Der Großteil der Fallen, ob Belisle oder Soft Catch, wurden bereits in irgend einem EU Land, Kanada oder RUS zertifiziert. (Belisle zum Beispiel in Ungarn)
Die jeweiligen Nationalstaaten müssten diese Zertifizierung nur anerkennen, was sie aber nicht machen!! In Österreich geht man sogar soweit, nicht nur die Zertifizierung nicht anzuerkennen sondern selbst auch absolut keine Bemühungen für eigenen Zertifizierungsverfahren anzustreben.
Deutschland hat hier zumindest begonnen die Stracksche Holzkastenfalle und die WBRF in einem Versuchsgebiet in Deutschland zu zertifizieren und ebenso wurden das 38er Eiabzugseisen sowie der 46er Schwanenhals nach Kanada zur Zertifizierung geschickt. Beide wurden positiv nach den Standards des FIC getestet und sind aktuell im laufenden Zertifizierungsprozess.
Das Problem ist jedoch, selbst wenn die beiden Eisen zum Beispiel eine Zertifizierung haben, dass man sich an geltende (Ländergesetze) Gesetze halten muss. (Verbot von Totschlagfallen)
Das AIHTS Abkommen ist in der EU jedoch noch nicht umgesetzt. Das heißt, es hat noch keine Rechtswirkung. Um diese zu erlagen, gibt es nun zwei Möglichkeiten
1) mittels Richtlinie. Diese wird von der EU festgelegt und muss von allen Nationalstaaten in nationales Gesetz umgesetzt werden. Gilt rechtlich für den Fangjäger also erst, wenn die Richtlinie im Parlament, oder in Deutschland im Bundestag verabschiedet wurde.
2) mittels Verordnung. Diese kann von der EU erlassen werden und wird sofort mit Bekanntgabe (oder einer Frist) rechtsverbindlich. Heißt, das Gesetz gilt für jeden Fangjäger in der EU unmittelbar.
Das bedeutet aber noch immer nicht, dass dann in der ganzen EU zum Beispiel die Belisle erlaubt wäre. Denn nationale Gesetze, wie zum Beispiel das Verbot von Schlingenfallen schränken die Auswahl an Fallen noch immer ein.
Nationale Gesetze können strengere jedoch keine weniger strengen Anforderungen an Fallen stellen. Die nach AIHTS zertifizierten Fallen und deren Eigenschaften stellen somit einen Mindeststandard dar, der nicht unter- jedoch überschritten werden darf.
Deutschland scheint mittlerweile durchaus gut für eine eventuelle schnelle Umsetzung des AIHTS Abkommens mittels Verordnung gerüstet zu sein.
Bei uns in Österreich siehts hingegen ein wenig anders aus. Es wurde noch KEINE Falle zur Zertifizierung geschickt und im Verband rührt keiner einen Finger. Kommt eine EU Verordnung am 1.7.2016 kann es in Österreich passieren, dass ALLE Fallen, welche aktuell im Einsatz sind, als illegal angesehen werden müssten. (in einem Kurzschluss könnte der österr. Gesetzgeber vielleicht dann die Zertifizierung der Lebendfallen WBRF und Stracksche Falle aus Deutschland übernehmen, welche aktuell wahrscheinlich nur einen Bruchteil der Fallen bei uns ausmachen und zudem genau genormt sein müssen. Nachbauten, oder eventuelle Veränderungen gegenüber den zertifizierten Fallentypen würden eine Falle somit illegal machen!)
Auf gut deutsch, bei uns läuft man Gefahr, die Fallenjagd durch die Unfähigkeit und Faulheit der Funktionäre aufs Spiel zu setzen!!