Solange man sich allein in der Wohnung befindet, dürfen wohl (?) sogar die Waffenschranktüren dauerbar offen stehen, man darf mit der KW unterm Bett schlafen, auch geladen.....
man sollte nur nicht gerade suicidalen Gedanken nachgehen (wie schon angemerkt), Zielübungen (auch trocken) aus dem Fenster machen, tatsächlich rumballern, wenn man sich vermeintlich angegriffen fühlt (z.B. der Nachbar, der nur freundlicherweise ein Paket angenommen hat und das Paket bringt, aber auch der dämliche Einbrecher, der unbewaffnet ist, und nur mal so auf die Schnelle hereinschaut (Verhältnismäßigkeit der Mittel, Notwehr????,etc.)...
und man sollte vorm Verlassen der Wohnung diesen Tag der offenen Schranktüre wieder beenden.
in eine böse Falle kann man geraten, wenn man den besagten Tag der offenen Schranktüre mit Dritten (die besten Freunde) exzessiv (z.B. mit einer Kiste Bier) auslebt :shock: (Sorgfaltspflicht, Zugriffsmöglichkeit für Unbefugte -auch die eigenen Kinder gelten als Unbefugt (?), somit auch der Freundeskreis (?) - etc. )
Laut Youtube ist ein üblicher Jägerschrank in 3 Min geknackt mit handelsüblichen Mitteln: Stemmeisen, Hammer, etc. wenn man den Lärm nicht scheut, braucht man sich nicht die Mühe zu machen, ihn abzutransportieren. :wink: