Nachsuchenführer wird Jagdschein entzogen

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(...)

Lösung 1: Der Senf wird von allen Seiten abgestellt, die Schützen dürfen nur nach außen schießen, der Hundeführer geht mit seinen Hunden rein, darf aber selber nicht schießen. Wenn die Hunde stellen muß er es mit der kalten Waffe regeln!

Lösung 2. Man wartet bis das Stück krank wird und läßt dann einen NSF mit gutem Hund seinen Job machen!

Angesichts des relativ hohen Senf würde ich Lösung 1 bevorzugen.

So wäre es am sinnvollsten gewesen :thumbup:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
.

Ich wollte hier nicht zündeln und schon gar nicht die Bestrafung des Schützen in Frage stellen sondern nur in den Raum werfen, ob ein paar Tausend Euro Ordnungs- plus Schmerzensgeld nicht gereicht hätten. Den Jagdscheinentzug empfinde ich als passionierter Jäger für einen anderen passionierten Jäger (2 DD, Nachsuchenführer) halt als "Höchststrafe".
trifft das abgefälschte FLG den Kopf einer Person, schaut die Sache mit Sicherheit anders aus.

Sachverhalt bleibts der Gleiche... Und die Äusserung, dass man von solchem Tun nicht ablassen würde, ergibt dann die Abrundung zu einem Gesamtbild, welches durch die handelnde Behörd dementsprechend gewürdigt wurde.

so what
 
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Wollte der Schütze als erfahrener Nachsuchenführer vielleicht nur die fehlende Kompetenz der Urteilenden schelten, indem er sagte er würde in gleicher Situation wieder so handeln?
Ein Dreieck aus Schütze re und li vorgestellt und einem Dritten im Senf ( wie hoch wird der sein?) kann sehr spitz, gefährlich oder sehr stumpf sein und eigentlich Drückjagdroutine.
Hat es einen Lokaltermin gegeben. Konnte der Schütze die beiden anderen gar sehen? Wie waren die Winkel? Bestand ein echtes Risiko oder war es der unglückliche Zufall?
Gefahr liegt in der Luft, gehst Du auf Jagd, aus vielerlei Gründen, auch durch Schusswaffengebrauch. Wir wissen das und gehen verantwortungsvoll damit um. Aber ich sehe hier eine echte Gefahr uns die Jagd zu nehmen. Nach Helikopter Eltern folgt der Helikopter Staat.
Erst Warnwesten, Verbot von Durchgehschützen, Drückjagdböcke...demnächst Kevlarwesten und Helme und und und und dann darfst Du zuhause bleiben.
War der Winkel ungefährlich würde ich gegen das Urteil angehen und ein kompetenteres Gericht verlangen.
 
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@gnb

Mit Verlaub: Wenn ich die Anstehschützen nicht sehen kann, schieße ich nicht auf flüchtiges Wild in deren mögliche Richtung.
 
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Auch wenn ich zwischen die Schützen ziele/schieße, zieleschieße ich in deren Richtung und somit handele ich grob fahrlässig. Gerade da ich auch keinen Kugelfang habe, die dünnen Senfstängel werden das FLG kaum halten, höchstens ablenken und so verbietet sich der Schuss.

Wie immer waren wir alle nicht dabei, aber nach der Schilderung gefährdete der Nachsuchenführer die anderen Mitjäger!
 
A

anonym

Guest
Wenn und hätte - hilft hier nicht mehr weiter!

Er sollte erst mal die Klappe halten, sich als Mitglied
mit 'Forum Waffenrecht' in Verbindung setzen.

Die kennen wirkliche Fachleute unter den Anwälten.

Wenn dann nach erfolgreicher Klage mit dem ganzen damit verbundenem Stress derselbige noch mal gefragt wird - wird er sich ganz gewiß
als sehr lernfähig erweisen :biggrin:
 
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es kommt immer darauf an unten zwei Situationen dargestellt

im ersten Fall sind die Winkel jagdüblich im Zweiten riskannt

Anhang anzeigen 28524
Schußrichtung als Strich markiert das Fünfeck stellt die Sau dar.
Wer behauptet er hat auf einer Drückjagd noch nie unter den Winkeln in Pos. 1 geschossen?

By the way...ich hab schon auf einen Pistolenstand eine 45 Kugel zurückbekommen ans Bein. Auch ein blauer Fleck. Das war 180 Grad rückwärts. Soll ich jetzt zuhause bleiben?

Und Geschosse nehmen auch mal seltsame Bahnen

[video=youtube_share;0ABGIJwiGBc]http://youtu.be/0ABGIJwiGBc[/video]
 
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...
Gefahr liegt in der Luft, gehst Du auf Jagd, aus vielerlei Gründen, auch durch Schusswaffengebrauch. Wir wissen das und gehen verantwortungsvoll damit um. Aber ich sehe hier eine echte Gefahr uns die Jagd zu nehmen. Nach Helikopter Eltern folgt der Helikopter Staat.
Erst Warnwesten, Verbot von Durchgehschützen, Drückjagdböcke...demnächst Kevlarwesten und Helme und und und und dann darfst Du zuhause bleiben.
War der Winkel ungefährlich würde ich gegen das Urteil angehen und ein kompetenteres Gericht verlangen.


Ich bin hinsichtlich deiner Wahrnehmung absolut in deiner gedanklichen Nähe. Abgesehen davon, dass wir die konkrete Situation schlicht nicht kennen, finde ich es daher auch gewagt, eine klare Stellung zu beziehen.

Nachdem es aber in dem sehr konkreten Fall nunmal faktisch zu einem Unfall - mit überschaubaren Folgen - gekommen ist, halte ich die Aussage des Schützen, es wieder genau so zu tun, für mehr als unklug. Ich denke, ein kompetenter juristischer Ratgeber hätte von so einem Statement dringend abgeraten.

Nach meiner Einschätzung hat der Schütze mit seiner Aussage eine gewisse Zwangsläufigkeit der Folgeereignisse ausgelöst.


Grosso
 
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Sorry, wollte es kurz halten und nicht eine ellenlange Geschichte aufschreiben.
Die Situation entsprach ungefähr der wie von Gutsnobrain in seiner Darstellung 1.
Der Abstand zwischen den beiden Jägern zueinander am Rand betrug ca. 100m. Und der Überläufer lief genau in der Mitte zwischen beiden hindurch. Da sich alle Beteiligten sehen konnten und der Nachsuchenführer sah, wo die beiden Jäger standen (seitlich ca. 50 Meter versetzt zu seiner Position).
Schwarzwild ist ein sehr wehrhaftes Wild, welches unter Umständen auch angreift. Das kann niemand voraussehen, wie sich die Sau in einer solchen Situation verhalten wird. Ich hätte in der gleichen Situation auch geschossen. Zum einen um meiner Verpflichtung zum Tierschutz nachzukommen (SW soll angeschweisst gewesen sein) und zum reinen Selbstschutz.
Die Flinte ist eine Waffe für kurze Distanzen, auch mit FLG.
"Flintenlaufgeschosse haben trotz der relativ geringen Geschossgeschwindigkeit eine hohe kinetische Energie, die sie wegen des hohen Querschnitts und durch Verformung schnell an das Ziel abgeben. Ein so hohes Geschossgewicht wird sonst erst bei Büchsen im Kaliber .50 erreicht.
Bei einer Entfernung von 50 Metern haben FLG noch eine Geschossenergie von ca 1500 Joule. Wenn ich damit jemanden direkt am Unterarm treffe, dürfte der Arm an der Stelle völlig zerfetzt sein. Ergo hat dieses Geschoss des NAchsuchenführers beim Aufprall auf den Wildkörper seine Geschossgeschwindigkeit fast völlig abgegeben.
Der Nachsuchenführer hat aus meiner Sicht die erforderliche Sorgfalt zweifelsohne walten lassen. Er wusste um und sah die die Position der am nächsten stehenden Jäger. Ein seitlicher Abstand von jeweils 50 Metern ist auch völlig ausreichend.
 
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Es wird nicht in einem so kleinen und engen Treiben mit FLG oder Kugel geschossen. Wer das negiert, gibt seinen Jagdschein bitte auch direkt bei seiner UJB ab, damit nicht noch mehr Mitjäger zu Schaden kommen! Einer der ersten und wichtigsten Grundsätze, die man im Jägerkurs lernt ist, daß man nicht in Richtung der Schützenkette anschlagen oder noch schlimmer schießen darf. Wie doof muß man eigentlich sein, um so etwas zu tun oder im Nachhinein zu entschuldigen? Das ist doch einer der elementarsten Grundsätze, wenn wir zusammen auf Jagd gehen? Ich verstehe dieses Forum nicht, manchmal regt man sich über jeden Pups auf und manchmal geht es nach dem Motto, ist ja keiner tot, dann war es wohl nicht so schlimm.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Sorry, wollte es kurz halten und nicht eine ellenlange Geschichte aufschreiben.

Die Flinte ist eine Waffe für kurze Distanzen, auch mit FLG.
"Flintenlaufgeschosse haben trotz der relativ geringen Geschossgeschwindigkeit eine hohe kinetische Energie, die sie wegen des hohen Querschnitts und durch Verformung schnell an das Ziel abgeben.

Ein FLG verformt sich???
Ganz neue Erkenntnis.
Ich hatte mich die ganze Zeit schon gefragt, warum ein Nachsuchenführer mit einer Flinte los stapft...
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus grosso,
Ich bin hinsichtlich deiner Wahrnehmung absolut in deiner gedanklichen Nähe. Abgesehen davon, dass wir die konkrete Situation schlicht nicht kennen, finde ich es daher auch gewagt, eine klare Stellung zu beziehen.

....

Grosso
betrachtet man die Schilderung, so hat der Nachsucheführer doch in gewisser Art und Weise "ins Treiben geschossen":
Also in Richtung umstehender Leute, nur unter umgekehrten Vorzeichen.

Im traurigen Einzelfall sind es eigentlich immer wieder die bekanntgewordenen Unfälle, bei denen Leute am Traktor, am Häcksler oder am Mähdrescher von Geschoßteilen erwischt werden.

Das sind , bei klaren Vorzeichen, zumeist Abpraller... die dadurch zu Stande kommen, dass in Richtung Mensch gefeuert wird!
Wozu gibt es denn die UVV, wenn sie nicht zwingend beachtet und auch umgesetzt werden ?

Mit allem Anderen bin ich voll Deiner Ansicht, ohne Frage!

Wobei es nicht schlecht ist, dass solch lernressistente Leute gnadenlos aussortiert werden. Passt schon so, der Mann wird mit seiner tiefen innersten Einstellung "das mache ich jederzeit wieder so!" :thumbdown:niemanden mehr gefährden können! :thumbup:

Nächstes Mal ginge es dann vermutlich nicht mehr so glimpflich aus.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus ZirbenPaul,
..

Schwarzwild ist ein sehr wehrhaftes Wild, welches unter Umständen auch angreift. Das kann niemand voraussehen, wie sich die Sau in einer solchen Situation verhalten wird. Ich hätte in der gleichen Situation auch geschossen. Zum einen um meiner Verpflichtung zum Tierschutz nachzukommen (SW soll angeschweisst gewesen sein) und zum reinen Selbstschutz.
....

ich greife das einmal auf..

Folgende Situation:
...
Der Nachsuchenführer kennt genau die Standpositionen seiner Jäger, er lädt seine Flinte und gibt einen Schuss auf den sich nun fortbewegenden Überläufer ab. Dieser versucht, genau in der Mitte zwischen zwei Anstellschützen hindurch, zu flüchten. .....

Der Mann muss wissen, dass es Abpraller geben kann, die unkontrolliert in der Gegend herum sausen. Das kann ich von einem Nachsucheführer erwarten.. nein, nicht nur können, sondern dieses Wissen, das darf ich voraussetzen!

Ich lese nirgendwo davon, dass ihn die Sau angenommen hat! Also von Selbstschutz weit entfernt...

Dieser Schuss des HF war absolut unnötig.
Dazu standen die Schützen aussen am Senf, um die ausbrechende Sau nach hinten weg zu beschießen!

50m, der Halbe Abstellungsabstand zwischen den abgestellten Jägern , das ist der Freiraum zwischen zwei Pfosten auf der Landstrasse (in Deutschland).
Nicht viel, oder?

(Ja, ich habe eine Meinung dazu, meinen Standpunkt, den ich auch vertrete. Ich weiss nämlich genau, was ich niemals tun werde: auch nur ansatzweise in Richtung von Mitjägern oder Treibern feuern!

Tierschutz? Ja sicher... aber der Mensch hat bei mir Vorrang!)
 

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