A
anonym
Guest
gedoppelt
DWM1915 schrieb:voyager schrieb:Hallo,
das ist Deine Rechtsauffassung, .
Gruß
voyager
Ich laß es, es hat doch keinen Zweck. Meinetwegen darfst Du gerne auf Deine Rechte verzichten und sperrst die Kanone dann eben abends vor dem Zubettgehen ein. Bei manchen ist es wohl auch besser so...............
DWM1915 schrieb:voyager schrieb:Hallo,
das ist Deine Rechtsauffassung, .
Gruß
voyager
Ich laß es, es hat doch keinen Zweck. Meinetwegen darfst Du gerne auf Deine Rechte verzichten und sperrst die Kanone dann eben abends vor dem Zubettgehen ein. Bei manchen ist es wohl auch besser so...............
solmspruefung schrieb:DWM1915 schrieb:voyager schrieb:Hallo,
das ist Deine Rechtsauffassung, .
Gruß
voyager
Ich laß es, es hat doch keinen Zweck. Meinetwegen darfst Du gerne auf Deine Rechte verzichten und sperrst die Kanone dann eben abends vor dem Zubettgehen ein. Bei manchen ist es wohl auch besser so...............
Nee, führ mal aus. Ich kenne nämlich nur die andere Auffassung. Und das in vielen, auch abgeurteilten Fällen. Natürlich nur aus Zitaten, nicht aus eigenem Erleben - Gottseidank.
Baumstumpfnix schrieb:bei Björn liegt aber die Waffe innerhalb eines befriedeten Bezirkes, der quasi eigenen 4 Wände neben ihm im Bett, während eine Jagdkanzel möglicherweise nicht als befriedeter Bezirk gesehen wird, es sei denn es handelt sich um eine Eigenjagd.
Führen: tatsächliche Gewalt ausüben, ich denke auch nicht, daß Schlaf diesen Rechtszustand unterbricht. Vielmehr hat der >Führende< zu jeden Zeitpunkt dafür zu sorgen, daß seine Gerätschaft nicht abhanden kommt (Sorgfaltspflicht), etc. Also, die Nacht in der Kanzel schlafend verbringen nur mit (wie auch immer) gegen Verlust gesicherter Kanone.
solmspruefung schrieb:Aha. So wie zur Zeit im Forum hektisch die Avatare gelöscht werden, so könnten Hasenfüße ihre Kanzeln jetzt "A"-zertifiziert oder wenn KW dabei, sogar in "B" errichten. :roll:
voyager schrieb:Hallo,
achso, ich bin Dir nicht würdig genug, mh nunja kann man nichts machen.
Hätte sogar ein paar Aktenzeichen für Dich gehabt, aber mit mir willst ja nicht.
Gruß
voyager
voyager schrieb:HAllo,
pass mal auf, bei so einem Ton hocke ich mich hin und suche übers I-Net die Urteile raus damit Du dich dran ergötzen kannst, wie blöd muss ich eigentlich sein um das zu machen. Such selber.
Es wird sogar einem Unterstellt das er wenn er schläft sich und andere verletzen könnte wenn er unabsichtlich an den Abzug kommt. Die Zuverlässigkeit wurde in Frage gestellt und die Pappe war weg.
Aber such selber.
Probleme könnte es ggf. mit der Zuverlässigkeit geben, denn der Umgang mit einer geladenen Waffe, wenn auch in der eigenen Wohnung, birgt grundsätzlich Gefahren. Nicht umsonst dürfen Waffen selbst auf zugelassenen Schießständen grundsätzlich nur ungeladen abgelegt werden.
Es gibt ein relativ neues VG-Urteil, wo jemandem, der nachts zu Selbstschutzzwecken eine geladene Waffe unter seinem Kopfkissen aufbewahrt hat, die Zuverlässigkeit aberkannt wurde. Zum einen, weil seine (nichtberechtigte) Ehefrau Zugriff auf die Waffe hatte, zum anderen, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass er im Schlaf unbeabsichtigt an den Abzug kommt und dadurch eine Schussauslösung erfolgt, die ihn selbst, seine Frau und wahrscheinlich auch alle Nachbarn erheblich gefährdet hätte.
Dadurch lag gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG eine Unzuverlässigkeit vor, da der Umgang mit der Waffe als leichtfertig bzw. nicht vorsichtig oder sachgemäß anzusehen war
Urteil ist vom VG Braunschweig - 5 A 46/08