steht es ihm frei, unter Nachweis dieser Tatsache erneut eine Waffenbesitzkarte zu beantragen.

Es scheint also möglich!


Hier hat es wohl geklappt:
Damit bestehen für den Senat hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte dauerhaft in der Lage sein wird, einen Rückfall in das Suchtverhalten zu vermeiden, und er mithin die suchtbedingte negative Lebensphase überwunden hat. Hierfür spricht nicht zuletzt auch, dass das Landratsamt ... auf Grund des Gutachtens des Dr. ... vom 14.04.2010 mittlerweile wieder von der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit des Beklagten ausgeht und ihm - nach den Angaben des Beklagten und seines Bevollmächtigten in der Berufungsverhandlung - den Jagdschein wieder erteilt hat.

https://openjur.de/u/357842.html



und so weiter ...

Ich denke, ein vernünftiges ärztliches Gutachten (nicht vom Hausarzt) und ein guter Anwalt sind Minimalvoraussetzungen, wenn die Sache Erfolg haben soll. Die Chance scheint aber da zu sein.
 
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23 Mai 2009
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Du hast 2 Delikte mit je 30 Tagessätze angegeben, nur bei einem Delikt aber den Alkoholbezug klar bezeichnet. Es könnte also auch noch ein anderer Tatbestand vorgelegen haben.
In diesem Fall ständen die Karten bezügl. der Unzuverlässigkeit schlecht.
Wenn das andere Vergehen allerdings auch einen Alkoholbezug hatte, würden die Abstinenznachweise und auch eine positive MPU die Sache erleichtern. Ist aber keine Garantie.
 
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Vorsicht, mit Ehrlichkeit kommst Du nicht weiter. Ehrlich Deinem Anwalt gegenüber, das ja, aber Behörden gegenüber ist eher taktisch kluges Handeln angeraten. Und dabei hilft Dir ein guter Anwalt. Der, und das ist mein Tipp, Dich berät, aber selbst gar nicht nach außen in Erscheinung treten sollte. Ansonsten sehe ich es wie Rehfreund: Ein vernünftiges ärztliches Gutachten (nicht vom Hausarzt) und ein guter Anwalt sind Minimalvoraussetzungen. Es gibt einge Fälle, die nach entsprechenden Gutachten (auch die MPU ist ein Gutachten) positiv ausgegangen sind.
 
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24 Jul 2014
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Die Ratschläge zu einem guten Anwalt finde ich immer sehr interessant.
Was will der gute Anwalt denn machen?
Die beiden Verurteilungen und der Führerscheinentzug sind ergangen, da macht der Anwalt auch nichts mehr.

Voraussetzung ist jetzt erstmal, dass die MPU positiv abgelegt wird und damit die mangelnde persönliche Eignung ausgeräumt werden kann. Auch da kann der gute Anwalt erstmal nicht helfen.

Für die Zuverlässigkeit wäre interessant zu erfahren, wann die beiden Verurteilungen ergangen sind.
Wenn Du den Führschein vor einigen Jahren abgegeben hast und zwei Jahre vorher schon mal verurteilt wurdest, scheint das ja schon eine Weile her zu sein.
 
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12 Dez 2004
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Hallo,

die Ausgangslage ist denkbar schlecht aber vermutlich nicht hoffnungslos.

Wichtig ist was noch bei den Ordnungsbehörden und den Zentralregistern gespeichert ist. Hier würde ich vorher mal eine Abfrage starten. Hinweise dazu auf der Webseite von Datenschmutz.
(http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft).

Sollte da irgendwas drin sein, was eigentlich raus muss bzw. ein Hinderungsgrund ist, kann man Löschanträge stelle. Auch mit Unterstützung der zuständigen Datenschutzbeauftragen (Land, Bund).

Wenn Fristen abgelaufen sind und ein Neuantrag auf den Jagdschein nicht im Wege steht, dann würde ich diesen formell einfach beantragen. Vorab empfehle ich ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt nach vorheriger Klärung der Kosten. Der Führerschein und die MPU wären mir persönlich wichtiger, so nebenbei.

Im Falle eine Ablehnung ist dann der Rechtsanwalt wieder eine Adresse um die Ablehnung prüfen zu lassen und ggf. dann zu klagen, sofern hier Aussicht auf Erfolg besteht.


Viel Erfolg!
 
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3.796
Hätte ich eine Depression kämen mir Jagdwaffen als letztes in Haus! Hätte mein Nachbar eine und ich wüsste das er frisch einen Jagdschein hat...................:no:
 
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26 Okt 2015
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Hallo Füxlein

deinem Schreiben nach hast du noch keine Erfahrung in deinem Umkreis mir Depressionen. Das bedeutet nähmlich nicht das man sich oder jemanden anders, irgendwann eine Kugel durch den Schädel jagd.
Wenn du so denkst, müsstest du jeden der schnell in Wut gerät, den Autofahrer der sich über andere Verkehrsteilnehmer aufregt,
den Fußballspieler der sich geärgert hat e.c.t. den Jagdschein weg nehmen.
Derzeit sind ca. 5% der Bevölkerung im Alter von 18-65 Jahren in Deutschland an einer behandlungsbedürftigen Depression erkrankt. Größer ist die Zahl derjenigen, die irgendwann im Laufe ihres Lebens an einer Depression erkranken, aber gar nicht wahr genommen wird. Danach müssten daraus eine ganze Menge Leute Konsequenzen ziehen.
Man kann mit Depressionen lernen zu leben, sogar gut.

Gruß Wolfsstern
 
A

anonym

Guest
Und, ergänzend angemerkt, gibt es eine Vielzahl von Psychologen, die "Burnout" als nichts anderes als eine Depression, der man einen "aktuellen" Namen gegeben hat, ansehen und sie identisch behandeln.

Insofern, folgt man Deiner Denkweise, Füxlein, wäre jeder, der an einem Burnout erkrankt ist/war, nicht geeignet, Waffen zu besitzen.
 
Registriert
25 Aug 2005
Beiträge
3.796
Ja psychische Erkrankungen sind wahrlich nicht mein Fachgebiet.

In meinem nahen Umfeld gab es drei Personen von denen man im Nachhinein sagte das Sie unter Depressionen gelitten haben sollen.

Der Erste hat sich in einem besonders dunklen Moment morgens um vier im Stall erhängt.
Der Zweite hat auf seinem Hof zuerst das Vieh mit der .22lbf dann sich selbst gerichtet.
Der Dritte hat seine Frau und dann sich erschossen.

Man kann gerne sagen ich kenne mich damit nicht aus, aber aus diesen Erfahrungen habe ich mir eben mein festes Bild von Medikamenten geleiteten Menschen gebildet.

Wäre ich der Arzt der dafür unterschreibt das man einem solchen Menschen eine Waffe in die Hand gibt.....niemals.
Nicht umsonst muss ein Jagdscheininhaber nicht nur körperlich sondern auch geistig geeignet sein.

Ich will den Ts aber nicht vorverurteilen (wobei er bereits von Gericht verurteilt wurde) aber die Ausgangslage ist denkbar schlecht.

Mich würde mal noch interessieren was die andere Starftat für eine war? Da gibt es ja auch Unterschiede. Unterhalt nicht gezahlt ist was anderes wie regelmäßig seine Alte verprügelt!

Bei den Depressionen soll es ja auch Unterschiede geben. Darf man besoffen Waffen führen? Darf man unter dem Einfluss von Antidepressiva Waffen führen?

Füxlein
 
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A

anonym

Guest
Ja psychische Erkrankungen sind wahrlich nicht mein Fachgebiet.

In meinem nahen Umfeld gab es drei Personen von denen man im Nachhinein sagte das Sie unter Depressionen gelitten haben sollen.

Der Erste hat sich in einem besonders dunklen Moment morgens um vier im Stall erhängt.
Der Zweite hat auf seinem Hof zuerst das Vieh mit der .22lbf dann sich selbst gerichtet.
Der Dritte hat seine Frau und dann sich erschossen.

Man kann gerne sagen ich kenne mich damit nicht aus, aber aus diesen Erfahrungen habe ich mir eben mein festes Bild von Medikamenten geleiteten Menschen gebildet.

Wäre ich der Arzt der dafür unterschreibt das man einem solchen Menschen eine Waffe in die Hand gibt.....niemals.
Nicht umsonst muss ein Jagdscheininhaber nicht nur körperlich sondern auch geistig geeignet sein.

Ich will den Ts aber nicht vorverurteilen (wobei er bereits von Gericht verurteilt wurde) aber die Ausgangslage ist denkbar schlecht.

Mich würde mal noch interessieren was die andere Starftat für eine war? Da gibt es ja auch Unterschiede. Unterhalt nicht gezahlt ist was anderes wie regelmäßig seine Alte verprügelt!

Bei den Depressionen soll es ja auch Unterschiede geben. Darf man besoffen Waffen führen? Darf man unter dem Einfluss von Antidepressiva Waffen führen?

Füxlein

Ich sehe keine Grund, warum man jemandem, der unter schwerem Drogenmißbrauch mit Suchtabhängigkeit und Depressionen gelitten hat und sich selber als geheilt bezeichnet, keine Waffe zugestehen soll.

Vielleicht ist der Waffenbesitz genau die Form der Therapie, die ihm hilft, wieder ein wenig Stabilität in sein Leben zu bekommen.

Ich wäre auf jeden Fall dafür - vorausgesetzt, der Betreffende wohnt nicht in meinem direkten Umfeld.
 
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