Nachweis der richtigen Aufbwahrung

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Also ist es rechtlich in Ordnung, wenn man die geladende KW zugriffsbereit unterm Bett oder im Nachttisch liegen hat, sofern man alleine wohnt?
 
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Thersites schrieb:
Unfallverhütungsvorschriften gelten nur für die Jagd.

Leider gibt es ein paar (?) Übereifrige, die genau das nicht wahrhaben wollen.
Sogar in einer LJV-Veröffentlichung habe ich mal diesen Schwachsinn schon gelesen.
Außerdem erinnere Ich mich noch an Deine Debatte mit Pfannenjäger.
 
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Solange man sich allein in der Wohnung befindet, dürfen wohl (?) sogar die Waffenschranktüren dauerbar offen stehen, man darf mit der KW unterm Bett schlafen, auch geladen..... :p
man sollte nur nicht gerade suicidalen Gedanken nachgehen (wie schon angemerkt), Zielübungen (auch trocken) aus dem Fenster machen, tatsächlich rumballern, wenn man sich vermeintlich angegriffen fühlt (z.B. der Nachbar, der nur freundlicherweise ein Paket angenommen hat und das Paket bringt, aber auch der dämliche Einbrecher, der unbewaffnet ist, und nur mal so auf die Schnelle hereinschaut (Verhältnismäßigkeit der Mittel, Notwehr????,etc.)...
und man sollte vorm Verlassen der Wohnung diesen Tag der offenen Schranktüre wieder beenden.
in eine böse Falle kann man geraten, wenn man den besagten Tag der offenen Schranktüre mit Dritten (die besten Freunde) exzessiv (z.B. mit einer Kiste Bier) auslebt :shock: (Sorgfaltspflicht, Zugriffsmöglichkeit für Unbefugte -auch die eigenen Kinder gelten als Unbefugt (?), somit auch der Freundeskreis (?) - etc. )
Laut Youtube ist ein üblicher Jägerschrank in 3 Min geknackt mit handelsüblichen Mitteln: Stemmeisen, Hammer, etc. wenn man den Lärm nicht scheut, braucht man sich nicht die Mühe zu machen, ihn abzutransportieren. :wink:
 

Hap

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Du darfst die geladene KW sogar mit ins Bett nehmen!
 
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möglicherweise sind gerade diese 2 Beine waffenschein- und damit sicher aufbewahrungspflichtig !!!!!!!! :wink:
 
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Hallo,
Also ist es rechtlich in Ordnung, wenn man die geladende KW zugriffsbereit unterm Bett oder im Nachttisch liegen hat, sofern man alleine wohnt?

Da habe ich aber meine Zweifel.
Solange Du nicht eingeschlafen bist ist es richtig, sobald Du aber schläftst ist das nicht erlaubt, da Du keinen Einfluss mehr auf die Waffe hast. Deshalb muss die Waffe dann in einem Tresor.

gruß
voyager
 
A

anonym

Guest
Das sind alles theoretische Spinnereien.
Wem wurde denn schon mal eine Waffe aus den Bett geklaut, waehrend er selbst in diesem Bett (alleine) schlief?
So what?
 
A

anonym

Guest
voyager schrieb:
Hallo,
Also ist es rechtlich in Ordnung, wenn man die geladende KW zugriffsbereit unterm Bett oder im Nachttisch liegen hat, sofern man alleine wohnt?

Da habe ich aber meine Zweifel.
Solange Du nicht eingeschlafen bist ist es richtig, sobald Du aber schläftst ist das nicht erlaubt, da Du keinen Einfluss mehr auf die Waffe hast. Deshalb muss die Waffe dann in einem Tresor.

gruß
voyager

Auf dem Ansitz kann man auch einschalfen. Und jetzt ? Straftäter.
 

tar

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Bei ner Kanzel kann man ja meist von innen verriegeln?


Anschrauben kann auch negativ wirken, wenn der unverrückbare Schrank es Knackern dann erst richtig ermöglicht einen Hebel anzusetzen und sich mit vollem Körpergewicht reinzulegen. ;)
 
A

anonym

Guest
tar schrieb:
Bei ner Kanzel kann man ja meist von innen verriegeln?

Unerheblich. Schlafen ist keine Jagdausübung, damit nur Zusammenhang mit der Jagd, Gewehr darf dann aber nur "nicht schußbereit", also entladen, sein, Waffe des Schläfers ist aber geladen, damit führt er sie ohne Erlaubnis und wird objektiv zum Straftäter.
Die Möglichkeit, damit auch Unbefugten vielleicht Zugriff auf die Waffe zu ermöglichen ist noch eine ganz andere Baustelle.

Aber ganz allgemein gilt für Zuhause, daß man die tatsächliche Gewalt einschränkungslos über die Schußwaffe(n) ausüben darf, steht übrigens auch vorn auf der WBK, gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich des Ladezustandes existieren nicht, lediglich Zugriff Unbefugter ist ganz allgemein zu verhindern und daher sind bei Abwesenheit die Waffen in den mindestens dafür vorgesehenen Behältnissen zu verwahren. Das schließt die geladene Waffe neben dem Bett eines allein in der Wohnung Befindlichen nach meiner Rechtsauffassung nicht aus, wenn niemand sonst ohne Einbruch an die Waffe kommen kann. Ihr könnt euch aber auch gern selbst mit nichtexistenten Einschränkungen weiter selbst kasteien, ich habe nichts dagegen.
 
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Hallo,

die Tatsächliche Gewalt über die Waffe habe ich im Schlaf nicht und deshalb muß sie da in einem Schrank.

Gruß
voyager
 
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9 Mai 2010
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Hallo,

das ist Deine Rechtsauffassung, gut, aber Gerichte haben das schon anders gesehen und deshalb sollte man vorsichtig sein.

Gruß
voyager
 
A

anonym

Guest
voyager schrieb:
Hallo,

das ist Deine Rechtsauffassung, .

Gruß
voyager

Ich laß es, es hat doch keinen Zweck. Meinetwegen darfst Du gerne auf Deine Rechte verzichten und sperrst die Kanone dann eben abends vor dem Zubettgehen ein. Bei manchen ist es wohl auch besser so...............
 

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