Hallo zusammen,
gestern Abend bin ich gerade vom Hochsitz abgebaumt, da sehe ich, wie ein Auto in die Landesforsten fährt. Um ca. 21:15 Uhr, fast eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang. Naja, denke ich, wird wohl kein Jäger sein, denn die Landesforsten jagen nachts nicht.
Heute ruft mich ein Mitjäger an, der 500 m weitere weg saß: Er hat beobachtet, dass ein Auto der Landesforsten um ca. 21:00 Uhr bei uns angehalten hat und unsere Wiese und Äcker mit einem Wärmebildgerät abgeleuchtet hat. Der hat meinen Mitjäger dann gesehen und ist weitergefahren. Passt genau zu meiner Beobachtung.
Und dann wurde der Wagen 20 min später von diesem Mitjäger auch nochmal gesehen, da war es schon dunkel (der muss eine Runde gefahren sein und ist dabei zwangsläufig auch noch weiter durch unser Revier gefahren).
Jetzt hätte ich gerne mal eine rechtliche Einschätzung. Mit dem Auto im Nachbarrevier rumfahren um die Zeit ist zwar frech, aber nicht verboten. Aber was ist mit dem konkreten Abglasen, um Wild aufzuspüren?
Laut Strafgesetzbuch ist
§ 292 StGB Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet
Ist das nicht hier schon ein Nachstellen nach dem Wild unter Verletzung meines Jagdrechts gewesen?
Ich will hier keinen Anzeigen oder so. Aber Montag bekommt der Förster einen Anruf von mir und ich würde ihm schon gerne klar machen, dass das m. E. in einen rechtlichen Bereich fällt, der nicht mehr eindeutig sauber ist.
gestern Abend bin ich gerade vom Hochsitz abgebaumt, da sehe ich, wie ein Auto in die Landesforsten fährt. Um ca. 21:15 Uhr, fast eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang. Naja, denke ich, wird wohl kein Jäger sein, denn die Landesforsten jagen nachts nicht.
Heute ruft mich ein Mitjäger an, der 500 m weitere weg saß: Er hat beobachtet, dass ein Auto der Landesforsten um ca. 21:00 Uhr bei uns angehalten hat und unsere Wiese und Äcker mit einem Wärmebildgerät abgeleuchtet hat. Der hat meinen Mitjäger dann gesehen und ist weitergefahren. Passt genau zu meiner Beobachtung.
Und dann wurde der Wagen 20 min später von diesem Mitjäger auch nochmal gesehen, da war es schon dunkel (der muss eine Runde gefahren sein und ist dabei zwangsläufig auch noch weiter durch unser Revier gefahren).
Jetzt hätte ich gerne mal eine rechtliche Einschätzung. Mit dem Auto im Nachbarrevier rumfahren um die Zeit ist zwar frech, aber nicht verboten. Aber was ist mit dem konkreten Abglasen, um Wild aufzuspüren?
Laut Strafgesetzbuch ist
§ 292 StGB Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet
Ist das nicht hier schon ein Nachstellen nach dem Wild unter Verletzung meines Jagdrechts gewesen?
Ich will hier keinen Anzeigen oder so. Aber Montag bekommt der Förster einen Anruf von mir und ich würde ihm schon gerne klar machen, dass das m. E. in einen rechtlichen Bereich fällt, der nicht mehr eindeutig sauber ist.