Nachtsicht in RLP ab 23.06.2020

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Würde sich das BKA juristisch irren, hätte dies ein Gericht festzustellen.
Auch hier kommt das Land Bayern garnicht vor. Das BKA ist die für die entsprechende Beurteilung zuständige Stelle.
Was das Ministerium vorgeblich getan hat, wäre zunächst auch erst einmal zu bewerten.
Geregelt hat es nämlich nichts ;) Dafür hat es aber Dinge beschrieben, die von der zuständigen Stelle für eine Bewertung anders bewertet werden.
Dann kann man aber auch dem größten Skeptiker sagen, dass die Gerichte nun wirklich nicht an Weisungen eines Ministerium gebunden sind. Die zuständige Stelle für eine Bewertung dort aber gehört wird.
Wer meint der bayrische Polizist würde da nichts zur Anzeige bringen, darf gern auch den grenznah sehr eifrigen Bundespolizisten oder Zollbeamten als Gefahrenquelle anerkennen.

Aber nochmal: Das Schreiben des STaMi regelt garnichts.
Das gibt Anleitung zur Umsetzung. Die getroffene Einschätzung wurde von der Fachstelle zwischenzeitlich dann auch anders eingeordnet.

Der Jäger erkennt dann leider einige Stolperfallen nicht oder unterscheidet nicht
Die Allgemeinverfügung regelt jagdrechtliche Belange.
Gern können andere Belege beigebracht werden. Einfach als Zitat einfügen.
Damit ist man aber waffenrechtlich immer noch dran. Dafür muss nach wie vor eine Ausnahme nach §40WaffG vorliegen. Das ist i.d.R. eine behördliche (oder gerichtliche) Beauftragung oder die Ausnahmgegenehmigung des BKA.
Auch hier gern Quellen wie das anders abzuwickeln wäre.
Jeder darf sich einbringen. Einfach frei zitieren und die Quelle dazu.

Jedes bayerische Gericht, wird waffenrechtliche Verstöße genauso drakonisch wie immer bestrafen.
 
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Die Jünger der Technik wollten einen technisch vollkommen untauglichen Kompromiss? Vorsatz ohne Aufheller?

Fakt ist: die Jäger haben aus Sicht der Politiker jetzt alles, was von bestimmten Kreisen immer gefordert wurde. Gegenleistung? Schussschneisen? Gezielte Bejagung beim Forst? Natürlich nicht. Danke dafür.

Bist Du sicher, dass in der Allgemeinverfügung von 2017 „handelsübliche Taschenlampe“ stand?

Ja.

Unabhängig davon halte ich eine IR Taschenlampe für eine handelsübliche Taschenlampe.

Du. Ob das auch VRiOVG Waltraud Dosenkohl-Müller so sieht? Völlig zwingend ist das nicht. Ich jedenfalls denke bei einer Taschenlampe an ein Gerät, das für mich sichtbares Licht produziert.

Es gibt keine andere mögliche Bewertung.

Ach komm‘? Diese Absolutheit gibt es sicher nicht. Unabhängig vom Wortlaut spielen ja bekanntermaßen auch historische und teleologische Auslegung eine Rolle. Zur Zeit der Allgemeinverfügung 2017 war die Verwendung von Vorsatzgeräten an einer Schußwaffe noch waffenrechtlich verboten. Vor dem Hintergrund fällt es schon etwas schwer zu argumentieren, dass IR-Aufheller genehmigt werden sollten. Ich weiß es nicht. Ich habe nur Bedenken. Die muss niemand teilen. Immerhin geht es hier nur um die jagdrechtliche Seite und niemand riskiert seine Zuverlässigkeit. Deswegen ist es am Ende auch in diesem Punkt eine unnötige Diskussion.
 
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Doch. Handelsüblich ist tatsächlich belegt.
Da IR-Lampen wirklich im Handel -in Vielfalt und dauerhaft- angeboten werden, sind diese handelsüblich.
Auch ist definiert, dass eine künstliche Lichtquelle eben nicht nach Wellenlänge unterschieden wird-unsichtbares Licht also dem sichtbaren Licht gleichgestellt ist.
WaffG Anlage 1
4.1
Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.
4.2
 
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Auch ist definiert, dass eine künstliche Lichtquelle eben nicht nach Wellenlänge unterschieden wird-unsichtbares Licht also dem sichtbaren Licht gleichgestellt ist.

Das ist doch irrelevant. In der Verfügung steht nichts über die Zulassung „künstlicher Lichtquellen“. Und wenn du einen IR-Strahler mit einer handelsüblichen Taschenlampe gleichsetzen willst: meinetwegen. Ich bleibe bei meinen Bedenken.
 
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Aber wie willst du die begründen?
IR-Strahler sind doch ganz handelsübliche ware.
Auf die Wellenlänge bin ich eingegangen, weil ich beim besten Willen nichts anders fand, auf das du Bezig nhemen wolltest.

duden.de
im Handel (2b) üblicherweise erhältlich
Beispiele
  • handelsübliche Ware
handelsüblich hat übrigens 27 Punkte bei Scrabbel ;)
 
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Was hast du die ganze Zeit mit handelsüblich? Meinetwegen sind IR-Aufheller „handelsüblich“. Darum geht es aber doch gar nicht. Nach der Allgemeinverfügung in RLP aus 2017 gibt es keine generelle Ausnahme vom sachlichen Verbot der Verwendung von künstlichen Lichtquellen, sondern nur eine Freigabe von Taschenlampen. Im natürlichen Sprachgebrauch ist eine Taschenlampe etwas anderes, als ein IR-Strahler, auch wenn sie technisch das Gleiche tun. Aber wenn ich mir zu Weihnachten eine Taschenlampe wünsche, erwarte ich im Geschenkpapier ein technisches Gerät, das portabel ist und Lichtwellen im für mich sichtbaren Bereich erzeugt. Wenn ich mir einen IR-Strahler wünsche, erwarte ich etwas anderes. Dazu kommt, dass die Autoren der Allgemeinverfügung aus 2017 an IR-Aufheller wohl schon deswegen nicht gedacht haben, weil damals jegliche praktikable NZG-Lösung schon waffenrechtlich verboten war. Genau deswegen hat man ja das Anleuchten mit Taschenlampen (-> sichtbares Licht) überhaupt erst freigegeben.

So begründe ich meine Bedenken.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Na ja, rechtlich nicht so ganz einfach haltbar, auch wenn Bayern es noch anders sieht. Da kam aber auch schon mal einer her, der die Pkw-Maut rechtlich einwandfrei einordnete. Das WaffG macht nun mal klare Vorgaben.

wipi
Definitionssache.
Mit den Hosen voll, ist die Auslegung natürlich klar.
 
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Ich hab garnichts die ganze Zeit damit. Ihr hattet darüber diskutiert.
Es gab aus meiner Sicht dazu eine falsche Darstellung und da hab ich das eben eingebracht.

Eine Taschenlampe ist eine Taschenlampe (mobile Lichteinheit mit eigener Stromversorgung). Ob da Weisslicht, irgendeine Farbe (rot, blau oder grün) oder Licht im nichtsichtbaren (Infrarot, ultraviolett) Bereich rauskommt, ist aus meiner Sicht unerheblich.
Es ist rein physikalisch nur eine andere Wellenlänge des selben Lichts.
Das macht dann auch wieder entsprechende Nachtsichttechnik nutzbar.
Die Allgemeinverfügung beinhaltet das durchaus.
Ob das so gemeint war, spielt am Ende keine Rolle, solange das Ergebnis nicht erst auf der Formulierung hergeleitet werden muss.
 
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Ich denke jeden der ein wenig im Thema steht reichen die Fakten als Beweis.
Lese Dir den Entwurf durch den die Politik einmütig auf den Weg gebracht hat durch und schau dir an was im Gesetz steht. Schau die die Stellungnahmen des BKA an und die Einschätzungen der Sachverständigen an.
Wo war denn der Aufschrei der Jagdverbände gegen das plötzliche Verbot Künstlicher Lichtquellen????? WO

Trotz der durchaus teilweisen unterschiedlichen Standpunkte muss ich @Dergerl hier zumindest teilweise zustimmen. Es ist kein Geheimnis, dass Herr Thies vom LJV NRW sich Kraft seines Amtes (MdB) stark gegen eine Freigabe eingesetzt hat. Dies wurde hier auch schon thematisiert. Dort war ein Auszug seiner Rede und Begründung contra NZT verlinkt. Finde das auf die Schnelle leider nicht.
Da seine Argumentationen aber wenig Fachwissen aufwiesen, sondern lediglich schlechte Behauptungen um seine Kollegen zu überzeugen, habe ich ihn damals angeschrieben. Er blieb bei seinem Standpunkt, ohne wirklich stichhaltige Argumente liefern zu können.

wipi
 
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Es ist kein Geheimnis, dass Herr Thies vom LJV NRW sich Kraft seines Amtes (MdB) stark gegen eine Freigabe eingesetzt hat

Ja, habe ihn auch angeschrieben, die Antwort war mit der deinen Annährend gleichlaut.
Lediglich das Argument das der Forst auf Dauer das für seine Reh und Rotwild dezimierungen auch mißbrauchen werde, kann ich annerkennen.
 
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Trotz der durchaus teilweisen unterschiedlichen Standpunkte muss ich @Dergerl hier zumindest teilweise zustimmen. Es ist kein Geheimnis, dass Herr Thies vom LJV NRW sich Kraft seines Amtes (MdB) stark gegen eine Freigabe eingesetzt hat. Dies wurde hier auch schon thematisiert. Dort war ein Auszug seiner Rede und Begründung contra NZT verlinkt. Finde das auf die Schnelle leider nicht.
Da seine Argumentationen aber wenig Fachwissen aufwiesen, sondern lediglich schlechte Behauptungen um seine Kollegen zu überzeugen, habe ich ihn damals angeschrieben. Er blieb bei seinem Standpunkt, ohne wirklich stichhaltige Argumente liefern zu können.

wipi
Das mag ja alles richtig sein, aber der LJV NRW ist nicht das Mass aller jagdl. Angelegenheiten! Die Mehrheit der Verbände und somit massgeblich der DJV hat sich für den Einsatz von NZT ausgesprochen.
Eine Möglichkeit, die jetzige unbefriedigende Situation zu beseitigen, wäre es mMn wenn alle Bundesländer der Bayerischen Lösung folgen würden, auch wenn diese umstritten ist.
Aber offensichtlich ist es der Politik mit der ASP Prävention diesbezüglich nicht sonderlich ernst!
 
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Es wurde eine für alle Jagdverbände einheitliche Zustimmung im Vorfeld beigebracht.
Das ist die offizielle Stellung der Jagdverbände.
Einzelne Herrschaften (und auch nicht einzelne Verbände) stellen die Position der deutschen Jagdverbände dar.
 
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Herr Thies vom LJV NRW sich Kraft seines Amtes (MdB)

MdB Thies ist aber nicht vom LJV-NRW mit der Vertretung dieser Auffassung im Bundestag beauftragt worden und hat auch nicht in der Funktion als Vizepräsident des LJV-NRW, sondern als einfacher Abgeordneter gesprochen.

Und: es gibt dieses Jahr noch eine Neuwahl des Präsidiums...


Nachtrag: Zu finden ist Thies' Erklärung in Anlage 2 des Plenarprotokolls 19/135, Seite 16930.
Hinweis: Von der hier gegenständlichen Lampenproblematik findet sich da nichts.
 
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ich stelle mir die Frage welche Antwort mehr Gewicht letztendlich hatt
Die eines "einfachen" Abgeordneten oder einem Vizepräsident des LJV...

solche Identitären gibt es ja auch bei Nanunana und Umweltmdb's

nur so als Einwurf...
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Trotz der durchaus teilweisen unterschiedlichen Standpunkte muss ich @Dergerl hier zumindest teilweise zustimmen. Es ist kein Geheimnis, dass Herr Thies vom LJV NRW sich Kraft seines Amtes (MdB) stark gegen eine Freigabe eingesetzt hat. Dies wurde hier auch schon thematisiert. Dort war ein Auszug seiner Rede und Begründung contra NZT verlinkt. Finde das auf die Schnelle leider nicht.
Da seine Argumentationen aber wenig Fachwissen aufwiesen, sondern lediglich schlechte Behauptungen um seine Kollegen zu überzeugen, habe ich ihn damals angeschrieben. Er blieb bei seinem Standpunkt, ohne wirklich stichhaltige Argumente liefern zu können.

wipi
Herr Thies hat nur das widergegeben was die Auffassung des gesamten Vorstand ist.
Übrigens auch NS war bis zuletzt dagegen hier ging man sogar noch weiter auch SD`s wurden abgelehnt.
Wenn die Jagdverbände unter dem Dach des DJV (übrigens Hartwig Fischer war immer ein Befürworter einer Modernisierung der Jagd) für eine Legalisierung von Hilfsmitteln zur Nachtjagd sind wo ist denn auch nur ein LJV der sich für die dahingehende Anpassung der LJG bemüht.
LJV NRW Sieht keine Notwendigkeit etwas zu ändern und lehnt die Jagd mit Nachtsicht ab.
Herr Remmel hat seinerzeit die.:
Jagdzeiten geändert
Bleifrei zur Pflicht gemacht
Die Fallenjagd eingeschränkt
Schißnachweis zur Pflicht gemacht
Jagdschutz eingeschränkt Hunde Katzen
Einsatz von Wildkameras erschwert
Mindes Pacht zeit halbiert.
Jagdsteuer in die Hoheit der Gemeinden gegeben
Die Jagd auf invasive Arten weiter eingeschränkt
Die Jagd auf Böcke vom 15.09 bis zum Januar verlängert

Ein paar dinge hat man Rückgängig gemacht was vernünftig war aber die genannten und einige mehr haben Heute noch bestand.
Was hat der LJV damals alles versprochen als Er für CDU FDP Wahlkampf gemacht hat. da ist nicht wirklich was von über geblieben außer der Müllerente der Schnepfe und der Bau Jagd und andere Jagdliche Nischen wie die Kirrmenge oder das betretungsverbot von Jagdlichen Einrichtungen.
Fakten Check LJV hat seine Versprechen nicht eingehalten.
Ich hab immer noch ein gutes Verhältnis zum Hartwig Fischer wir hatten seinerzeit sehr intensive Gespräche und finden auch Heute noch immer ein wenig Zeit für ein Gespräch wenn wir uns über den Weg laufen was auch Heute noch ab und zu passiert.
 

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